- Bahnhofsblock
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Der Bahnhofsblock ist Teil der Sicherung von Zugfahrten einer Eisenbahn in einem Bahnhof. Neben elektrischen Abhängigkeiten innerhalb des Stellwerks (Fahrstraßenfestlegung) stellt er auch die Abhängigkeiten zwischen mehreren Stellwerken eines Bahnhofs her. Er ist in allen Stellwerksbauformen anzutreffen, wenn Fahrstraßen im Bahnhof existieren, an denen mehrere Stellwerke beteiligt sind.
Inhaltsverzeichnis
Beschreibung
Der Bahnhofsblock sichert die Zugfahrten innerhalb des Bahnhofs und sorgt dafür, dass
- eine Zugfahrt nur unter Mitwirkung des Fahrdienstleiters stattfinden kann, auch dann, wenn mehrere Stellwerke – in der Regel Fahrdienstleiter-- und Wärterstellwerk – am Einstellen und Sichern einer Fahrstraße beteiligt sind
- das Signal, mit dem die Zugfahrt zugelassen werden soll, nur mit Zustimmung der Stellen auf Fahrt gestellt werden kann, die am Einstellen, Sichern und Prüfen der Fahrstraße beteiligt sind
- die zu einer Fahrstraße gehörenden beweglichen Einrichtungen – Weichen und Flankenschutzeinrichtungen – auch dann noch unter Verschluss bleiben, wenn das Signal wieder auf 'Halt' zurückgestellt ist
Funktionsweise
Die signaltechnischen Abhängigkeiten zwischen Fahrdienstleiter- und Wärterstellwerk werden mit den Bahnhofsblockfunktionen
- 'Befehlsabgabe' und 'Befehlsempfang'
- 'Zustimmungsabgabe' und 'Zustimmungsempfang'
- 'Fahrstraßenfestlegung' und 'Fahrstraßenauflösung'
hergestellt.
Befehlsabgabe / Befehlsempfang
Mit der Befehlsabgabe beauftragt der Fahrdienstleiter den Weichenwärter, eine bestimmte Fahrstraße einzustellen und zu sichern, den Fahrweg zu prüfen und das Signal, mit dem die Zugfahrt zugelassen werden soll, auf Fahrt zu stellen. Der Fahrdienstleiter kann die Befehlsabgabe erst bedienen, wenn er den Teil der Fahrstraße, der zum Stellbereich des Fahrdienstleiterstellwerks gehört, durch den umgelegten Fahrstraßenhebel gesichert hat. Ist der Fahrdienstleiter von einer Zustimmung eines anderen Stellwerkes abhängig, dann muss die Zustimmung vor Befehlsabgabe zwingend eingegangen sein.
Die Befehlsabgabe korrespondiert mit dem Befehlsempfang. Dieser entsperrt im Wärterstellwerk den in der Grundstellung gesperrten Fahrstraßenhebel und gibt so dem Weichenwärter die Möglichkeit, die Fahrstraße zu sichern und das Signal auf 'Fahrt' zu stellen (zu "Fahrstraßenhebel" siehe Mechanisches Stellwerk und Elektromechanisches Stellwerk).
Zustimmung
Mit der Zustimmungsabgabe gibt der Weichenwärter dem Fahrdienstleiter seine Zustimmung zum Einstellen und Sichern einer Fahrstraße. Der Weichenwärter kann die Zustimmungsabgabe erst bedienen, wenn er den Teil der Fahrstraße, der zum Stellbereich des Wärterstellwerks gehört, durch den umgelegten Fahrstraßenhebel gesichert hat.
Die Zustimmungsabgabe des Weichenwärters korrespondiert mit dem Zustimmungsempfang. Dieser entsperrt im Fahrdienstleiterstellwerk den in der Grundstellung gesperrten Fahrstraßenhebel und gibt so dem Fahrdienstleiter die Möglichkeit, die Fahrstraße zu sichern und das Signal auf 'Fahrt' zu stellen bzw. bei größeren Anlagen einen Befehl an ein weiteres Stellwerk abzugeben.
Technisch gesehen sind die beiden Vorgänge 'Befehl' und 'Zustimmung' identisch.
Fahrstraßenfestlegung
Die Fahrstraßenfestlegung legt den umgelegten Fahrstraßenhebel, mit dem die Fahrstraße mechanisch verschlossen ist, zusätzlich blockelektrisch fest. Die Fahrstraßenfestlegung bleibt auch dann noch erhalten, wenn das Signal, mit dem die Zugfahrt zugelassen wurde, wieder auf 'Halt' zurückgestellt ist.
Die Fahrstraßenauflösung löst die blockelektrische Fahrstraßenfestlegung wieder auf. Sie wird entweder selbsttätig durch den Zug nach dem Befahren einer Zugeinwirkungsstelle im Gleis betätigt oder aber durch einen Mitarbeiter - Fahrdienstleiter oder Weichenwärter - bedient, der prüfen kann, ob alle Bedingungen für die Fahrstraßenauflösung erfüllt sind.
Sofern ein Stellwerk für den ganzen Bahnhof zuständig ist, entfallen die Funktionen Zustimmung und Befehl. Der Bahnhofsblock besteht dann nur aus Fahrstraßenfestlegung und -auflösung.
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