- Sanitätsrat
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Der Begriff Sanitätsrat wurde und wird international in unterschiedlichen Bedeutungen gebraucht.
Inhaltsverzeichnis
Bedeutung nach Ländern
Preußen
In Preußen war bis zum Jahr 1918 der „Sanitätsrat“ ein Ehrentitel für Ärzte und Medizinalbeamte. Allerdings wurde der Titel meistens an nicht beamtete Ärzte verliehen, die eine über 20-jährige Praxisausübung hatten. Als höhere Stufe gab es den „Geheimen Sanitätsrat“.
Bundesrepublik Deutschland
Auch in einigen Bundesländern der heutigen Bundesrepublik Deutschland, beispielsweise im Saarland und in Rheinland-Pfalz, wird seit dem Jahr 1945 nach preußischem Vorbild der persönliche Titel „Sanitätsrat“ noch immer an besonders verdiente Mediziner verliehen. Die Ehrung wird vom Gesundheitsminister vorgenommen, in Rheinland-Pfalz dagegen vom Ministerpräsidenten.[1]
Deutsche Demokratische Republik
Ähnlich wie in der Bundesrepublik Deutschland wurde auch in der Deutschen Demokratische Republik der Titel „Sanitätsrat“ zur Würdigung verdienstvoller Tätigkeit im nichtstaatlichen Gesundheitswesen an Ärzte und Zahnärzte verliehen. Voraussetzung war eine mindestens 20-jährige ärztliche oder zahnärztliche Tätigkeit.
Vorschläge zur Verleihung dieses Titels waren beim Minister für Gesundheitswesen der DDR oder dem Vorsitzenden des zuständigen Rates des Bezirkes einzureichen, die dann im Einvernehmen mit der Gewerkschaft Gesundheitswesen über die Vorschläge entschieden. Der Titel wurde am 11. Dezember verliehen, dem „Tag des Gesundheitswesens“.
Österreich
In Österreich ist der oberste Sanitätsrat (OSR) ein medizinisch-wissenschaftliches Organ und im Gesundheitsministerium angesiedelt und umfasst 39 Experten der Medizin, der Pflege, der Gesundheitsplanung und - finanzierung. Sie werden für jeweils drei Jahre bestellt. Die gesetzliche Grundlage besteht auf einem Gesetz aus dem Jahr 1879, das heute noch gültig ist.[2] Er berät das Gesundheitsministerium in allen grundsätzlichen medizinischen Fragen und gibt Gutachten ab.
In ähnlicher Weise wirken auf Landesebene die (Landes-)Sanitätsräte, die darüber hinaus auch Beurteilungen über Ärzte, die sich um wichtige Berufspositionen bewerben, erstellen.
Italien
Ähnlich wie in Österreich bestand in Italien ein Obersanitätsrat unter dem Ministerium des Innern und in den einzelnen Provinzen und Kreisen fungierten Sanitätsräte, in den Gemeinden Sanitätskommissionen.
Quellen
- Sozialmedizin. In: Österreich-Lexikon, online auf aeiou.
- Anordnung der DDR über die Verleihung der Titel „Medizinalrat“, „Pharmazierat“, „Sanitätsrat“, „Obermedizinalrat“ und „Oberpharmazierat“ vom 1. Juni 1978
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ [1]. Website des Landes Rheinland-Pfalz. Abgerufen am 23. Februar 2011.
- ↑ Oberster Sanitätsrat vom 9. November 2008 abgerufen am 29. April 2011
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