- Spartenprogramm
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Als Spartenprogramm (auch Spartensender) bezeichnet man ein Hörfunk- bzw. Fernsehprogramm, das sich auf spezielle Themen und Formen konzentriert. Es ist, im Gegensatz zum Vollprogramm, nach Zielgruppen ausgerichtet. Typische Spartenprogramme bieten im Radiobereich die Oldiesender, deren Airplay sich auf alte Hits beschränkt, oder im Fernsehbereich die Musiksender und Nachrichtenkanäle.
Inhaltsverzeichnis
Situation in Deutschland
Als „Spartenprogramm“ ist in Deutschland laut § 2 Abs. 2 Nr. 2 des 2. Rundfunkstaatsvertrages „ein Rundfunkprogramm mit im Wesentlichen gleichartigen Inhalten“ definiert. Dadurch wird das Spartenprogramm vom Vollprogramm abgegrenzt, in welchem unter anderem Information und Bildung einen Pflichtanteil haben.
Unter den deutschen Hörfunk- und Fernsehsendern gibt es überwiegend Spartenprogramme. Offizielle Bezeichnungen für die Sparten existieren nicht, in der Praxis wird unter anderem zwischen den Sparten Unterhaltung, Sport, Musik, Spielfilme, Kinder, Erotik, Nachrichten und vielen weiteren unterschieden. Durch die digitalen Verbreitungswege stieg das Angebot an Spartenprogrammen insbesondere im Bezahlfernsehen in den letzten Jahren deutlich an.
Derzeit gibt es in Deutschland unter anderem folgende Spartenprogramme im frei empfangbaren Fernsehen:
- öffentlich-rechtlich:
- BR-alpha (siehe § 11b Absatz 2 Nr. 2 des Rundfunkstaatsvertrages)
- EinsExtra
- Einsfestival
- EinsPlus
- KI.KA (siehe § 11b Absatz 4 Nr. 4 des Rundfunkstaatsvertrages)
- Phoenix (siehe § 11b Absatz 4 Nr. 3 des Rundfunkstaatsvertrages)
- ZDFinfokanal
- ZDFneo
- ZDF.kultur
- privat:
Situation in Österreich
In Österreich wird der Begriff „Spartenprogramm“ laut § 2 Abs. 18 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) ebenso wie im deutschen Rundfunkstaatsvertrag als „ein Rundfunkprogramm mit im Wesentlichen gleichartigen Inhalten“ definiert.
Derzeit gibt es in Österreich unter anderem folgende Spartenprogramme im Fernsehen:
- gotv
- ORF III (öffentlich-rechtliches Spartenprogramm)
- ORF SPORT + (öffentlich-rechtliches Spartenprogramm)
- Servus TV
Die österreichischen Versionen der deutschen Privatsender sind in Österreich offiziell nicht typisiert, da sie von der aufsichtsführenden Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH lediglich als Fensterprogramme der in Deutschland lizenzierten Programmanbieter zugelassen sind. Die Zulassung wird für die Satelliten- und Kabelverbreitung getrennt erteilt.[1] Sie gelten damit in Österreich weder als Voll- noch als Spartenprogramme.
Situation in der Schweiz
In der Schweiz werden keine Voll- und Spartenprogramme unterschieden. In den vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) veröffentlichten Publikationen stufen sich die Sender selbst ein. Im obligatorischen Meldeformular, das die Programmveranstalter an die BAKOM übermitteln müssen, wird dagegen eher nach Programmstunden (weniger oder mehr als 12 Programmstunden), Verbreitungsgebiet, Verbreitungsart und Programmbudget unterschieden. Auch die schweizerischen Programmfenster der deutschen Programmveranstalter werden nicht offiziell als solche typisiert, werden aber in den Publikationen der BAKOM so genannt.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Offizielle Webseite der RTR: Datenbank der Fernsehveranstalter
Kategorien:- Rundfunk
- Rundfunkrecht (Deutschland)
- Rundfunkrecht (Österreich)
- öffentlich-rechtlich:
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