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Sameting (nordsamisch Sámediggi, inarisamisch Sämtigge, skoltsamisch Sää´mte´ǧǧ, schwedisch und norwegisch Sametinget, finnisch Saamelaiskäräjät) ist die nordische Bezeichnung für die parlamentarischen Vertretungen des Volks der Samen in Finnland, Schweden und Norwegen. In jedem dieser drei Länder existiert eine Institution dieses Namens, die zur Aufgabe hat, die kulturelle Selbstbestimmung des Minderheitenvolkes umzusetzen. Der Name orientiert sich an den alten germanischen Thing-Versammlungen. Eine alternative, international gebräuchliche Bezeichnung ist „Sami-Parlament“.
Inhaltsverzeichnis
Finnland
Finnland richtete am 9. November 1973 als erstes Land eine samische Vertretung ein. Ursprünglich hieß diese „Sami-Parlament“ (nordsamisch Sámi parlameanta) bzw. „Sami-Delegation“ (finnisch Saamelaisvaltuuskunta). Am 17. Juli 1995 wurde das Gesetz über das Sameting[1] verabschiedet, und am 2. März 1996 wurde das „Sami-Parlament“ offiziell zum „Sameting“.
Das Sameting untersteht dem finnischen Justizministerium. Dem Gesetz zufolge ist es seine Aufgabe, für die Sprache und Kultur der Samen und ihre Stellung als indigenes Volk einzutreten. In diesen Belangen kann das Sameting den Behörden Initiativen und Vorschläge unterbreiten und Stellungnahmen veröffentlichen. Weiterhin repräsentiert es die Samen bei nationalen und internationalen Kontakten und entscheidet über die Verteilung von staatlichen Zuwendungen an die Samen. Die staatlichen Behörden sind verpflichtet, Entscheidungen, welche die Stellung der Samen direkt betreffen (z. B. samischsprachigen Schulunterricht, Landnutzung im samischen Heimatgebiet), mit dem Sameting zu verhandeln.
Die 21 Mitglieder des Sametings werden alle vier Jahre von den finnischen Samen gewählt. Wahlberechtigt ist jeder volljährige Same mit finnischer Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz in Finnland. Als Same gilt dabei, wer sich selbst als Same identifiziert und mindestens ein Eltern- oder Großelternteil hat, das Samisch als Muttersprache spricht. Jede Gemeinde des samischen Heimatgebiets muss durch mindestens drei Abgeordnete vertreten sein. Das Sameting tritt vier- bis fünfmal pro Jahr zur Plenarversammlung zusammen. Es wählt die Regierung, die von einem hauptamtlichen Vorsitzenden geleitet wird und der fünf Ausschüsse zu Kultur-, Sprach-, Bildungs-, Sozial- und Rechtsfragen unterstehen.
Norwegen
Das norwegische Parlament verabschiedete am 12. Juni 1987 das Sami-Gesetz[2], das die Schaffung eines Sametings vorsah. Die erste Sitzung des norwegischen Sametings wurde am 9. Oktober 1989 von König Olav V. eröffnet.
Das Sameting hat momentan 43 Mitglieder, die alle vier Jahre direkt gewählt werden. Es tritt normalerweise viermal im Jahr zur Vollversammlung zusammen. Seine Aufgabe ist es, die im Sami-Gesetz zugesicherte Stellung der Samen und der samischen Sprache zu wahren. Das neue Parlamentsgebäude in Karasjok wurde am 2. November 2000 eröffnet und beherbergt auch eine samische Bibliothek.
Schweden
In Schweden trat das Sameting-Gesetz[3] am 1. Januar 1993 in Kraft. Die ersten Wahlen zum Sameting fanden am 16. Mai 1993 statt, und am 26. August 1993 eröffnete König Carl XVI. Gustaf die erste Sitzung des schwedischen Sametings in Kiruna. Das Sameting hat 31 Mitglieder, die alle vier Jahre gewählt werden.
Internationale Zusammenarbeit
Die Samen Finnlands, Schwedens, Norwegens und Russlands betreiben eine enge politische Zusammenarbeit über die Ländergrenzen hinweg. Am 6. Februar 1997 unterzeichneten die Sametings Finnlands, Norwegens und Schwedens in Trondheim ein Abkommen, in dem sie die Gründung des Samischen Parlamentarischen Rates (nordsamisch Sámi Parlamentáralaš Rađđi) vereinbarten. Dieser trat erstmals im Jahr 2000 mit Abgeordneten der drei Sametings und Vertretern der russischen Samen, die keine eigene politische Vertretung haben, zusammen.
Siehe auch
Quellenangaben
- ↑ Gesetzestext auf Finnisch, in englischer Übersetzung
- ↑ Gesetzestext auf Norwegisch
- ↑ Gesetzestext auf Schwedisch
Weblinks
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