- Ausländersteuer
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Die Ausländersteuer ist eine Form der Steuererhebung in Deutschland und Österreich, um Künstler und Sportler im Auftrittsland Steuern zahlen zu lassen, statt wie üblich am Wohnort. Sie ist in § 50a Abs. 4 EStG definiert, wurde aber mit Urteil (C-234/1) vom europäischen Gerichtshof im Jahre 2003 gekippt. Bund und Länder haben sich seither auf neue Regelungen geeinigt. Mit dem sogenannten Scorpio-Urteil (C-290/4) vom 3. Oktober 2006 hat der EuGH diese Regelungen erneut in Frage gestellt.[1]
Nachweise
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