Deutschösterreich

Deutschösterreich
Deutschösterreich
(bis 21. Oktober 1919)
Republik Österreich
Amtssprache Deutsch
Hauptstadt Wien
Staatsform Republik ab 12. November 1918
Regierungsform Parlamentarische Demokratie
Staatsoberhaupt Vorsitzender des Staatsrates Karl Seitz
Regierungschef Staatskanzler Karl Renner, ab 7. Juli 1920 Michael Mayr
Fläche 118.311 (beansprucht) km²
Einwohnerzahl 10,37 Mio. (beansprucht)
Währung Österreichische Krone
Unabhängigkeit 30. Oktober 1918
Zeitzone UTC+1 MEZ
Briefmarke mit Stempel 1922

Deutschösterreich (auch Deutsch-Österreich) war in der Österreichisch-Ungarischen Monarchie eine inoffizielle Bezeichnung der mehrheitlich deutsch besiedelten Gebiete der österreichischen Länder (Cisleithanien).

Mit der Wahl des Staatsrates und der ersten Staatsregierung am 30. Oktober 1918 sowie der Ausrufung der österreichischen Republik am 12. November 1918 zu Ende des Ersten Weltkrieges nannten die deutschsprachigen Abgeordneten des letzten Reichsrats, die zuvor am 21. Oktober 1918 als Nationalversammlung der deutschen Abgeordneten in Wien zusammengetreten waren, das von ihnen vertretene Gebiet offiziell Deutschösterreich. Am 12. November 1918 erklärten sie den neuen Staat zur Republik und als Teil der deutschen Republik.

Der neue Staat musste aber am 10. September 1919 im Vertrag von Saint-Germain dem von den Siegern gewünschten Staatsnamen Republik Österreich zustimmen und führte diesen am Tag der Ratifizierung des Vertrages, dem 21. Oktober 1919, offiziell ein.

Inhaltsverzeichnis

Vorgeschichte

Mit der Auflösung der Doppelmonarchie (28.–31. Oktober 1918), dem militärischen Zusammenbruch und der endgültigen Niederlage der k. u. k. Armee im Ersten Weltkrieg (Waffenstillstand von Villa Giusti, 3. November 1918) war die Habsburgermonarchie am Ende. Als Kaiser von Österreich verzichtete Karl I. am 11. November 1918 „auf jeden Anteil an den Staatsgeschäften“[1], zwei Tage später erklärte er als König Karl IV. von Ungarn den gleichen Verzicht für das Königreich Ungarn.

Weder die österreichische noch die ungarische Reichshälfte (Transleithanien) – ab 31. Oktober voneinander unabhängig – wurde als Staat formell aufgelöst, aber auf ihren Territorien gründeten sich die neuen souveränen Staaten Tschechoslowakei (28. Oktober; von den Tschechen seit 1916 vorbereitet) und Deutschösterreich (30. Oktober 1918). Ungarn blieb nach einem Zwischenspiel als Räterepublik ein verkleinertes Königreich ohne König. Weite Gebiete wechselten zu Italien, dem neuen Staat der Slowenen, Kroaten und Serben, Rumänien und zu Polen, das als Staat aus Teilen Altösterreichs, Deutschlands und Russlands wiedererschaffen wurde.

Gründungsphase

Am 21. Oktober 1918 traten die zuletzt 1911 gewählten Reichsratsabgeordneten des deutschen Österreich[2] im niederösterreichischen Landhaus in Wien als Nationalversammlung der deutschen Abgeordneten[3] zusammen. Zu dieser konstituierenden Sitzung kamen von den insgesamt 516 Reichsratsabgeordneten die 208 Vertreter jener Gebiete der ehemaligen Monarchie zusammen, die überwiegend deutsch (heute meist als deutschsprachig bezeichnet) besiedelt waren.[4] Es handelte sich um 65 christlichsoziale und 37 sozialdemokratische Abgeordnete sowie 106 Vertreter deutschnationaler und liberaler Gruppierungen.[5]

Zu Präsidenten der Versammlung wurden Franz Dinghofer (Deutschnationale Bewegung), Jodok Fink (Christlichsoziale Partei) und Karl Seitz (Sozialdemokratische Arbeiterpartei) gewählt.[6] Für sich selbst beschloss die Versammlung den Namen Provisorische Nationalversammlung für Deutschösterreich,[7] womit die amtliche Staatsbezeichnung festgelegt war.

Karl Seitz, in den Gründungsjahren der Republik Staatsoberhaupt, erklärte nach seiner Wahl: „Wir legen heute den Grundstein für ein neues Deutschösterreich. Dieses neue Deutschösterreich wird errichtet werden nach dem Willen des deutschen Volkes.“[8] Speziell die Sozialdemokraten und die Großdeutschen verbanden damals mit dem Begriff „Österreich“ die vergangene Habsburgermonarchie. Karl Renner hatte daher in seinem im Oktober 1918 entstandenen, vor der Beschlussfassung mehrfach geänderten Entwurf zur provisorischen Verfassung den neuen Staat als „Südostdeutschland“ bezeichnet.[9] Auch Vorschläge wie „Hochdeutschland“, „Deutsches Bergreich“, „Donau-Germanien“, „Ostsass“, „Ostdeutscher Bund“, „Deutschmark“, „Teutheim“, „Treuland“, „Friedeland“ oder „Deutsches Friedland“ waren als Vorschläge in Umlauf.[10] Schließlich setzten sich die christlichsozialen Politiker durch, die den Österreich-Begriff nicht völlig aufgeben wollten.

Von der Provisorischen Nationalversammlung wurden:

  • die Gebietsgewalt über alle deutschsprachigen Gebiete der ehemaligen Monarchie beansprucht,
  • die Wahl der konstituierenden Nationalversammlung angekündigt (sie fand am 16. Februar 1919 statt),
  • aus der Mitte der Abgeordneten am 30. Oktober 1918 ein Vollzugsausschuss, der Staatsrat, mit den drei Präsidenten der Nationalversammlung und 20 weiteren Mitgliedern (darunter der Staatskanzler und der Staatsnotar), gewählt und
  • weitere fünf Ausschüsse der Provisorischen Nationalversammlung konstituiert.[11]

Parallel dazu organisierten sich die anderen Nachfolgestaaten der ehemaligen Doppelmonarchie. Am 24. Oktober erklärten galizische Politiker, ein gemeinsames Parlament in Wien sei ab sofort sinnlos. Tschechische Politiker gründeten am 28. Oktober 1918 die Tschechoslowakische Republik, Kroatien, Serbien und Slowenien bildeten am 29. Oktober das Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen (ab 1929 Königreich Jugoslawien). Am 31. Oktober erklärte das Königreich Ungarn die Realunion mit Österreich für beendet.

Der neue Staat

Erste Regierung

Am 30. Oktober 1918 wählte die Provisorische Nationalversammlung unter Vorsitz von Karl Seitz die erste Staatsregierung, womit die Staatswerdung abgeschlossen war. Staatskanzler der Konzentrationsregierung aus Sozialdemokraten, Christlichsozialen und Großdeutschen wurde der Sozialdemokrat Karl Renner. Gleichzeitig amtierte in den ersten Novembertagen 1918 noch die kaiserlich-königliche Regierung Heinrich Lammasch, deren Zuständigkeitsbereich sich innerhalb einer Woche von ganz Cisleithanien auf das verkleinerte neue Österreich reduziert hatte. Sie administrierte die Auflösung des früheren Staatsgebietes, soweit sie von Wien aus zu beeinflussen war, und übergab ihre Agenden sukzessive der neuen Regierung.

Klärung der Staatsform

Die Verzichtserklärung Kaiser Karls I. von Österreich, 11. November 1918; zwei Tage später gab der Monarch als König Karl IV. von Ungarn eine ähnliche Erklärung ab.
(Kopie ausgestellt im Heeresgeschichtlichen Museum Wien, das Original wurde beim Brand des Wiener Justizpalastes 1927 vernichtet)

Der neue Staat hatte seine Staatsform vorerst offen gelassen. Sozialdemokraten plädierten für die Republik, die Christlichsozialen konnten sich den Kaiser vorerst noch als „lebenslänglichen Volksanwalt“, wie Ignaz Seipel die Funktion in einem Zeitungsbeitrag beschrieb, vorstellen. Letztlich nahmen auch die Christlichsozialen von monarchischen Staatsformen Abstand. Ihre Spitzenpolitiker arbeiteten gemeinsam mit Renner und Vertretern der wenige Stunden später entlassenen k. k. Regierung an der Erklärung, die der zur vollständigen Abdankung nicht bereite Kaiser abgeben sollte, um einen Konflikt des Monarchen mit den Repräsentanten des republikanischen Staates zu vermeiden.

Am 11. November 1918 unterzeichnete Kaiser Karl I. in Schloss Schönbrunn die so genannte Verzichtserklärung. Die Schlüsselsätze dieser Erklärung lauteten:

„Im voraus erkenne ich die Entscheidung an, die Deutschösterreich über seine künftige Staatsform trifft. Das Volk hat durch seine Vertreter die Regierung übernommen. Ich verzichte auf jeden Anteil an den Staatsgeschäften.“

Wiener Zeitung, Nr. 261, Extra-Ausgabe, 11. November 1918

In der Erklärung enthob der Kaiser von Österreich weiters seine Regierung ihres Amtes; noch am gleichen Abend übersiedelte er nach Eckartsau in den Donauauen, in ein Schloss im Privateigentum der Habsburgischen Familienstiftung.

Proklamation der Republik

Zu diesem Zeitpunkt war für den 12. November von den neuen Politikern längst die Ausrufung der Republik vereinbart worden: Die Provisorische Nationalversammlung trat im bis dahin dem – sich am gleichen Tag de facto selbst auflösenden – Reichsrat unterstehenden Parlamentsgebäude zusammen und beschloss mit nur zwei Gegenstimmen das Gesetz über die Staats- und Regierungsform von Deutschösterreich.[12] Das Gesetz zählt zu den wesentlichen Bausteinen der Bundesverfassung des neuen Staates.

Die ersten beiden Artikel lauteten:

Artikel 1
Deutschösterreich ist eine demokratische Republik. Alle öffentlichen Gewalten werden vom Volke eingesetzt.
Artikel 2
Deutschösterreich ist ein Bestandteil der Deutschen Republik. Besondere Gesetze regeln die Teilnahme Deutschösterreichs an der Gesetzgebung und Verwaltung der Deutschen Republik sowie die Ausdehnung des Geltungsbereiches von Gesetzen und Einrichtungen der Deutschen Republik auf Deutschösterreich.

Die öffentliche Proklamation der Republik war von Tumulten begleitet, bei denen aus den vor dem Parlament gehissten rot-weiß-roten Fahnen der weiße Streifen herausgerissen wurde.

Gebietsansprüche

Von der Nationalversammlung beanspruchtes Staatsgebiet der Republik Deutschösterreich (1918–1919)

Die Provisorische Nationalversammlung erhob Anspruch auf „die Gebietshoheit über das geschlossene Siedlungsgebiet der Deutschen innerhalb der im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder“. Die proklamierte Republik umfasste 118.311 km² und 10,37 Mio. Einwohner, bestehend aus:

Auf Deutsch-Westungarn (später Burgenland) wurde im Sinne des Selbstbestimmungsrechtes der Völker politisch, nicht aber rechtlich Anspruch erhoben. Der rechtliche Anspruch Österreichs entstand erst im Oktober 1919 mit dem Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye und wurde 1921 weitgehend eingelöst.

Das Ende des Staatskonzepts Deutschösterreichs

Zeitungsmarken 1920

Es stellte sich bereits im Frühjahr 1919 heraus, dass das Staatskonzept Deutschösterreichs nicht realisierbar war. Es gelang dem Kriegsverlierer Österreich nicht, all jene Gebiete des früheren kaiserlichen Österreich in einem Staat zusammenzufassen, auf die er Anspruch erhob. Südtirol, seit dem 3. November 1918 bereits italienisch besetzt, wurde schließlich von Italien formal annektiert; die mehrheitlich deutsch besiedelten Gebiete Böhmens und Mährens waren von der Tschechoslowakei besetzt worden und fielen letztendlich ihr zu. Auch der Zusammenschluss mit der Weimarer Republik, der unter anderem unter Berufung auf das von US-Präsident Woodrow Wilson formulierte Selbstbestimmungsrecht der Völker angestrebt wurde, konnte nicht realisiert werden.

Schon 1911 waren in der Provisorischen Nationalversammlung 85 der 208 teilnehmenden (Reichsrats-)Abgeordneten in Gebieten gewählt worden, in denen jedoch die Konstituierende Nationalversammlung am 16. Februar 1919 nicht mitgewählt werden konnte. Das neu gewählte Parlament – 72 Sozialdemokraten, 69 Christlichsoziale, 26 Vertreter deutschnationaler Gruppierungen, ein Tscheche, ein bürgerlicher Demokrat, ein Zionist – nahm sodann von der ursprünglichen Absicht der provisorischen Verfassung Abstand, für die von Deutschen besiedelten Gebiete Tschechiens, deren Bewohner nicht mitwählen konnten, ernannte Volksvertreter einzusetzen. Dies hätte zu enormen außenpolitischen Problemen geführt.[13]

Der erste Zusammentritt der Nationalversammlung ohne sie bewirkte die Demonstration der Sudetendeutschen am 4. März 1919. Renner rechnete am 5. März 1919 in der zweiten Sitzung vor, dass rund vier Millionen „unzweifelhaft deutsche Einwohner“, das seien „mehr als die ganze Schweiz Einwohner hat“, daran gehindert worden seien, das neue Parlament Deutschösterreichs mitzuwählen; damit habe man „eine Teilung Deutschlands“ bewirkt. Im Einzelnen nannte der Staatskanzler:[14]

  • Deutschböhmen mit 14.496 km² und 2,23 Mio. Einwohnern
  • Böhmerwaldgau (an Oberösterreich anzuschließen) mit 3.280 km² und 183.000 Einwohnern
  • Provinz Sudetenland mit 6.533 km² und 678.800 Einwohnern
  • Kreis Deutsch-Südmähren mit 1.840 km² und 173.000 Einwohnern
  • Sprachinsel Brünn mit 140.000 Einwohnern
  • Sprachinsel Olmütz mit 48.000 Einwohnern
  • Sprachinsel Iglau mit 37.000 Einwohnern
  • An Niederösterreich anzuschließende südmährische Gemeinden mit 385 km² und 22.900 Einwohnern
  • Im Norden somit 27.022 km² und 3.515.509 Einwohner
  • Deutsch-Südtirol mit 6.496 km² und 250.861 Einwohnern

Am 10. September 1919 unterzeichnete Staatskanzler Renner den Vertrag von Saint-Germain, der als „Diktat der Siegermächte“ bezeichnet wurde (vgl. Pariser Vorortverträge) und die größtenteils bereits erfolgte Auflösung der österreichischen Reichshälfte juristisch regelte. Mit der Ratifizierung des Vertrages durch die Nationalversammlung am 21. Oktober wurde der Name des Landes gemäß den Vertragsbestimmungen von Staat Deutschösterreich auf Republik Österreich geändert.

Den Bestrebungen zum Zusammenschluss mit dem republikanischen Deutschen Reich stand das „Anschlussverbot“ entgegen, das sowohl im Vertrag von Saint-Germain für Österreich (Artikel 88: „Die Unabhängigkeit Österreichs ist unabänderlich, es sei denn, daß der Rat des Völkerbundes einer Abänderung zustimmt. […]“) als auch im Versailler Vertrag für das Deutsche Reich (Artikel 80: „Deutschland erkennt die Unabhängigkeit Österreichs innerhalb der durch Vertrag zwischen diesem Staate und den alliierten und assoziierten Hauptmächten festzusetzenden Grenzen an und verpflichtet sich, sie unbedingt zu achten […]“) festgehalten wurde. Die Siegermächte des „Großen Krieges” wollten damit ein neues übermächtiges Deutschland verhindern.

Abgesehen von den nicht erreichten Zielen wurden im Friedensvertrag die Kärntner Gebiete Mießtal und Unterdrauburg Slowenien und das seit November 1918 von Italien besetzte Kanaltal mit Tarvis Italien zugesprochen, Feldsberg und Gmünd-Böhmzeil in Niederösterreich der Tschechoslowakei. Die Untersteiermark, der südlichste Teil der historischen Steiermark, schloss sich – vom steirischen Landtag mit Bedauern zur Kenntnis genommen[15] – Ende Oktober 1918 dem neu entstandenen Staat der Slowenen, Kroaten und Serben an. Andererseits wurde im Vertrag Deutsch-Westungarn Österreich zugesprochen und im Herbst 1921 angeschlossen; das Gebiet von Ödenburg, natürliche Hauptstadt des Gebiets, blieb auf Grund der Volksabstimmung 1921 im Burgenland bei Ungarn.

Karl Renner verfasste 1920 eine Hymne, Deutschösterreich, du herrliches Land, die den nicht mehr staatsoffiziellen Landesnamen enthielt. Die Komposition wurde allerdings nie offiziell zur Nationalhymne erklärt. Die Sozialdemokratische Arbeiter-Partei Deutschösterreichs änderte hingegen ihren Namen nicht.

Siehe auch

Literatur

  • Karl Glaubauf: Die Volkswehr 1918–20 und die Gründung der Republik. Stöhr-Verlag, Wien 1993, ISBN 3-901208-08-9.
  • Zbynek A. Zeman: Der Zusammenbruch des Habsburgerreiches 1914–1918. Verlag für Geschichte und Politik/Oldenbourg, Wien/München 1963 (Original: The Break-Up of the Habsburg Empire. Oxford University Press, 1961).
  • Norbert Leser: Eine Revolution, die keine war, Wiener Zeitung, 8. November 2008.
  • Rudolf Neck (Hrsg.): Österreich im Jahre 1918. Berichte und Dokumente. Verlag Oldenbourg, München 1968.
  • Bundesministerium für Unterricht (Hrsg.): Österreich, freies Land – freies Volk. Dokumente. Österr. Bundesverlag, Wien 1957.
  • Friedrich Funder: Vom Gestern ins Heute. Aus dem Kaiserreich in die Republik. Verlag Herold, Wien 1971³.
  • Wilhelm Brauneder: Deutsch-Österreich 1918. Die Republik entsteht. Amalthea Verlag, Wien/München 2000, ISBN 3-85002-433-4.

Einzelnachweise

  1. Verzichtserklärung des Kaisers von Österreich Karl I. vom 11. November 1918
  2. Stenographische Protokolle (ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online)
  3. Titel des Stenographischen Protokolls der 1. (konstituierenden) Sitzung, a.a.O.
  4. Bundesministerium für Unterricht (Hrsg.): a.a.O., S. 139.
  5. Walter Goldinger, Dieter A. Binder: Geschichte der Republik Österreich 1918–1938. Verlag für Geschichte und Politik / Oldenbourg, Wien 1992, ISBN 3-7028-0315-7, S. 14.
  6. Provisorische Nationalversammlung im Österreich-Lexikon aeiou.at
  7. Stenographisches Protokoll, a.a.O., S. 6.
  8. Neck: a.a.O., S. 75.
  9. Goldinger, Binder: a.a.O., S. 19.
  10. Ernst Bruckmüller in: Österreichische Galerie Belvedere: Das neue Österreich, Wien 2005, S. 242.
  11. Neck: a.a.O., S. 77.
  12. Gesetz vom 12. November 1918 über die Staats- und Regierungsform von Deutschösterreich (ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online)
  13. Goldinger, Binder: a.a.O., S. 28 f.
  14. Stenographische Protokolle der Konstituierenden Nationalversammlung für Deutschösterreich, 2. Sitzung, 5. März 1919, S. 26.
  15. Protokoll über die konstituierende Landesversammlung in Steiermark, LGBl. Nr. 78 / 1918 (= S. 232)

Weblinks


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