- Sondergericht für die Geistlichkeit
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Das Sondergericht für die Geistlichkeit (auf Farsi: دادگاه ویژه روحانیت) ist ein iranisches Gericht, das eigens dazu bestimmt ist, Vergehen von Geistlichen zur verhandeln und abzuurteilen. Als Vergehen gilt auch die Verbreitung von Meinungen und die Vertretung von Positionen, die der theokratischen Staatsführung Irans widerstreben. Das Sondergericht, das inquisitorische Züge trägt, wurde vom damaligen obersten Rechtsgelehrten Ayatollah Ruhollah Chomeini eingeführt[1] und vom heutigen obersten Rechtsgelehrten Seyyed Ali Chamene'i 1991 institutionalisiert. [2]
Inhaltsverzeichnis
Geschichte und Aufgaben
Unter Chamene'is Aufsicht stehend, hat das Sondergericht für die Geistlichkeit die Aufgabe, abweichlerischen Geistlichen entgegenzutreten und die Würde der Geistlichkeit zu bewahren.
Ein Geistlicher, der für die Trennung von Staat und Religion eintritt, wird als Apostat behandelt und für Apostasie ist die Todesstrafe vorgesehen. [3] Diese neue Regelung unterscheidet sich grundlegend von den Prinzipien des Politischen Quietismus für den auch der Chomeini-Lehrer Husain Borudscherdi stand.
Die Gesetzgebung des Sondergerichts für die Geistlichkeit hat sich
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- an den islamischen Rechtsquellen sowie
- an der von Ayatollah Ruhollah Chomeini vorgegebenen Auslegung der Schia
zu orientieren. Das Sondergericht für die Geistlichkeit verhandelt generell geheim.
Zweck und Ursache der Gründung dieses Spezialgerichts war die Verfassungsänderung von 1989 nach dem Tode Chomeinis, die den Revolutionsführer nicht mehr gleichzeitig als ranghöchster schiitischer Geistlicher vorsieht. Insbesondere der religiöse Rang von Ayatollah Chamenei, unterhalb der aktuell 14 Großayatollah des Iran, gab auch innerhalb der Geistlichkeit Anlass zur Sorge. Chomeini, der von allen iranischen schiitischen Rechtsgelehrten als oberster Rechtsgelehrte und ranghöchster Geistlicher akzeptiert wurde, konnte z.B. durch eine Fatwa seine Ansicht der Dinge fur alle Kleriker als gegeben festlegen. Kleriker, die von der religiösen Hierarchie über dem Revolutionsführer stehen, können nun auch von dieser Sondergerichtsbarkeit, bei gegenläufiger Position zum Revolutionsführer, abgeurteilt werden. Damit erreichte Chamenei eine Stärkung seiner Position, insbesondere bei widersprechenden Fatwa.
Die Rechtmäßigkeit des Spezialgerichts gilt natürlich auch unter der Geistlichkeit als umstritten.[4] Ankläger und Richter des Sondergerichts entstammen häufig der Haghani-Schule in Qom.
Forderung nach Abschaffung und Foltervorwürfe
Großajatollah Ahmad Azari Qomi forderte 1997 die Abschaffung des Sondergerichts in einem 34-seitigen Offenen Brief, der in London veröffentlicht wurde. Azari-Qomi bezichtigte das Sondergericht des Terrors gegen liberale Wissenschaftler und Kleriker, insbesondere die Folterung des Sohns des Großajatollahs Mohammad Hussaini Shirazi:
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- ... Even if he [Mohammad Hussaini Shirazi] rejects the velayat-e faqih (Herrschaft der Rechtsgelehrten/der Religion), why torture his children? Security organizations should learn from the shameful fate of the SAVAK. ...[5][6]
Verfahren gegen Ajatollah Borudscherdi
Mitte Juni 2007 verhängte das Spezialgericht die Todesstrafe gegen Ajatollah Kazemeyni Borudscherdi, der sich öffentlich für die Trennung von Staat und Religion im Iran und für Gewaltlosigkeit einsetzt.
Bekannte Verurteilungen
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Mirjam Künkler: The Special Courts of the Clergy and the Repression of Dissident Clergy in Iran Princeton University, 13. Mai 2009
- ↑ Hashemi, Seyyed Mohammed: Verfassungsrecht der Iranischen Republik Iran. Teheran. 1993. Seite 609
- ↑ Wahied Wahdat-Hagh: Die islamische Republik Iran. Berlin 2003. Seite 319
- ↑ Religion and the Dilemmas of Power in Iran CSIS April 1992. "Copyright/Permission to Reproduce" states "Information on this site has been posted with the intent that it be readily available for personal and public non-commercial use and may be reproduced"[1]
- ↑ Safa Haeri, Iran Press Service: Ajatollah Azari-Qomi To The Leader: "The People Will Consign Us To The Dustbing Of History"
- ↑ Azari Qomi in der Wochenzeitschrift Nimrooz 1997: Offener Brief an den Obersten Rechtsgelehrten des Irans
Literatur
- Wahied Wahdat-Hagh: "Die islamische Republik Iran". Die Herrschaft des politischen Islam als eine Spielart des Totalitarismus. Berlin 2003. - ISBN 978-3825867812
Weblinks
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