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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn bei Frankfurt am Main ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi); die Fachaufsicht wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ausgeübt.
Aufgaben, Zuständigkeiten
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist zuständig für die Überwachung des deutschen Außenhandels mit verbotenen oder bedingt verkehrsfähigen Waren. Die frühere Behördenbezeichnung war Bundesamt für die gewerbliche Ausfuhr, Kurzbezeichnung Bundesausfuhramt; dessen Abkürzung wurde beibehalten. Präsident ist Arnold Wallraff.
Die Überwachungsaufgaben des BAFA ist an die gesetzlichen Vorgaben des Außenwirtschaftsgesetzes, des Kriegswaffenkontrollgesetzes und der übrigen exportbeschränkenden Bundesgesetze gebunden. Zugleich werden durch diese nationale Stelle die EG-Verordnungen zum Außenhandel überwacht. Dies gilt insbesondere für Dual Use-Güter. Bei völkerrechtlichen Vereinbarungen wie dem Chemiewaffenübereinkommen wird das BAFA aufgrund der Ausführungsgesetze ebenfalls tätig.
Die Ausfuhr von Technologien, Stoffen oder Gegenständen, die zur Herstellung von Waffen verwendet werden können, ist genehmigungspflichtig. Die Genehmigung wird durch das BAFA nach dem entsprechenden Verfahren erteilt. Die der Genehmigungspflicht unterliegenden Güter sind in Listen erfasst. Werden nichtgelistete Güter in Länder verbracht, so ist nach dem "catch-all"-Grundsatz auch zu überprüfen, ob nicht dennoch eine Genehmigungspflicht besteht. Diese hängt hauptsächlich vom Verwendungszweck der Güter ab.
Auch bei Devisengeschäften oder besonderen Erwerbsgeschäften, die zur finanziellen Unterstützung zum Waffenbau o.ä. dienen können, ist das BAFA einzuschalten.
Der Behörde obliegt ferner die Überwachung der Einhaltung von Embargos, die durch internationale oder supranationale Gremien beschlossen wurden.
Bei Verstößen leitet das BAFA die Unterlagen an die zuständigen Strafverfolgungsorgane oder Ermittlungsbehörden weiter. Es wird durch Stellungnahmen und Gutachten unterstützend tätig.
Zusätzlich übt das BAFA eine wichtige Rolle im Bereich der Steinkohlenwirtschaft aus, in dem es z.B. die Steinkohlestatistik führt, Beihilfen für den Steinkohlebergbau zahlt und über die Außenstelle in Bochum das sogenannte Anpassungsgeld an ältere Arbeitnehmer des Steinkohlebergbaus auszahlt.
Weitere Aufgaben liegen im Bereich der Wirtschaftsförderung und der Verwaltung von Bundesförderprogrammen im Energiebereich, so im Jahre 2009 die Auszahlung der Abwrackprämie.
Weblinks
- http://www.bafa.de Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- http://www.ausfuhrkontrolle.info Website des BAFA zur Ausfuhrkontrolle
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