Fatwa

Fatwa

Eine Fatwa (arabisch ‏فتوى‎ fatwā, pl. fatāwā)‎ ist ein islamisches Rechtsgutachten, das in der Regel von einem Mufti (Verfasser eines Rechtsgutachtens als Spezialist für die islamische Jurisprudenz Fiqh) zu einem speziellen Thema herausgegeben wird. Üblicherweise wird eine Fatwa auf Anfrage einer Einzelperson oder eines Juristen (die um eine Fatwa bittende Person wird Mustafti genannt) angefertigt, um ein Problem, das im Rahmen der islamischen Religion aufgetreten ist, zu klären.

Islamisches Rechtsgutachten zur Apostasie

Inhaltsverzeichnis

Bedeutung

Die Einflusssphäre der jeweiligen Fatwa beruht auf der persönlichen Autorität ihres Verfassers; das bedeutet, dass – anders als im Gerichtsurteil – die in der Fatwa vertretene Rechtsauffassung nur bindend für diejenigen Muslime ist, die diese Autorität auch anerkennen. Da der sunnitische Islam keinen Klerus kennt, gibt es auch keine allgemein akzeptierten Bestimmungen darüber, wer eine Fatwa ausstellen kann und wer nicht, weshalb sich islamische Gelehrte immer wieder beschweren, es fühlten sich zu viele Menschen dazu berufen. Aus diesem Grund gibt es die sogenannte „Adab-al-Mufti-Literatur“, die die Pflichten von Mufti und Mustafti konkretisieren soll.

Jede islamische Rechtsschule (Madhhab) folgt ihrem eigenen Rechtssystem, und die Muslime gehören jeweils unterschiedlichen Rechtsschulen an. So können sowohl theoretisch als auch praktisch verschiedene islamische Geistliche widersprüchliche oder konkurrierende Fatwas ausstellen. In ihrer überregionalen, heutigen Form gehen die islamischen Rechtsschulen auf die zweite Hälfte des 8. Jahrhunderts zurück. Die Sunniten kennen und anerkennen vier Rechtsschulen (Hanafiten, Malikiten, Hanbaliten und Schafiiten), daneben existieren auch mehrere der Schiiten. Im Reformislam wurde seit dem Ende des 19. Jahrhunderts die teilweise Überwindung der Rechtsschulen durchgesetzt, wozu bei der Ausarbeitung des „kodifizierten Rechts“ die Übernahme von Rechtssätzen aus verschiedenen Schulen, sowie die individuelle Meinungsbildung als legitim erklärt wurde.

Erwähnenswert ist, dass viele Nationen, in denen Muslime einen Großteil der Bevölkerung stellen, islamisches Recht nicht als alleinige Grundlage des Rechts anerkennen.

In Ländern mit islamischem Recht werden Fatwas vor der Herausgabe meist von den nationalen Religionsführern diskutiert und beschlossen. Oftmals tun sie dies nicht völlig unabhängig von der Regierung. In solchen Fällen sind Fatwas kaum widersprüchlich und haben den Rang eines vollstreckbaren Gesetzes. Sollten sich zwei Fatwas widersprechen, wird meist von den Führern (in deren Händen ziviles und religiöses Recht liegt) ein Kompromiss erarbeitet, um zu klären, welches der beiden rechtlich wirksam sein soll.

In Ländern, in denen die Schari'a nicht Teil der Rechtsordnung ist, werden gläubige Muslime oft mit zwei konkurrierenden Fatwas konfrontiert. In einem solchen Fall folgen sie in der Regel dem Führer, der ihre religiöse Richtung vertritt oder dessen Entscheidung ihnen am ehesten entgegenkommt. So würden beispielsweise Sunniten meist derjenigen Rechtsschule folgen, der sie traditionell angehören, die Fatwa eines schiitischen Geistlichen jedoch nicht befolgen.

Fatwas anlässlich konkreter Vorkommnisse

Die bekannteste Fatwa, die auch den Begriff erst der nicht-islamischen Welt bekannt machte, stammt vom iranischen Ayatollah Khomeini. Am 14. Februar 1989 verlangte der Schiitenführer die Tötung des Schriftstellers Salman Rushdie wegen angeblicher Gotteslästerung in dessen Buch „Die Satanischen Verse“ und wegen Abfalls vom Islam. Allerdings bestreiten insbesondere Sunniten die Gültigkeit dieser Fatwa.

Im September 2000 wurde von Sheikh Nasr Farid Wassal, dem Großmufti von Ägypten, eine Tabak-Fatwa zur Unterstützung der nationalen Antiraucherkampagne erlassen. In den vier orthodoxen Rechtsschulen gibt es jeweils drei kontroverse Lehrmeinungen über Tabakgenuss: einige sind der Ansicht, dass das Rauchen verboten sei, andere halten es für erlaubt bzw. verwerflich.[1]

Nach den Terroranschlägen am 7. Juli 2005 in London erklärte der dortige Rat der Sunniten („Jama'at e Ahl e Sunnat“), jegliche Form von Anschlägen sei nicht mit dem Islam vereinbar. Um die Bedeutung der Aussage zu unterstreichen, wählte der Sunnitenrat die Form der Fatwa.

Am 26. Oktober 2005 veröffentlichten islamische Geistliche in Somalia eine Fatwa, die sich gegen die Beschneidung beziehungsweise die Genitalverstümmelung an Mädchen richtet. Darin wird die in Afrika weit verbreitete traditionelle Praxis als „unislamisch“ verurteilt. Scheich Nur Barud Gurhan, der stellvertretende Vorsitzende der Dachorganisation somalischer Geistlicher, setzte die Beschneidung von Frauen mit einem Mord gleich. Im Jahr 2006 wurde eine weitere Fatwa gegen die Genitalverstümmelung an Frauen von der Al-Azhar-Universität in Kairo erlassen. Die Initiative dazu kam u. a. vom Obermufti von Mauretanien und von Rüdiger Nehberg.[2]

Im April 2006 kündigte Irans Staatspräsident Mahmud Ahmadinedschad an, anlässlich der bevorstehenden Fußball-Weltmeisterschaft das bis dahin geltende strenge Stadionverbot für Frauen aufzuheben. Die Umsetzung der entsprechenden Gesetzesänderung wurde jedoch durch eine Fatwa von Ayatollah Mohammad Fazel Lankarani verhindert.

Siehe auch

Literatur

  • Benjamin Jokisch.: Islamisches Recht in Theorie und Praxis. Analyse einiger kaufrechtlicher Fatwas von Taqī'd-Dīn Aḥmad b. Taymiyya. In: Islamkundliche Untersuchungen. Band 196. Schwarz, Berlin 1996. ISBN 3-87997-248-6 (Zugleich Dissertation an der Universität Hamburg 1994).

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Fatwa – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. al-mausu'a al-fiqhiyya. 5. Auflage. Kuwait 2004. Bd. 10. S. 101-112
  2. „Wird die Genitalverstümmelung je aufhören? In Kairo beschliessen islamische Gelehrte ein Verbot“, NZZ, 24. November 2006
    „In schönstem Ebenmaß“, Der Spiegel, 4. Dezember 2006

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