Feuerwehrfonds

Feuerwehrfonds

Einlagensicherung ist die Bezeichnung für die gesetzlichen und freiwilligen Maßnahmen zum Schutz der Einlagen (Bankguthaben) von Kunden bei Kreditinstituten im Falle der Insolvenz.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte der Einlagensicherung

Die Geschichte des Bankwesens ist eng verbunden mit der Geschichte von Bankkrisen und damit dem Verlust von Anlegergeldern. Schutz versprach dem Anleger lediglich die Wahl eines Bankhauses mit gutem Ruf und einem vertrauenswürdigen Bankier.

Die ersten Stützungsfonds entstanden im Bereich der genossenschaftlichen Banken. 1937 wurde der „Kreditgenossenschaftliche Garantiefonds“ des deutschen Genossenschaftsverbandes gegründet. 1966 wurde die erste bundesweite Sicherungseinrichtung der privaten Banken gegründet. Einlagen bei Sparkassen waren durch die Gewährträgerhaftung geschützt.

Mit dem spektakulären Konkurs der Herstatt-Bank im Jahr 1974 wurden die Sicherungssysteme der Banken umfassend erweitert. Eine gesetzliche Pflicht, diesen Einrichtungen beizutreten, bestand jedoch nicht.

Seit 1986 bestand eine Empfehlung der EU-Kommission zu einer gesetzlichen Verpflichtung von Banken zur Teilnahme an Sicherungssystemen, die 1997 durch eine verbindliche Richtlinie abgelöst wurde. Die Umsetzung dieser Richtlinie führte zur weiter unten beschriebenen aktuellen Rechtslage.


Ebenen der Einlagensicherung

Maßnahmen zur Einlagensicherung werden auf verschiedenen Ebenen getroffen:

Eigenkapitalvorschriften

Die elementare Schutzmaßnahme der Einlagen der Kunden ist die Vermeidung der Insolvenz der Bank. Hierzu dienen eine Reihe von Vorschriften des Kreditwesengesetzes, insbesondere die Eigenkapitalvorschriften (Solvabilitätsverordnung). Durch diese Regeln soll sichergestellt werden, dass im Falle von Problemen der Bank noch ein ausreichendes Vermögen vorhanden ist, um die Einlagen der Kunden auszuzahlen.

Trotz dieser Vorschriften ist eine Insolvenz von Banken nicht auszuschließen. Dann greift die nächste Stufe:

Haftung in der Bankengruppe

Häufig sind Banken Teil von Konzernen oder Bankengruppen, in denen formelle (d. h. rechtlich verbindliche) oder informelle (d. h. freiwillige) gegenseitige Haftungsregelungen bestehen.

Rechtlich verbindliche Haftungsregeln bestehen oft zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften (Patronatserklärung). Bei der Sparkassengruppe oder innerhalb der Gruppe der Genossenschaftsbanken besteht die sogenannte Institutssicherung. Geschützt sind nicht nur die Einlagen, sondern der Bestand des Instituts mit der Folge, dass auch Schuldverschreibungen von Genossenschaftsbanken und Sparkassen voll gesichert sind.

Gesetzliche Einlagensicherung

In allen entwickelten Ländern bestehen gesetzliche Regelungen bezüglich der Einlagensicherungen. In der EU sind die Mindestanforderungen durch die EG-Richtlinien EGRL 19/94[1] (CELEX Nr: 394L0019 / 31994L0019[2]) und EGRL 9/97[3] (CELEX Nr: 397L0009 / 31997L0009[4]) vorgeschrieben. Dies sind in Deutschland durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz umgesetzt. Geschützt sind 90 % der Einlagen, maximal jedoch 20.000 Euro. In Deutschland betreiben allerdings auch Banken Geschäfte, die nicht der deutschen gesetzlichen Einlagensicherung unterliegen. Dies sind Banken mit Hauptsitz im Ausland, die in Deutschland nicht eine eigene deutsche Gesellschaft, sondern nur Niederlassungen betreiben. [5]

Die Regierungen von Irland[6], Griechenland und Deutschland[7] haben im September und Oktober 2008 angekündigt, die Einlagen der Kontoinhaber unbegrenzt zu garantieren. In Irland ist hierzu eine zeitliche Begrenzung bis September 2010 vorgesehen. In Deutschland handelt es sich um eine politische Absichtserklärung der Regierung, eine gesetzliche Umsetzung war erst nicht geplant[8]. Nach einem späteren Beschluss auf Ebene der EU-Finanzminister [9], soll aber ab 30.Juni 2009 bis zu 50.000 Euro auch rechtlich einklagbar garantiert werden. Wegfallen soll die bisherige Verlustbeteiligung der Einleger in Höhe von 10% ihrer Einlagen. [10] Durch die Garantie soll das Risiko reduziert werden, dass es zu einem Bank Run kommt. Großbritannien hebt den Höchstbetrag von 35.000 auf 50.000 GBP an. In Schweden beabsichtigt die Regierung, die Einlagensicherung von 250.000 auf 500.000 SEK zu erhöhen und Filialen ausländischer Banken einzubeziehen, falls die Einlagensicherung im Heimatland dieser Banken nicht entsprechend ausgestaltet sein sollte[11].

Freiwillige Einlagensicherung der Banken

Über diese gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus bieten Banken in vielen Ländern weitere Sicherungen an. In Deutschland sind dies die Einlagensicherungsfonds der jeweiligen Bankenverbände, die weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus die Einlagen der Kunden schützen. Die freiwillige Einlagensicherung berücksichtigt den Sockelbetrag der gesetzlichen Einlagensicherung. Leistet die gesetzliche Einlagensicherung nicht, so wird dieser Betrag auch nicht von der Einlagensicherung der Banken ersetzt. [12]

Staatsgarantie

Dies ist eine Einlagensicherung, die in ihrer Schutzwirkung über die Einlagensicherungssysteme der Banken hinaus geht. Sie wurde in Deutschland anlässlich der Finanzkrise von 2008 diskutiert. [13]

Gesetzliche Einlagensicherung im internationalen Vergleich

Österreich

Die Einlagensicherung in Österreich ist durch vier Institute gesichert, wobei jede Bank mit Hauptsitz in Österreich einem dieser Institute angehören muss:

  • Haftungsgesellschaft für den Sparkassensektor
  • für den Raiffeisensektor
  • für die Volksbanken und Hypothekenbanken, sowie
  • die Einlagensicherung der Banken & Bankiers

Eine dieser Gesellschaften übernimmt die Haftung für Ausfälle bei Spar- und Giroguthaben bei natürlichen Personen in der Höhe 20.000 Euro zu 100 %, bei juristischen Personen zu 90 %. Außerdem haben sie die Verpflichtung sich untereinander beizustehen, wenn der Schaden über die Möglichkeiten eines einzelnen Institutes hinausgeht.

Aktiv geworden ist die Einlagensicherung der Banken & Bankiers bereits bei den Insolvenzen der BHI im Jahr 1995, Diskont Bank und der Riegerbank im Jahr 1998, sowie der Trigonbank im Jahr 2001.

In diesen vier Fällen musste die Einlagensicherung einen Betrag von 140 Millionen Euro [14] aufbringen.

Am 8. Oktober 2008 erklärten Bundeskanzler Alfred Gusenbauer und Finanzminister Wilhelm Molterer, dass im Ministerrat die unbegrenzte Einlagensicherung im Einklang mit der deutschen Gesetzgebung beschlossen wurde, nachdem sich die EU-Finanzminister auf eine EU-weite Erhöhung der Einlagensicherung von 20.000 EUR auf 50.000 EUR geeinigt haben. Diese Einlagensicherung gelte rückwirkend ab 1. Oktober. [15]

Ob eine in Österreich tätige Bank sich einer österreichischen Einlagensicherung angeschlossen hat, kann man unter Einlagensicherung Österreich herausfinden. [16]

Schweiz

In der Schweiz sind vom 20. Dezember 2008 bis zum 31. Dezember 2010 Einlagen bis 100.000 CHF (ca. 70.000 Euro) pro Anleger und Bank geschützt. Die Gesamtsumme der Einlegerentschädigungen ist auf 6 Milliarden CHF begrenzt. Von den 24 Kantonalbanken besitzen 21 die volle Staatsgarantie.

Europäische Union

EU-Richtlinie

In einer EU-Richtlinie, die bis 30. Juni 2009 durch die EU-Staaten umgesetzt werden soll, ist die Erhöhung der Mindestgarantie auf 50000 EUR, die Verkürzung der Frist für die Behörden zur Feststellung der Insolvenz auf fünf Arbeitstage und für die Auszahlung auf 20 Arbeitstage vorgesehen. Die EU-Staaten können in ihrer nationalen Gesetzgebung bessere Konditionen festlegen. [17]

Zusätzliche Absicherung in den EU-Staaten

Die einzelnen europäischen Staaten haben die EG-Richtlinie unterschiedlich umgesetzt. Bei Niederlassungen von Banken in anderen Staaten gelten die folgenden Grenzen des Landes, in dem sich der Hauptsitz befindet.

Aktuelle Regelungen: (Stand: August 2008)

Staat Geschützter Anteil der Einlage Höchstbetrag der Entschädigung
Belgien 100 % 20.000,00 Euro
Dänemark 100 % 300.000,00 DKK, entspricht etwa 40.000 Euro
Deutschland 90 % 20.000,00 Euro
Finnland 100 % 25.000,00 Euro
Frankreich 100 % 70.000,00 Euro
Griechenland 100 % 20.000,00 Euro
Großbritannien 100 % 50.000,00 GBP[18], entspricht etwa 63.000 Euro
Irland 90 % 20.000,00 Euro
Italien 100 % 103.291,38 Euro
Luxemburg 100 % 20.000,00 Euro
Niederlande 100 % 100.000,00 Euro (bis zum 7.10.2008: 20.000 (100%) / 40.000 Euro (90%))
Österreich 100 % (natürliche Personen) (natürliche Personen) Ab 01.10.2008 vorübergehend VOLLE Einlagensicherung bis 31.12.2009 auf Grund der Finanzkrise, danach bis 100.000,00 Euro pro Person und Kreditinstitut [19]
90% (nicht-natürliche Personen, z. B. Unternehmen) (nicht-natürliche Personen, z. B. Unternehmen) Kleine Personen und Kapitalgesellschaften: Einlagen bis höchstens 50.000,00 Euro (90% = 45.000,00€), Alle anderen bis 20.000,00 Euro (90% = 18.000,00€)
Portugal 100 % 33.750,00 Euro
Schweden 100 % 250.000 SEK, entspricht etwa 26.000 Euro, Verdopplung beabsichtigt
Spanien 100 % 20.000,00 Euro

In Großbritannien ist für die Sicherung der Kundeneinlagen das Financial Services Compensations Scheme (FSCS) zuständig. Bis zum 1. Oktober 2007 lag der Maximalbetrag bei £31.700 (100 % der ersten £2.000 und 90 % vom Rest bis £33.000). Vom 1. Oktober 2007 bis zum 6. Oktober 2008 galt die Regelung von 100 % bis £35.000. Ab dem 7. Oktober 2008 sind es £50.000. Bei Investments und Hypothekenverträgen sind bis zu 48.000 Pfund abgesichert (100% der ersten £30.000 und 90 % vom Rest bis £20.000)[18]. Alle Unternehmen, die der britischen Bankenaufsicht unterliegen, müssen Beiträge zur Finanzierung der FSCS zahlen.[20]

Diese europäische Regelung soll an zwei Fällen erklärt werden (Land: Deutschland):

Beispiel 1:

  • Angelegte Summe: 30.000 EUR
  • 90 % hiervon: 27.000 EUR

Begrenzung auf 20.000 EUR: Im Falle einer Bankenpleite erhält der Anleger von seinen ursprünglich angelegten 30.000 EUR nur 20.000 EUR wieder.

Beispiel 2:

  • Angelegte Summe: 20.000 EUR
  • 90 % hiervon: 18.000 EUR

18.000 EUR überschreitet nicht 20.000 EUR: Im Falle einer Bankenpleite erhält der Anleger von seinen ursprünglich angelegten 20.000 EUR nur 18.000 EUR wieder.

Welt

Auch außerhalb der Europäischen Union bestehen oftmals vergleichbare Regelungen. Die genauen Bedingungen sind je nach nationaler Rechtsordnung unterschiedlich.

Staat Höchstbetrag der Entschädigung
Norwegen 2 Millionen NOK[21] (ca. 250.000 Euro)
Island 20.887 Euro[22]
Japan 10 Millionen JPY (ca. 67.000 Euro)
Schweiz 100.000 CHF (ca. 70.000 Euro), max. 6 Milliarden CHF total [23]
Kanada 100.000 CAD (ca. 68.000 Euro)
USA 100.000 USD (ca. 70.000 Euro), vorübergehend 250.000 USD [24]

In den USA sind Anleger aufgrund des Glass-Steagall Acts von 1933 bis zu 100.000 $ geschützt. Sicherungsgeber ist die Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC). Im Rahmen der Finanzkrise ab 2007 wurde die Einlagensicherung - zeitlich begrenzt bis zum 31. Dezember 2009 - auf bis zu 250.000 $ erweitert [25].

Einzelnachweise

  1. RL 94/19/EG Zusammenfassung
  2. RL 94/19/EG Wortlaut
  3. RL 97/9/EG Zusammenfassung
  4. RL 97/9/EG Wortlaut
  5. Steffen Preißler: Auslandsbanken: Die Einlagensicherung hat Lücken. In: Hamburger Abendblatt vom 4. Dezember 2008, S. 26
  6. Financial Times: Irland springt für Einlagen der Banken ein, vom 30. September 2008, Abgerufen am 5. Oktober 2008
  7. dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH: Bund stellt Komplettschutz für private Spareinlagen in Aussicht, vom 5. Oktober 2008, Abgerufen am 5. Oktober 2008
  8. FAZ.net: Regierung plant kein Gesetz für Einlagen-Staatsgarantie, 6. Oktober 2008
  9. http://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzmarktkrise146.html
  10. http://www.tagesschau.de/wirtschaft/spareinlagen104.html
  11. schwedische Einlagensicherung (en)
  12. Steffen Preißler: Auslandsbanken: Die Einlagensicherung hat Lücken. In: Hamburger Abendblatt vom 4. Dezember 2008, S. 26
  13. HypoVereinsbank, UniCredit Group: Sicherheit von Geldanlagen. Aktuelle Kundeninformation vom 9. Oktober 2008
  14. Einlagensicherung braucht bei Großschaden wohl Staatshilfe auf Wirtschaftsblatt abgerufen am 4. Oktober 2008
  15. ORF.AT: Regierung beschwichtigt Sparer
  16. Der Standard: Wie das Geld jetzt und in Zukunft gesichert ist
  17. EU will Sparkonten bis 50000 Euro absichern. In: Lübecker Nachrichten vom 19. Dezember 2008, S. 5
  18. a b Financial Services Compensation Scheme
  19. "Die Banken&Bankiers G.M.B.H."
  20. Handelsblatt, Rette Geld, wer kann, 17. Sep. 2007
  21. Wie sicher Ihr Geld anderswo ist (Focus; Quelle: Deutsche Bundesbank)
  22. www.tryggingarsjodur.is (isländischer Einlagensicherungsfonds)
  23. Einlagesicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler
  24. US Amerikanische Einlagensicherung (FDIC) abgerufen am 27. Oktober 2008
  25. US Amerikanische Einlagensicherung (FDIC) abgerufen am 27. Oktober 2008

Siehe auch


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