Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken

Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
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Die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) ist ein System der Einlagensicherung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die Sicherungseinrichtung wurde 1934 infolge der damaligen Weltwirtschaftskrise und damit verbundenen Deutschen Bankenkrise gegründet. Sie ist das weltweit älteste ausschließlich privat finanzierte Sicherungssystem für Banken.

Seit ihrem Bestehen hat noch nie ein Kunde einer angeschlossenen Bank einen Verlust seiner Einlagen erlitten, mussten noch nie Einleger entschädigt werden, weil es aufgrund des praktizierten Institutsschutzes noch nie zu einem Entschädigungsfall gekommen ist.

Aufgabe

Die beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken bestehende Sicherungseinrichtung hat als die Aufgabe, das Vertrauen der Kunden sowie der Geld- und Kapitalmärkte in den genossenschaftlichen Finanzverbundes dauerhaft zu sichern, indem sie gemäß ihrem Statut drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den angeschlossenen Banken abwendet oder behebt (so genannter Institutsschutz) und hierdurch einen umfassenden Schutz der Kundeneinlagen gewährleistet. Zur Erfüllung dieser Aufgabe ergreift die Sicherungseinrichtung insbesondere präventive Maßnahmen zur Abwendung von Fehlentwicklungen bei den einbezogenen Banken und führt erforderlichenfalls Sanierungsmaßnahmen zugunsten von Banken durch.

Welche Institute sind Mitglied der Sicherungseinrichtung

In die Sicherungseinrichtung des BVR sind alle Mitgliedsbanken des BVR einbezogen, das heißt Volksbanken und Raiffeisenbanken, Spar- und Darlehenskassen, PSD Banken, Sparda-Banken, kirchliche Kreditgenossenschaften, genossenschaftliche Zentralbanken und Hypothekenbanken sowie sonstige Spezialinstitute des Finanzverbundes wie die Bausparkasse Schwäbisch Hall.

Funktionsweise der Sicherungseinrichtung

Die Einlagensicherung erfolgt in verschiedenen Stufen. Gerät eine angeschlossene Bank in ökonomische Schwierigkeiten, so greift zunächst der so genannte Institutsschutz: Die Bank wird durch Maßnahmen der Sicherungseinrichtung gestützt und so gestellt, dass sie ihre rechtlichen Verpflichtungen in vollem Umfang erfüllen kann. Nur wenn dies nicht möglich ist, greift die zweite Stufe, die Entschädigung der Anleger selbst.

Schutzumfang

Die Sicherungseinrichtung des BVR schützt die Anlagen von Nichtbanken zu 100 Prozent und ohne betragliche Begrenzung Kundeneinlagen, darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen und Sichteinlagen und von angeschlossenen Banken ausgegebene Inhaberschuldverschreibungen im Besitz von Kunden. Auch Zertifikate, die von einem Mitglied der Sicherungseinrichtung herausgegeben wurden, sind gegen den Ausfall des Emittenten abgesichert, da sie in der Regel eine besondere Art von Inhaberschuldverschreibungen darstellen. All diese Einlagen gelten als mündelsicher.

Einlagen von Kreditinstituten bei den Mitgliedsunternehmen sind grundsätzlich nicht geschützt. Geschützt sind diese Einlagen nur, wenn es sich bei Kapitalanlagegesellschaften um Teile des Fondsvermögens handelt oder wenn es Mittel sind, die von Kreditinstituten außerhalb des genossenschaftlichen Finanzverbundes für öffentlich geförderte Zwecke zur Verfügung gestellt werden.

Leistungsfähigkeit der Sicherungseinrichtung

Bei der Sicherungseinrichtung bestehen ein durch Beitragszahlungen der angeschlossenen Banken gespeister Garantiefonds und ein aus ergänzenden Garantieerklärungen der einbezogenen Banken gebildeter so genannter Garantieverbund. Diese beiden Fonds sind Vermögen des BVR und werden von ihm verwaltet. Die Garantiefondsmittel sind als Sondervermögen des BVR getrennt von dessen sonstigem Vermögen anzulegen. Die Leistungsfähigkeit der Sicherungseinrichtung basiert aber nicht alleine auf dem Volumen des Fonds, sondern kann zusätzlich aus der Bonität des gesamten genossenschaftlichen Finanzverbundes unterstützt werden.

Mit den Mitteln des Garantiefonds werden Sanierungsmaßnahmen von der Sicherungseinrichtung zugunsten einer Mitgliedsbank nur dann vorgenommen, wenn diese selbst nicht in der Lage ist, die bei ihr drohenden oder bestehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten aus eigener Kraft zu überwinden. Zu Lasten des Garantiefonds werden Bürgschaften und Garantien, verzinsliche und unverzinsliche Darlehen sowie Zuschüsse gewährt. Zu Lasten des – nur in Ausnahmesituationen in Anspruch genommenen – Garantieverbundes werden ausschließlich Bürgschaften und Garantien übernommen.

Rechtliche Grundlagen der Sicherungseinrichtung

Die Sicherungseinrichtung des BVR ist eine auf freiwilliger Basis entstandene, privatrechtlich organisierte und verwaltete Selbsthilfeeinrichtung des genossenschaftlichen Finanzverbundes. Sie wird auf der Basis ihres Statuts tätig, das Bestandteil der Satzung des BVR ist. Die Sicherungseinrichtung des BVR ist vom deutschen Gesetzgeber als so genannte institutssichernde Einrichtung gemäß Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz anerkannt worden. Dies bedeutet, dass die ihr angeschlossenen Banken keiner gesetzlichen Entschädigungseinrichtung zugeordnet sein müssen. Bei einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung beträgt der Schutzumfang je Kunde maximal 50.000 Euro. Diese Sonderregelung zugunsten von Banken, die einer institutssichernden Einrichtung angehören, wurde vom Gesetzgeber gewährt, weil die Sicherungseinrichtung des BVR auf Grund ihres Statuts die angeschlossenen Banken selbst schützt, insbesondere deren Liquidität und Solvenz gewährleistet, und über die dazu erforderlichen Mittel verfügt. Dies bestätigt die besondere Vertrauenswürdigkeit der Sicherungseinrichtung des BVR und den besonderen Schutzumfang für die Einlagen der Kunden von einem der angeschlossenen Mitgliedsinstitute.

Prüfung und Überwachung der Sicherungseinrichtung

Der BVR erstellt jährlich einen Jahresabschluss und einen Geschäftsbericht zur Tätigkeit und zu den finanziellen Verhältnissen der Sicherungseinrichtung. Der durch eine externe, nicht zum genossenschaftlichen Finanzverbund gehörende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüfte Jahresabschluss und Geschäftsbericht wird an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin, die Deutsche Bundesbank, die genossenschaftlichen Prüfungsverbände und an den Verwaltungsrat des BVR gesandt. Das letztgenannte Gremium überwacht im Rahmen der Sicherungseinrichtung die Geschäftsführung des Vorstandes des BVR. Die Sicherungseinrichtung des BVR unterliegt hinsichtlich der Aufsicht und Überwachung durch die BAFin. Ihr stehen gegenüber der Sicherungseinrichtung außerdem die Auskunfts- und Prüfungsrechte zu.

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