- Rahmenvertrag
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Ein Rahmenvertrag ist eine Vereinbarung zwischen juristischen, selten auch natürlichen Personen, die zum Beispiel eine Zusammenarbeit, ein Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnis oder ein Verkäufer-Käufer-Verhältnis betreffen. Üblicherweise werden Rahmenverträge vereinbart, um zwar grundsätzliche Aspekte der Zusammenarbeit zu regeln, jedoch weiterhin Freiraum für konkrete Einzelfälle zu behalten.
Bei Rahmenverträgen für Warenlieferungen beispielsweise können die Menge und der Zeitrahmen für die Abnahme eines Produktes vereinbart werden. Die vereinbarte Menge wird dann innerhalb des Zeitrahmens in Losgrößen abgerufen. Hierbei haben Käufer den Vorteil, dass durch die Abnahme größerer Mengen im Normalfall ein niedrigerer Preis erzielt werden kann und die Produkte einfach abgerufen werden können. Dem Verkäufer bieten Rahmenverträge Sicherheit beim Absatz und der Produktionsplanung.
Ein Wartungsvertrag ist ebenfalls eine Form des Rahmenvertrages.
Inhalte eines Rahmenvertrages
Üblicherweise werden folgende Eckpunkte in einem Rahmenvertrag festgelegt:
- Grundhaltungen und Interessenslagen können in einer Präambel fixiert werden.
- Liefer-/Leistungspflichten und Abnahmepflichten
- Qualitätsanforderungen
- Vertragsdauer, ggf. Kündigungsfrist
- Preise, ggf. Preisgleitklauseln
Siehe auch
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