Roman Schnur

Roman Schnur

Roman Schnur (* 21. Oktober 1927 in Merzig/Saar; † 5. August 1996 in Tübingen) war Staats- und Verwaltungsrechtler und von 1972–1993 Professor für Öffentliches Recht in Tübingen.

Inhaltsverzeichnis

Leben und Werk

Roman Schnur wurde 1927 im Saarland als Sohn eines Volksschullehrers geboren. Aufgewachsen in bescheidenen Verhältnissen und im Krieg vorübergehend als Luftwaffenhelfer eingesetzt, musste Schnur sein Abitur 1947 nachholen. Danach begann er ein Studium Rechtswissenschaft an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.

Promoviert wurde Schnur bei Karl Siegfried Bader mit einer rechtshistorischen Arbeit über den "Rheinbund von 1658 in der deutschen Verfassungsgeschichte". Nach Promotion und Referendarszeit wurde er im Frühjahr 1955 Redaktionssekretär des "Archivs für Rechts- und Sozialphilosophie" (ARSP) unter der Schriftleitung des Rechtsphilosophen Theodor Viehweg. Bei der Zeitschrift war Schnur für den Themenschwerpunkt "Politische Philosophie" verantwortlich. Hier war er einer der ersten, der nach 1945 mit zahlreichen Veröffentlichungen die Beschäftigung mit dem als "Kronjurist des Dritten Reiches" diskreditierten Carl Schmitt vorantrieb. Schnur bewunderte Schmitt und gehörte zu seinem engen Schüler- und Bekanntenkreis.

1956 wurde Schnur Assistent des bekannten Verwaltungswissenschaftlers und -praktikers Carl Hermann Ule an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Seinem Lehrer folgend spezialisierte sich auch Schnur auf Verwaltungsrecht. 1961 habilitierte sich Schnur bei dem Schmitt-Schüler Ernst Forsthoff mit einer Arbeit zum "Begriff des Gesetzes".

Zusammen mit Ernst Wolfgang Böckenförde begründete Schnur im Jahre 1962 die renommierten Fachzeitschrift Der Staat. Auch hier setzte sich Schnur – zusammen mit Helmut Quaritsch – publizistisch für die Beschäftigung mit Carl Schmitt ein.

Wie seinen Speyerer Lehrer Ule zog es Schnur jedoch auch in die Regierungspraxis. So war er zwischen 1961 und 1965 als Oberregierungsrat in der Mainzer Staatskanzlei tätig. Hier erwarb er sich einen exzellenten Ruf als Fachmann für Verwaltungsreformen.

Bemühungen um eine Professur führten dagegen erst 1965 zum Erfolg. Schnur wurde auf den Lehrstuhl für Politische Wissenschaften der neu gegründeten Ruhr-Universität Bochum berufen. Schnur, dessen Lehrstuhl einen juristischen Schwerpunkt abdecken sollte, gehörte damit zu der ersten Professorengeneration der Lehranstalt, die im Jahre 1965 - drei Jahre nach Gründung - ihren Lehrbetrieb aufnahm. 1968 folgte Schnur dann dem Ruf an die Hochschule Speyer, wo er den Lehrstuhl für Vergleichende Verwaltungswissenschaft und Öffentliches Recht besetzte. Der 1972 erfolgte Ruf an die Eberhard Karls Universität Tübingen, wo Schnur eine Professur für Öffentliches Recht bekleidete, unterstrich seine Etablierung im Wissenschaftsbetrieb.

Schnurs wissenschaftliches Interesse galt vor allem dem Staats- und Verfassungsrecht, der Institutionentheorie und dem Verwaltungsrecht. Er gehört zu denjenigen Vertretern der Staatsrechtsdogmatik, die offensiv versuchten gegenüber dem Bundesverfassungsgericht den Deutungsprimat in staatsrechtlichen Fragen zurückzugewinnen.

Veröffentlichungen

  • Roman Schnur: Individualismus und Absolutismus. Zur politischen Theorie vor Thomas Hobbes. Berlin 1963
  • Roman Schnur (Hrsg.): Zur Geschichte der Erklärung der Menschenrechte. Darmstadt 1964
  • Roman Schnur (Hrsg.): Staatsräson. Studien zur Geschichte eines politischen Begriffs. Berlin 1975
  • Roman Schnur (Hrsg.): Festschrift für Ernst Forsthoff zum 70. Geburtstag. München 1972
  • Roman Schnur (Hrsg.): Staat und Gesellschaft. Studien über Lorenz von Stein. Berlin 1978
  • Roman Schnur (Hrsg.): Die Rolle der Juristen bei der Entstehung des modernen Staates. Berlin 1986
  • Reinhart Koselleck und Roman Schnur (Hrsg.): Hobbes-Forschungen. Berlin 1969
  • Roman Schnur (Hrsg.): Institution und Recht. Darmstadt 1968
  • Roman Schnur: Strategie und Taktik bei Verwaltungsreformen. 1966
  • Roman Schnur: Die normative Kraft der Verfassung. In: Deutsches Verwaltungsblatt. 74. Jg. vom 15. Januar 1960, S. 197-221
  • Roman Schnur: Der Begriff der 'herrschenden Meinung.' in der Rechtsdogmatik. In: Festgabe für Ernst Forsthoff. München 1967
  • Roman Schnur: Der Föderalismus als politisches Problem. In: Neue Politische Literatur. Heft 10/1960
  • Roman Schnur: Die Krise des Begriffs der services publics im französischen Verwaltungsrecht. In: Archiv des öffentlichen Rechts. 79. Bd., Heft 4/1954
  • Roman Schnur: Grundgesetz, Landesverfassung und 'höhere Gemeindeverbände'. In: DÖV. Heft 4/1965
  • Roman Schnur: Pressefreiheit. In: Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer. Heft 22/o.J.
  • Roman Schnur: Privileg der Juristen in der Verwaltung? In: Die Verwaltung. Heft 2/1977
  • Roman Schnur: Probleme um den Störerbegriff im Polizeirecht. In: Deutsches Verwaltungsblatt. 77 Jg., Heft 1/1962
  • Roman Schnur: Zur Theorie des Bürgerkrieges. In: Der Staat. Heft 3/1980
  • Roman Schnur: Staatssicherheit. Ein Aspekt der Französischen Revolution. In: Helmut Neuhaus (Hrsg.): Verfassung und Verwaltung. Festschrift für Kurt G.A. Jeserich zum 90. Geburtstag. Köln 1994, S. 125ff.

Sekundärliteratur

  • Frieder Günther: Denken vom Staat her. Die bundesdeutsche Staatsrechtslehre zwischen Dezision und Integration 1949-1970. München 2004
  • Dirk van Laak: Gespräche in der Sicherheit des Schweigens. Carl Schmitt in der politischen Geistesgeschichte der frühen Bundesrepublik, Berlin: Akademie Verlag, 1993
  • Rudolf Morsey / Helmut Quaritsch / Heinrich Siedentopf (Hrsg.): Staat, Politik, Verwaltung in Europa. Gedächtnisschrift für Roman Schnur. 1997

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