Agrardiesel

Agrardiesel

Als Agrardiesel bezeichnet man in Deutschland Dieselkraftstoff, der in der Land- und Forstwirtschaft verbraucht wird. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhalten auf Antrag für den nachgewiesenen Verbrauch von Dieselkraftstoff eine teilweise Rückvergütung der Mineralölsteuer von dem zuständigen Hauptzollamt.

Seit 2003 beträgt die Mineralölsteuer 47,04 Cent/Liter, davon sind 15,34 Cent/Liter Ökosteuer. Landwirte erhalten eine Vergütung von 21,48 Cent/Liter. Agrardiesel wurde somit in Deutschland bis 2004 mit nur 25,56 Cent/Liter besteuert.

Seit dem Antragsjahr 2005 wird bei der Vergütung ein sog. "Selbstbehalt" von 350 € je Betrieb abgezogen. In Verbindung mit der zusätzlichen "Bagatellgrenze" von 50 € werden daher Erstattungsansprüche bis 400 € nicht mehr ausgezahlt. Kleinere Betriebe mit einem Jahresverbrauch unter 1862 l erhalten somit keine Rückvergütung. Größere Betriebe können die Entlastung seither für maximal 10.000 l je Betrieb beantragen. Darüber hinaus führen land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die der Umsatzsteuerpauschalierung unterliegen, den gültigen Mehrwertsteuersatz für die volle Mineralölsteuer ab, während ihnen für die Rückvergütung keine Mehrwertsteuer erstattet wird.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Energiesteuergesetzes vom 17. Juli 2009 wurden der Selbstbehalt von 350 € und die Beschränkung des entlastungsfähigen Gasölverbrauchs auf 10.000 Liter pro Betrieb für die Jahre 2008 und 2009 ausgesetzt (Einfügung § 67 Abs. 10 EnergieStG). Als Grund hierfür wurde ein "schwieriges konjunkturelles Umfeld" angeführt. Mit dem Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes vom 1. März 2011 wurde § 57 Abs. 6 EnergieStG und damit der Selbstbehalt und o.g. Beschränkung aufgehoben. Die Aufhebung soll vorbehaltlich der hierzu erforderlichen beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission mit Wirkung vom 1. Januar 2010 inkrafttreten. Der Zeitpunkt der Genehmigung sowie der Tag des Inkrafttretens wird vom Bundesministerium der Finanzen im Bundesgesetzblatt gesondert bekannt gegeben.

Die Rückvergütung soll (insb. nach Einführung der Ökosteuer) die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Land- und Forstwirtschaft im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten stärken. Die Besteuerung von Diesel sowie die Rückvergütung wird in den einzelnen EU-Staaten unterschiedlich gehandhabt. Ein niederländischer Landwirt zahlt nach Rückvergütung 6,1¢ Steuer je Liter Diesel, ein britischer 6,0¢, ein französischer 5,5¢, ein dänischer 3,24¢ und ein belgischer 0¢. Jedoch dürfen Landwirte beispielsweise in Frankreich ihre Traktoren mit Heizöl betreiben. Deshalb ist dieses Agrardieselgesetz für deutsche Bauern von Bedeutung um wettbewerbsfähig zu bleiben.

Die Verwendung von Biodiesel und Pflanzenöl in der Land- und Forstwirtschaft ist nach dem Energiesteuergesetz steuerfrei. Die Steuerrückerstattung beim Einsatz dieser Kraftstoffe erfolgt wie beim Agrardiesel, wobei aber kein Selbstbehalt sowie keine Deckelung vorgesehen ist.

In Deutschland wird die vollständige Abschaffung der Rückvergütung diskutiert (dazu zuletzt SPD-Finanzkonzept vom 5. September 2011).

Mit dem Agrardieselgesetz wurde am 1. Januar 2001 die frühere Gasölverbilligung abgelöst.

Vor allem aufgrund der Proteste von Milchbauern, beschloss die große Koalition im Mai 2009 Steuererleichterungen für die deutschen Bauern. Für die Antragsjahre 2008 und 2009 wurden die oben beschriebenen Einschränkungen vorübergehend aufgehoben. Sowohl der Selbstbehalt von 350 € als auch die maximale Menge von 10.000 Litern wurden gestrichen. Durch diese Maßnahme sinkt die Steuerbelastung von 40ct auf 25,56ct bei normalem Dieselkraftstoff.

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