- Bagatellgrenze
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Die Bagatellgrenze bezeichnet die Grenze, an der ein Tun oder Unterlassen wirtschaftlich geboten ist. Der Duden definiert den Begriff "Bagatelle" mit "unbedeutende Kleinigkeit". Daraus folgt, dass hier die Grenze zwischen einer unbedeutenden und einer bedeutenden Kleinigkeit gezogen wird. Im Sprachgebrauch des 21. Jahrhunderts wird die Bagatelle oft auch mit dem Begriff "Peanuts" umschrieben.
Die Bagatellgrenze ist vor allem im Steuerrecht und in der Verwaltungsvollstreckung zu finden. Erst nach Überschreitung der Grenze werden steuer- und/oder vollstreckungsrechtliche Konsequenzen ausgelöst. Diese Grenzen sind nicht immer gesetzlich normiert sondern werden oft auch verwaltungsintern festgelegt. Das ist auch meist beabsichtigt, damit die Eingriffsschwelle nicht unbedingt nach außen bekannt wird. Die Grenze ist fließend und passt sich den wirtschaftlichen Gegebenheiten an.
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