Schwangerschaftkonfliktberatung

Schwangerschaftkonfliktberatung

Eine Schwangerschaftskonfliktberatung ist nach deutschem Recht gem. § 219 StGB erforderlich, damit ein Schwangerschaftsabbruch straffrei durchgeführt werden kann. Einzelne rechtliche Regelungen zur Schwangerschaftskonfliktberatung in Deutschland finden sich im Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten. Damit eine Beratungsbescheinigung ausgestellt werden kann, muss die Beratungsstelle eine staatliche Anerkennung haben, die in der Regel vom Sozialministerium des Landes erteilt wird. Das Bundesverfassungsgericht verlangt zudem, dass die Konfliktberatung organisatorisch getrennt sein muss von den Kliniken, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, damit keine unzulässige Verquickung von Beratung und finanziellem Interesse möglich ist.
Eine Schwangerschaftskonfliktberatung umfasst:

  • Konfliktklärung hinsichtlich der emotionalen, seelischen, partnerschaftlichen und lebensplanerischen Aspekten von Elternschaft bzw. eines Schwangerschaftsabbruchs
  • Informationen über staatliche und andere Sozialleistungen und Unterstützungen – Elterngeld, Kindergeld, Unterhalt, Wohngeld, existenzielle Leistungen
  • Medizinische Aufklärung hinsichtlich eines operativen oder medikamentösen Eingriffs
  • Kosten und Finanzierung eines Schwangerschaftsabbruchs
  • Erläuterung der Rechtsgrundlage.

Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen beraten auch umfassender zu gesetzlichen Ansprüchen in Bezug auf Mutterschutz, Elternzeit, bei Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Lage Alleinerziehender, zur Kinderbetreuung, zur Schul-, Berufsausbildung und Studium, bei Problemen nach einem Schwangerschaftsabbruch oder einer Geburt sowie zu Verhütungsmethoden, zur Familienplanung und Sexualität. Auch können sie unter Umständen finanzielle Unterstützung (z.B. aus einem Stiftungsfond, wie etwa dem Stiftungsfond „Hilfen für Frauen und Familien“) oder auch Mutter-Kind-Kuren, Vater-Kind-Kuren, Schwangeren- und Mütterkuren vermitteln. Gegebenenfalls leiten sie Ratsuchende an Gynäkologen, Hebammen und andere Fachdienste weiter. Auch stehen sie teils in Verbindung mit themenverwandten Projekten wie dem Präventionsprojekt „Babybedenkzeit“.

Siehe auch

Weblinks

Literatur

  • Johannes Reiter (Hrsg.): Der Schein des Anstoßes (Fakten-Dokumente-Perspektiven); Freiburg 1999.
  • Achim Pfeiffer: Das Problem um die Schwangerschaftskonfliktberatung, in: Religion und Politik in den Schriften Papst Benedikt XVI.; Marburg 2007; ISBN 978-3-8288-9227-9
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

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