- Staatspräsident Islands
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Der Präsident von Island (isländisch: forseti Íslands) ist das gewählte Staatsoberhaupt Islands.
Seit der Unabhängigkeit von Dänemark im Jahre 1944 gab es fünf Präsidenten, erster Präsident war Sveinn Björnsson, derzeitiger Mandatsträger ist Ólafur Ragnar Grímsson, der 1996 in dieses Amt kam. Der Sitz des Präsidenten befindet sich in Bessastaðir in Álftanes. Bis 1973 war der Sitz des Präsidenten das Alþingishúsið.
Inhaltsverzeichnis
Wahl
Der Präsident wird in allgemeiner, direkter und geheimer Wahl mit einfacher Mehrheit für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Gibt es nur einen Kandidaten, findet stille Wahl statt, das heißt, ein Urnengang entfällt, und der Kandidat muss die Wahl lediglich annehmen. Es gibt keine vorgeschriebene Amtsperiodenanzahl, der Präsident darf also unbegrenzt erneut antreten.
Befugnisse
Der Staatspräsident hat laut Verfassung umfangreiche Vollmachten: er ernennt und entlässt ohne Parlamentsabstimmung die Regierungsmitglieder, vertritt Island völkerrechtlich und übt die Gesetzgebung zusammen mit dem Parlament Althing aus. Der letztgenannte Punkt manifestiert sich in einem beschränkten Vetorecht. Gesetze können zwar auch ohne seine Zustimmung in Kraft treten, sie müssen dann allerdings „schnellstmöglich“ einem Plebiszit unterworfen werden. Dies kann nur einmal pro Legislaturperiode geschehen.
Tatsächlich beschränkt sich der Präsident allerdings traditionell auf repräsentative Aufgaben und ernennt denjenigen zum Ministerpräsidenten, den die Mehrheitsführer im Parlament vorher im Einvernehmen benannt haben. Als im Jahr 2005 Präsident Ólafur Ragnar Grímsson zum ersten Mal in der Geschichte der isländischen Demokratie von seinem Vetorecht Gebrauch machte, wurde ihm dieses Recht von angesehenen Staatsrechtlern prompt abgesprochen, unter anderem mit dem Hinweis, durch die traditionelle politische Enthaltsamkeit der Amtsträger sei dieses Recht historisch verwirkt. Das Gesetz wurde allerdings daraufhin zurückgezogen, zu einer Abstimmung kam es nicht mehr.
Die isländische Verfassung legt fest, dass die Befugnisse des Präsidenten an den Premierminister, den Präsidenten des Althings und den Präsidenten des höchsten Gerichts übergehen, wenn der Präsident sein Amt vor Ort nicht ausüben kann, etwa bei Reisen oder Operationen unter Anästhesie.
Letzter Präsidentenwechsel
Nach vier Amtszeiten als erste gewählte Präsidentin der Welt entschied sich 1996 die sehr beliebte Vigdís Finnbogadóttir dazu, nicht für eine erneute Wahl anzutreten. Am 29. Juni 1996 wählten über 86% der Wahlberechtigten Ólafur Ragnar Grímsson mit einer Mehrheit von 41% und einem Abstand von 12% auf den nächsten der drei weiteren Kandidaten. 2000, 2004 und 2008 wurde er wiedergewählt.
Bisherige Präsidenten
Die bisherigen Präsidenten Islands waren: [1]
# Bild Name Amtszeit Kommentar 1. Sveinn Björnsson 15. Juni 1944 - 25. Januar 1952 Sveinn war der erste Präsident Islands sowie zuvor Regent von Island. Er war bislang der einzige, der in seiner Amtszeit verstarb. 2. Ásgeir Ásgeirsson 1. August 1952 - 31. Juli 1968 Ásgeir war der erste vom Volk gewählte Präsident und jener mit der längsten Amtszeit. 3. Kristján Eldjárn 1. August 1968 - 31. Juli 1980 4. Vigdís Finnbogadóttir 1. August 1980 - 31. Juli 1996 Vigdís war das erste gewählte weibliche Staatsoberhaupt der Welt. 5. Ólafur Ragnar Grímsson seit dem 1. August 1996 Ólafur war der erste, der von seinem Vetorecht Gebrauch machte. Siehe auch
Einzelnachweise
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