- Spielzeugwaffe
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Spielzeugwaffen sind fast immer Abbilder und Kopien echter Waffen. Sie gehören zum Kriegsspielzeug.
Inhaltsverzeichnis
Arten
Folgende Waffen sind als Spielzeug verbreitet:
- Bogenwaffen: Pfeil und Bogen, Armbrust
- Schusswaffen: Pistole, Gewehr, Steinschleuder
- Wurfwaffen: Speer, Bumerang, Lasso, Wurfaxt, Wurfmesser
- Hieb- und Stichwaffen: Messer, Schwert
Beschaffenheit
Kinder verwenden einfache Stöcke als "Schwert", "Dolch" oder "Speer", oder einen gekrümmten Ast als "Pistole". Sie bauen sich ihren eigenen Bogen aus Haselnussstöcken und einer Schnur, schnitzen sich kunstvoll verzierte spitze und scharfe Schwerter, Dolche und Speere. Auch Steinschleuder und Bumerang werden selbst gebaut und geschnitzt.
Auch Erwachsene benutzen Spielzeugwaffen; beispielsweise in Indianer-, Western- oder Mittelaltervereinen oder einfach als Sammler von Replikaten.
Die Spielzeugindustrie hat eine sehr große Vielfalt an Spielzeugwaffen im Angebot, von vereinfachten und verkleinerten Nachbildungen aus Kunststoff, über originaltegtreue Replikate, bis zu voll funktionsfähigen Waffen. In verschiedenen Ländern gibt es gesetzliche Vorschriften, nach denen die Spielzeuge, beispielsweise durch Signalfarben, als solche kenntlich zu machen sind.
Viele Pistolen und Gewehre wirken durch Schussgeräusche noch realistischer. Hierzu gibt es relativ ungefährliche Munition für Spielzeugwaffen. Diese Zündplättchen sind in verschiedenen Ausführungsformen und Größen erhältlich. Wasserpistolen und Softguns ("Erbsenpistolen") bis zu einer Schussenergie von 0,08 Joule sind frei für Kinder ab drei Jahren. Ab 14 Jahren sind Softair-Waffen erhältlich mit einer Geschossenergie von unter 0,5 Joule.
Pädagogik
Jungen werden seit Jahrhunderten und kulturübergreifend spielerisch an den Gebrauch von Waffen und dem Erlernen kämpferischer Fertigkeiten herangeführt. Szenarien wie "Cowboy und Indianer", Räuber und Gendarm, Ritter, Drachentöter werden genauso eingesetzt wie Kampf gegen befeindete Gruppen oder Selbstverteidigung.
Durch Pädagogen und seit den 1960er-Jahren auch durch Vertreter der Friedensbewegung wird der Sinn solcher Spiele infrage gestellt. Die Diskussion wurde nach Berichten über jugendliche Amok-Schützen verschärft.
Verbot
Mit der Verschärfung des Waffengesetzes im Jahre 2009 wurden in Deutschland, zumindest bei Erfüllung bestimmter Kriterien, Spielzeugpistolen als sogenannte "Anscheinswaffen" eingestuft. Damit ist das offene Tragen von "Waffen", die auf den ersten Blick nicht von scharfen Waffen zu unterscheiden sind, verboten. Darunter fällt auch das Mitsichführen jeglicher Softairwaffen. Geregelt wird dies durch den § 42a (WaffG).[1] Es könne zu kritischen Verwechslungen kommen, wenn Polizeibeamte nicht erkennen können, ob es sich bei einem Einsatz gegen einen vermeintlichen Täter um eine Spielzeugwaffe oder eine echte Schusswaffe handelt.
Siehe auch
Einzelnachweise
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