Rückwärtiges Armeegebiet

Rückwärtiges Armeegebiet

Als Rückwärtiges Armeegebiet wurde während des Zweiten Weltkrieges das besetzte feindliche Gebiet bezeichnet, welches unter der Verwaltung des Kommandanten rückwärtiges Armeegebiet (Korück) bei den jeweiligen Armeeoberkommandos stand. Dies schloss sich unmittelbar an das Gefechtsgebiet der Armeekorps bzw. Divisionen an und reichte bis zu der Grenze des unter Verwaltung der Heeresgruppen stehenden rückwärtiges Heeresgebiet oder des Gebiets der Kriegsverwaltung stehenden besetzten Gebiets bzw. des Heimatkriegsgebiets. Gefechtsgebiet und rückwärtiges Armeegebiet bildeten das Operationsgebiet der Armeen.

Im Zuge der wirtschaftlichen Ausbeutung der besetzten Gebiete beteiligte sich die deutsche Wehrmacht an zahlreichen Verstößen gegen das Kriegsvölkerrecht und Kriegsverbrechen, etwa durch die Verschleppung von Zwangsarbeitern und Beteiligung an sogenannten „Partisanenaktionen“. Dies richtete sich u.a. gegen die jüdische Zivilbevölkerung, die entweder in Arbeitslager verschleppt oder an Ort und Stelle ermordet wurde.[1]

Quellen

  1. Christoph Rass: Verbrecherische Kriegführung an der Front. Eine Infanteriedivision und ihre Soldaten. In: Christian Hartmann, Johannes Hürter, Ulrike Jureit (Hg.): Verbrechen der Wehrmacht. Bilanz einer Debatte. C.H.Beck, München 2005, ISBN 3-406-52802-3. S. 80-90.

Literatur

  • Jürgen Förster: Die Sicherung des „Lebensraumes“. In: Horst Boog, Jürgen Förster, Joachim Hoffmann, Ernst Klink, Rolf-Dieter Müller, Gerd R. Ueberschär: Der Angriff auf die Sowjetunion. (= Militärgeschichtliches Forschungsamt (Hrsg.): Das Deutsche Reich und der Zweite Weltkrieg, Band 4). 2. Auflage. Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1987, ISBN 3-421-06098-3. 

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