- Rechtspolitik
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Mit Rechtspolitik ist ganz allgemein die Gesetzgebungsarbeit in der Politik gemeint. Hierbei geht es vor allem um den Entwurf und die Abfassung von Rechtsnormen. Es kann sich um die Schaffung gänzlich neuer oder die Änderung bestehender Vorschriften handeln. Neben Gesetzen im formellen Sinn können auch niederrangige Rechtsvorschriften wie Verordnungen oder Satzungen geschaffen werden. Dazu müssen Entwürfe für neue Gesetzestexte beziehungsweise für die Veränderung von bestehenden Texten verfasst werden, die anschließend von der Legislative beschlossen werden.
Im Gegensatz zu Politikfeldern wie der Umweltpolitik ist die Rechtspolitik ein Querschnittspolitikfeld.
In Deutschland wird die Rechtspolitik auf Bundesebene vom Bundesministerium der Justiz umgesetzt. Entsprechendes gilt auf Landes-, Bezirks-, Kreis- und kommunaler Ebene für die jeweiligen zuständigen Organe.
In der Schweiz wird der Begriff etwas anders verwendet: Er bezieht sich auf die Generierung v.a. derjenigen Rechtsnormen, die sich auf Justiz und Rechtsprechung im engeren Sinne beziehen, also vorab Zivilrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht, Rechtspflege sowie im Bereich des Verfassungsrechtes die Grundrechte.
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