- Sekretariatszulage
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Die Sekretariatszulage ist eine Kostenerstattung für Parlamentarier des EU-Parlaments und des schweizerischen Nationalrats und Ständerats über die Abgeordnetenentschädigung, Tagegelder, allgemeine Kostenpauschale und Reisekostenpauschale hinaus.
Sie beträgt zur Zeit (Juni 2008) maximal 16 900 Euro monatlich und soll der Finanzierung der Gehälter von Mitarbeitern dienen[1]. In der Schweiz erhalten die Ratsmitglieder eine Jahresentschädigung von 31 750 Franken als Beitrag zur Deckung der Personal- und Sachausgaben, die der Erfüllung ihres parlamentarischen Mandates dienen.[2]
Im Jahr 2008 wurde berichtet, dass diese Zulage von Europa-Abgeordneten zweckentfremdet bzw. mißbräuchlich verwandt wurde (bspw. FAZ v. 24. Juni 2008). Das Europäische Parlament hat darauf durch Änderungen der Regeln reagiert[3].
Weblinks
- Hamburger Abendblatt - Wer bekommt wie viel im Parlament? (22. Januar 2005)
Einzelnachweise
- ↑ europarl.europa.eu: Vergütungen für die mitglieder des europäischen Parlaments
- ↑ parlament.ch: Art. 3a PRG
- ↑ EP-Präsidium beschließt grundlegende Reform der Ausgaben für parlamentarische Assistenten, Pressemitteilung des EP vom 14. Juli 2008
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