Scheidungsrate

Scheidungsrate

Die Scheidungsrate (Anglizismus, eigtl. Scheidungsquote) gibt das Verhältnis zwischen Ehescheidungen und Eheschließungen an. Man muss grundsätzlich zwischen zwei Berechnungsverfahren unterscheiden: 1. Man setzt sämtliche Eheschließungen und sämtliche Ehescheidungen in einem bestimmten Zeitraum ins Verhältnis oder 2. man setzt die in einem bestimmten Zeitraum geschlossenen Ehen und nur deren Scheidungen ins Verhältnis.

  1. Oft wird die Scheidungsrate als das Verhältnis aller im Beobachtungszeitraum (normalerweise ein Jahr) rechtskräftig geschiedenen Ehen zu den im selben Zeitraum geschlossenen Ehen angegeben. Eine theoretische Scheidungsrate von 100% würde also bedeuten, dass exakt so viele Ehen im Beobachtungszeitraum geschieden wie neu geschlossen wurden. Diese Scheidungsrate ist keine gute Abschätzung für das Risiko, dass eine im Berichtszeitraum geschlossene Ehe geschieden wird, da sie z. B. die Entwicklung der Eheschließungen nicht berücksichtigt. Für das Jahr 2003 erhält man nach dieser Definition in Deutschland eine Scheidungsrate von 213691 / 395992 = 54.0 %[1].
  2. Aussagekräftiger kann die Scheidungsrate als der Anteil der im Berichtszeitraum geschlossenen Ehen berechnet werden, die bei gleich bleibender ehedauerspezifischer Scheidungshäufigkeit früher oder später geschieden werden [2]. Nach dieser Definition erhält man für das Jahr 2003 eine Scheidungsrate von 43.6 % in Westdeutschland und 37.1% in Ostdeutschland [3]. Für Österreich betrug im Jahr 2003 diese Scheidungsrate 43.2%[2].

Die Scheidungsrate hat in den westlichen Gesellschaften im 20. Jahrhundert stark zugenommen.

Wie aus der Statistik des stat. Bundesamtes [4] (insbesondere Schaubild-1) ganz eindeutig hervorgeht, ist das Phänomen, dass in den 50er Jahren die Scheidungsrate kontinuierlich sank, dann seit 1960 bis 1975 langsam anstieg, dann 1977/78 im Westen und 1990-93 im Osten einen Einbruch mit historischen Tiefstständen hatte. Weiterhin ist der Anstieg der 50-Jahre Trendlinie nur sehr gering: Der Rückgang der Scheidungsrate in den 50ern wurde erst in den 80ern durch den Trend wieder aufgeholt. Somit scheinen konjunkturelle und wirtschaftliche Gegebenheiten keine große Rolle zu spielen, sondern vielmehr juristische und politische Gegebenheiten: Der erste Einbruch fiel zusammen mit der Einführung des neuen Scheidungsrechtes, der zweite mit der Wiedervereinigung und somit der Abschaffung der liberalen Scheidungsfolge-Rechtsnormen des FGB zugunsten der weitgehenden Scheidungsfolgen des BGB. Von 1950-2005 hat sich gemäß diesem Schaubild der „Anteil der Ehescheidungen an allen Ehelösungen“ von knapp unter 30% auf ca. 38% erhöht, d. h. eine sehr moderate mittlere Steigerungsrate.

Jüngere Statistiken zeigen jedoch teilweise auch wieder rückläufige Scheidungsraten [2][5]. Faktoren, die die Scheidungsrate beeinflussen sind u. a.:

Scheidungsrisiko und Sichelfunktion

Scheidungsrisiko nennt man den Modus der Scheidungen pro Ehejahr in der Durchschnittsehe. Sein Höchstwert zeigt sich im dritten Ehejahr. Man spricht wegen der Form von einer Sichelfunktion. Sie ist eine Aggregation der individuellen Ehedauern und stellt einen Lebenszykluseffekt dar. Bundesweit hielten diese Ehen im Durchschnitt 9,5 Jahre (Arithmetisches Mittel).

Die Sichelfunktion r(t) steht dem Cumulative-Inertia Axiom gegenüber.[6]

r(t) = c \cdot t \cdot e^{\frac{- t} {\lambda} } \text{  mit } c, \lambda > 0

Scheidungsrate in Deutschland (Stand 2007)

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Die Zahl der Ehescheidungen ist im Jahr 2007 um 2% gegenüber dem Vorjahr gesunken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden 2007 in Deutschland knapp 187.100 Ehen geschieden; 2006 waren 190.900 Ehescheidungen registriert worden. Wie im Vorjahr wurden damit 2007 von 1.000 bestehenden Ehen zehn geschieden, 1992 waren es sieben und in den Jahren 2002 bis 2005 elf Ehen gewesen.

Von 1992 bis 2003 war die Zahl der Ehescheidungen mit Ausnahme des Jahres 1999 beständig von 135.000 auf 214.000 angestiegen, wobei in den neuen Ländern in den Jahren 1992 bis 1996 vorübergehend sehr wenige Ehen geschieden wurden. Seit 2004 ist in Deutschland eine Abnahme der Ehescheidungen zu verzeichnen.

Bei den im Jahr 2007 geschiedenen Ehen wurde der Scheidungsantrag in 103.100 Fällen von der Frau (55,1%) und in 68.000 Fällen (36,3%) vom Mann gestellt. In den übrigen Fällen beantragten beide Ehegatten die Scheidung. Gegenüber 2006 ist die Zahl der nur vom Mann beantragten Ehescheidungen um 1,8% gesunken, nur von der Frau gestellte Scheidungsanträge gingen um 3,3% zurück.

Bei der Mehrzahl aller Ehescheidungen sind die Ehepartner zumindest ein Jahr getrennt. 157.500 Ehen (84,2%) wurden im Jahr 2007 nach einjähriger Trennung geschieden, dies waren 4.000 Ehen oder 2,5% weniger als 2006. Bei 3.000 Scheidungen waren die Partner noch kein Jahr getrennt gewesen (− 10,3% gegenüber dem Vorjahr). Die Zahl der Scheidungen nach dreijähriger Trennung hat mit 25.600 leicht zugenommen (+ 2%).

2007 betrug die durchschnittliche Ehedauer bei der Scheidung 13,9 Jahre. 2006 waren die Partner in Durchschnitt 13,7 Jahre verheiratet gewesen und 1990 11,5 Jahre. Somit setzt sich die Tendenz der vergangenen Jahre zu einer längeren Ehedauer bis zur Scheidung fort.

Von den im Jahr 2007 geschiedenen Ehepaaren hatten knapp die Hälfte Kinder unter 18 Jahren. Gegenüber 2006 hat die Zahl der von der Scheidung ihrer Eltern betroffenen minderjährigen Kinder von 148.600 auf 145.000 und damit um 2,5% abgenommen.

Quellen

  1. Statistisches Bundesamt, Lange Reihen - Eheschließungen und Ehescheidungen
  2. a b c Statistik Austria, Presseinformation, Scheidungsrate weiter rückläufig - 43 von 100 Ehen enden vor dem Scheidungsrichter, 2004
  3. Bundeszentrale für politische Bildung, Entwicklung der Scheidungsrate, 2004
  4. Ehescheidungen 2005; destatis ; Wiesbaden 2007
  5. U.S. Bureau of the Census, Projections of the Number of Households and Families in the United States: 1995 to 2010, 1996
  6. http://www.uni-koeln.de/wiso-fak/fisoz/Mitarbeiter/Wagner/Lehre/WS0203/HS/folien/Folien211102.pdf

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