- Vollprogramm
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Das Vollprogramm war bis in die 1980er-Jahre das „klassische“ Angebot eines Hörfunksenders, der „im Laufe des Tages die unterschiedlichsten Zielgruppen mit allen möglichen Themen und Formen bediente“.[1] Der Gegensatz zum Voll- ist das Spartenprogramm. Das Fernsehen hat den Begriff „Vollprogramm“ vom Radio übernommen.
Inhaltsverzeichnis
Situation in Deutschland
Ein Vollprogramm ist in Deutschland laut 2. Rundfunkstaatsvertrag „ein Rundfunkprogramm mit vielfältigen Inhalten, in welchem Informationen, Bildung, Beratung und Unterhaltung einen wesentlichen Teil des Gesamtprogramms bilden“ und grenzt sich durch diese Definition vom Spartenprogramm ab. In manchen Landesrundfunkgesetzen ist darüber hinaus eine Mindestsendezeit vorgeschrieben, die je nach Bundesland unterschiedlich ausfällt.
Derzeit gibt es in Deutschland unter anderem folgende Fernseh-Vollprogramme:
- 3sat (siehe § 11b Absatz 4 Nr. 1 des Rundfunkstaatsvertrages)
- ARTE (siehe § 11b Absatz 4 Nr. 2 des Rundfunkstaatsvertrages)
- Das Erste (siehe § 11b Absatz 1 Nr. 1 des Rundfunkstaatsvertrages)
- Die Dritten
- kabel eins
- ProSieben
- RTL 2
- RTL Television
- Sat.1
- TIMM
- VOX
- ZDF (siehe § 11b Absatz 3 Nr. 1 des Rundfunkstaatsvertrages)
Die Vollprogramm-Lizenzen sind für einige private Kanäle umstritten, da sie Nachrichten senden müssen, um ihre Sendereichweite beizubehalten und etwa die kurzen Nachrichten-Blöcke bei RTL 2 als „Alibi-Sendungen“ gesehen werden können. Zudem hat Sat.1 seine Nachrichtensendung „Die Nacht“ inzwischen abgeschafft und sendet nur noch um 20 Uhr eine 15-minütige Nachrichtensendung.
Private Vollprogramme müssen Programmschienen für unabhängige Dritte freihalten und diese von Produzenten wie DCTP ankaufen (ein so genanntes Fensterprogramm). Regionale Fenster in den Programmen können auf die Dauer dieser Programmschienen angerechnet werden.[2]
Situation in Österreich
In Österreich wird im Privatfernsehgesetz der Begriff Vollprogramm als ein „Programm mit vielfältigen Inhalten, in welchem insbesondere Information, Bildung und Unterhaltung einen wesentlichen Teil des Gesamtprogramms bilden“ definiert; ein Spartenprogramm dagegen ist „ein Programm mit im Wesentlichen gleichartigen Inhalten“, wie es z. B. bei gotv, ORF SPORT + oder ORF III der Fall ist.
Derzeit gibt es in Österreich folgende landesweite TV-Vollprogramme:
Die beiden öffentlich-rechtlichen Programme ORF eins und ORF 2 unterliegen zwar dem ORF-Gesetz und nicht dem Privatfernsehgesetz, sind jedoch beide Vollprogramme. Allerdings unterscheiden sich die beiden Programme sehr stark und sind auf unterschiedliche Zielgruppen zugeschnitten: ORF eins ähnelt eher den Privatsendern und richtet sich mit Unterhaltungssendungen, eingekauften Spielfilmen und Serien, Kindersendungen, Sportübertragungen und kürzeren Nachrichtensendungen an ein jüngeres Publikum. ORF 2 ist dagegen als klassisches öffentlich-rechtliches Programm mit Sendungen aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur sowie mit vielen Eigenproduktionen und regionalen Nachrichtensendungen gestaltet.
Die österreichischen Versionen der deutschen Privatsender sind in Österreich offiziell nicht typisiert, da sie von der aufsichtsführenden Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH lediglich als Fensterprogramme der in Deutschland lizenzierten Programmanbieter zugelassen sind. Die Zulassung wird für die Satelliten- und Kabelverbreitung getrennt erteilt.[3] Sie gelten damit in Österreich weder als Voll- noch als Spartenprogramme.
Situation in der Schweiz
In der Schweiz wird hauptsächlich zwischen „bis zu 12h Programm“ sowie „mehr als 12h Programm“ unterschieden. Die Programmspaltung ob diese ein Spartenprogramm oder Vollprogramm ist wird hier nicht angewendet. Außerdem wird zusätzlich noch zwischen Teilregionen unterschieden. So gibt es in der Schweiz einen Deutschsprachigen, Italienischsprachigen oder Französischsprachigen Verbreitungssender. Wobei die Teilregionen sich bei einem konzessionierten Sender nicht überlappen dürfen. Jedoch wurde das RTVG (Radio- TV Gesetz) am 1. April 2007 neu überarbeitet und somit kann jeder eine Sendeanstalt ohne Konzession betreiben (auch überlappend). Es genügt eine Anmeldung beim BAKOM (Bundesamt für Kommunikation).
Derzeit gibt es in der Schweiz unter anderem folgende TV-Vollprogramme (Deutschsprachigen Raum):
- 3plus (Privat)
- CITY CHANNEL 1 (Privat)
- Schweiz 5 - (Privat, bis November 2008 U1 TV)
- SF1
- SF zwei
- Star TV (Privat)
- U2 TV - Nicht mehr in Betrieb
Umgangssprachliche Verwendung
Der Begriff Vollprogramm wird auch umgangssprachlich verwendet. Im Hörfunk oder im Fernsehen grenzen sich Vollprogramme von anderen Sendern ab, die sich gemeinsam eine Frequenz teilen oder als Fensterprogramme auf der Frequenz eines Hauptsenders arbeiten (z. B. Uniradio, Bürgerfunk, religiöse Programme oder auch Lokalfernsehen auf der Frequenz eines überregionalen Vollprogramms).
Einzelnachweise
- ↑ Jürg Häusermann: Radio. Tübingen: Niemeyer, 1998. (S. 91) ISBN 3-484-37106-4
- ↑ Urteil der Kontrollbehörde „KEK“ (Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich) zu einem Verfahren um die Überlassung von Sendezeit bei RTL.
- ↑ Offizielle Webseite der RTR: Datenbank der Fernsehveranstalter
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