Schallermair

Schallermair

Georg Schallermair (* 29. Dezember 1894 in Hebertshausen; † 7. Juni 1951 in Landsberg) war SS-Hauptscharführer im Außenkommando Mühldorf, einem Außenlager des Konzentrationslagers Dachau. Er wurde als Kriegsverbrecher zum Tode verurteilt und hingerichtet.

Leben

Schallermair leistete bis 1944 Dienst in der Wehrmacht und wurde dann zur Waffen-SS eingezogen. Von August 1944 bis Mai 1945 war Schallermair als Rapportführer unter dem Lagerkommandanten Walter Adolf Langleist im Konzentrationslager Mühldorf eingesetzt. Am 18. September 1947 wurde Schallermair in einem der Dachauer Nachfolgeverfahren (000–50-2-121) vor einem amerikanischen Militärgericht der Prozess gemacht. Es handelte sich um ein Folgeverfahren zum Mühldorf-Prozess.

Die Anklage legte Schallermair zur Last, als Rapportführer für die allgemeinen Bedingungen und die mangelnde Versorgung der Lagerinsassen 1944/45 mitverantwortlich gewesen zu sein, die bei einem Großteil von ihnen zum Tod durch Hunger oder Krankheit führten. Ihm wurde zudem vorgeworfen, viele Häftlinge eigenhändig zu Tode geprügelt zu haben und dabei noch über das hinausgegangen zu sein, was von ihm erwartet wurde. Weiter wurde er beschuldigt, die Entfernung von Goldzähnen verstorbener Häftlinge durch einen Häftlingsarzt überwacht zu haben. Alle Vorwürfe waren durch eine Vielzahl von Zeugenaussagen gestützt. Die von den Zeugen geschilderten Todesfälle konnten auch in den Sterbebüchern nachgewiesen werden, die im Konzentrationslager geführt wurden.

Schallermair gab an, er habe lediglich bei groben Verstößen gegen die Lagerordnung gezüchtigt, um die Disziplin zu wahren, und es sei niemals zu Todesfällen gekommen. Zur Entfernung der Goldzähne berief er sich auf Befehlsnotstand und verwies auf eine entsprechende Anordnung des Amtes D III (Sanitätswesen und Lagerhygiene) des SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamts.

Am 23. September 1947 sprach das Militärgericht Schallermair der Kriegsverbrechen schuldig und verurteilte ihn zum Tode durch den Strang. Die Berufungsinstanz würdigte am 7. Januar 1948 nochmals ausführlich die Beweislage und bestätigte das Todesurteil:

Die Beweise ergeben klar und deutlich die Tatsache, dass der Angeklagte als SS-Hauptscharführer und Rapportführer im Nebenlager Mühldorf an den Massenverbrechen im Zusammenhang des Konzentrationslagers Dachau beteiligt war. Zudem ist eindeutig nachgewiesen, dass der Angeklagte persönlich zahlreiche Lagerinsassen misshandelt und geschlagen hat. Viele der Insassen sind infolge der brutalen Schläge des Angeklagten gestorben. Das Beweismaterial rechtfertigt den Schuldspruch. Das Urteil ist nicht übertrieben hart.[1]

1950 wurde in der Bundesrepublik Deutschland eine Kampagne gegen die Vollstreckung weiterer Todesurteile der US-Besatzungsmacht betrieben, an der sich höchste Regierungskreise der Bundesrepublik beteiligten. Ein Argument bildete die Tatsache, dass mit dem 1949 durch den Parlamentarischen Rat beschlossenen Grundgesetz die Todesstrafe abgeschafft worden war. Die verhängten Todesurteile wurden als Einzelfälle geprüft.

Am 31. Januar 1951 wandelte der Oberbefehlshaber der amerikanischen Streitkräfte in Europa, General Thomas T. Handy, elf Todesurteile in lebenslange Haft um. Zwei Gnadengesuche lehnte er ab, darunter auch das für Schallermair. Seine Begründung:

Georg Schallermair war als Führer eines Rollkommandos direkt für die Gefangenen in Mühldorf, einem Nebenlager von Dachau, verantwortlich. Er selbst schlug viele Gefangene derart, dass sie an den Folgen starben. Von 300 Menschen, die im Herbst 1944 in das Lager gebracht wurden, waren nach vier Monaten nur 72 am Leben. Täglich besuchte er mit einem gefangenen Zahnarzt das Leichenhaus, um den Toten die Goldzähne auszubrechen. Es gibt keine Tatsachen oder Argumente, die in diesem Falle Gnade in irgendeiner Weise rechtfertigen könnten.[2]

Auch der amerikanische Hohe Kommissar für Deutschland, John McCloy, überprüfte eine Reihe von Urteilen und begnadigte den größten Teil der betroffenen Personen, bestätigte jedoch fünf Todesurteile. Am 7. Juni 1951 wurde Schallermair zusammen mit sechs weiteren Delinquenten, u.a. Oswald Pohl, Werner Braune und Otto Ohlendorf, in der Justizvollzugsanstalt Landsberg hingerichtet.

Einzelnachweise

  1. Review and Recommendations, Abschnitt „Sufficency of Evidence“.
  2. Annette Wilmes: Begnadigung der Nürnberger Kriegsverbrecher.

Weblinks


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