Staatskanzler (Österreich)

Staatskanzler (Österreich)

Der Titel Staatskanzler wurde in der Habsburgermonarchie und im republikanischen Österreich verwendet.

Wenzel Anton Graf Kaunitz war von 1753 bis 1792 als Haus-, Hof- und Staatskanzler für die österreichische Außenpolitik unter Maria Theresia, Joseph II. und Leopold II. verantwortlich. Die Monarchie war damals noch Teil des Heiligen Römischen Reiches. Der Begriff Haus bezieht sich auf das Haus Habsburg, seit 1780 Habsburg-Lothringen. Der Hof befand sich in Wien.

Im 1804 gegründeten Kaisertum Österreich trug Fürst Metternich diesen Titel unter den Kaisern Franz I. und Ferdinand I. von 1821 bis zum Ausbruch der Revolution im März 1848. Seine Hauptaufgabe war ebenfalls die Außenpolitik. Seine antiliberale Politik wurde unter dem Begriff Metternich'sches System zusammengefasst.

Bei der Gründung Deutschösterreichs am 30. Oktober 1918 wählten die Abgeordneten der Provisorischen Nationalversammlung Deutschösterreichs den Staatsrat als Exekutivausschuss und dieser die Staatsregierung, die vom sozialdemokratischen Staatskanzler Karl Renner geleitet und koordiniert wurde. Die Minister wurden als Staatssekretäre bezeichnet. Auf Renner folgte am 7. Juli 1920, wie koalitionär vereinbart, der Christlichsoziale Michael Mayr als Staatskanzler.

Als am 10. November 1920 das Bundes-Verfassungsgesetz in Kraft trat, wurde Mayr erster Bundeskanzler; die bisherigen Staatssekretäre wurden nun als Bundesminister bezeichnet, die bisherigen Unterstaatssekretäre als Staatssekretäre. Diese Funktionsbezeichnungen waren bis zum 13. März 1938 in Gebrauch.

Am 27. April 1945 wurde die Republik Österreich mit der Unabhängigkeitserklärung wiedererrichtet. Die drei beteiligten Parteien, ÖVP, SPÖ und KPÖ, setzten am gleichen Tag eine Staatsregierung ein, die wieder von Karl Renner als Staatskanzler geleitet wurde. Am 19. Dezember 1945 trat das Bundes-Verfassungsgesetz wieder in volle Wirksamkeit; Leopold Figl (ÖVP) wurde am 20. Dezember 1945 erster Bundeskanzler der Zweiten Republik.

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