- Politisches System Islands
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Das politische System Islands ist eine parlamentarische Republik. Das wichtigste Gesetzeswerk stellt die isländische Verfassung dar.
Die Legislative bildet der Althing, die Exekutive der Präsident und die Regierung. Das Staatsoberhaupt ist der Präsident, er wird direkt vom Volk gewählt. Die eigentlichen Regierungsgeschäfte führt der isländische Premierminister. Die Judikative ist zweistufig ausgebildet. Die untere Ebene bilden die Bezirksgerichte, die obere Ebene das Obergericht Hæstiréttur, der oberste Gerichtshof, das auch als Verfassungsgericht fungiert.
Island erreicht auf dem Demokratieindex der Zeitschrift The Economist den 2. Platz.
Inhaltsverzeichnis
Legislative
Das Althing ist die legislative Macht in Island.
Althing
- Hauptartikel: Althing
Das isländische Parlament Althing hat 63 Mitglieder, die alle vier Jahre gewählt werden. Das Althing kann unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig aufgelöst werden.
Mitglieder des Althings werden in einer Verhältniswahl nach dem Präferenzwahlsystem in sechs Wahlkreisen gewählt. Bis 1991 war das Althing in ein Ober- und ein Unterhaus geteilt und wurde dann in ein Einkammerparlament umgestaltet.
Wahlberechtigt sind Staatsbürger ab einem Alter von 18 Jahren.
Exekutive
Präsident
- Hauptartikel: Präsident von Island
Der Präsident ist das Staatsoberhaupt Islands. Er vertritt Island völkerrechtlich. Seine Amtszeit dauert vier Jahre und beginnt jeweils am 1. August des Wahljahres. Er wird durch direkte Volkswahl in einem Wahlgang mit einfacher Mehrheit bestimmt. Sind bis zum Stichtag keine alternativen Wahlvorschläge eingegangen, so wird der einzige Kandidat ohne Urnengang (stille Wahl) vom Präsidenten des Obersten Gerichtshofs als rechtmäßig Gewählter festgestellt. Seit 1984 ist kein Gegenkandidat mehr gegen einen amtierenden Präsidenten angetreten.
Wahlberechtigt bei Präsidentschaftswahlen sind Staatsbürger ab einem Alter von 18 Jahren, der Kandidat muss das 40. Lebensjahr vollendet haben.
Derzeitiges Staatsoberhaupt seit 1996 ist Präsident Ólafur Ragnar Grímsson.
Gemäß der Verfassung von 1944, die im Wesentlichen den König der konstitutionellen Monarchie durch den Präsidenten der Republik ersetzte, geht die Exekutivgewalt vom Präsidenten aus, der sie allerdings von seiner Regierung ausüben lässt. Diese oder einzelne Minister (ráðherra) ernennt und entlässt er auf den bei Bedarf einberufenen Reichsratssitzungen (ríkisráðsfundur, Präsident und Kabinett). Er ist dabei nicht an die Mehrheitsverhältnisse im Parlament gebunden, d.h. die Regierung (ríkisstjórnin) wird weder vom Parlament gewählt, noch von diesem bestätigt. Gemeinhin folgt er allerdings den politisch möglichen Mehrheiten, auch bei Koalitionswechseln während der Legislaturperiode. In der Praxis haben sich bis ins 21. Jahrhundert hinein alle Präsidenten aus der Tagespolitik herausgehalten und sich auf ihre repräsentativen Aufgaben als Symbol der Einheit Islands beschränkt.
Dem Staatspräsidenten müssen alle Gesetze zur Unterzeichnung vorgelegt werden. Verweigert er die Unterschrift, so tritt das Gesetz zwar zunächst in Kraft, muss aber alsbald dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden, wodurch es endgültig angenommen oder verworfen wird. Dies kann als beschränktes Vetorecht ausgelegt werden, allerdings ist es nur ein Verweis an das Volk als Souverän. In über 60 Jahren politischer Praxis seit Ausrufung der Republik hatte niemals ein Präsident von diesem Recht Gebrauch gemacht, sodass es einige isländische Verfassungsrechtler als in der politischen Tradition verwirkt ansahen. Dies führte zu heftigen Kontroversen, als 2005 Präsident Grímsson erstmals einem umstrittenen Pressegesetz die Unterschrift verweigerte. Die damalige Regierung hob das betreffende Gesetz durch ein weiteres wieder auf und kam einer Abstimmung somit zuvor.
Auf einer Reichsratssitzung am 31. Dezember 2009 verkündete Präsident Grímsson ein zweites Mal, einem Gesetz (Ergebnisse der Icesave-Verhandlungen) seine Unterschrift zu verweigern. Daraufhin musste zunächst ein Ausführungsgesetz zu den Umständen der Volksabstimmung erlassen werden, in welcher das Volk im März 2010 das Gesetz abgelehnt hat.
Premierminister und Regierung
Der Premierminister (forsætisráðherra) und die Minister (ráðherra) werden vom isländischen Präsidenten ernannt. Dieser hat dabei freie Hand und kann theoretisch auch eine sogenannte außerparlamentarische Regierung ernennen. In der Praxis wird jedoch nach Wahlen üblicherweise der Anführer der größten Partei einer möglichen Koalition mit der Regierungsbildung beauftragt. Die Anzahl der Minister ist gesetzlich festgelegt. Der Premierminister und die Minister bilden zusammen die Regierung, jeder Minister leitet sein Ressort aber eigenverantwortlich; dadurch kann es in der Amtsführung zu sehr freier Auslegung der Koalitionsvereinbarungen kommen. Derzeitige Premierministerin ist Jóhanna Sigurðardóttir.
- Siehe auch: Liste der Premierminister von Island
Judikative
Die Judikative ist zweistufig ausgebildet. Die untere Ebene bilden die Bezirksgerichte, die sich in den acht ehemaligen Verwaltungsbezirken befinden, und dem Obergericht (Hæstiréttur Íslands - Oberster Gerichtshof), das auch als Verfassungsgericht fungiert. Daneben besteht laut Verfassung noch die Möglichkeit, zum Zweck der Minister- und Präsidentenanklage ein so genanntes Landesgericht einzuberufen. Hiervon wurde erstmals im Herbst 2010 Gebrauch gemacht. Die Richter der regulären Gerichte werden, wie alle anderen Beamten auch, nach einem Bewerbungsverfahren vom fachlich zuständigen Minister ernannt.
Politische Parteien
- siehe auch Liste der politischen Parteien in Island
Traditionell gab es auf Island ein Vier-Parteien-System, das aus der Zeit der Parteiengründungen (1916–29) stammte, dann aber durch Neugründungen nach dem Krieg und vor allem seit der Mitte der 1970er Jahre aufgebrochen wurde. Heute kann man grob von einem „4+1“-System sprechen (die vier traditionellen und eine wechselnde 'Protestpartei').
Die vier bedeutendsten politischen Parteien in Island sind (die Großbuchstaben geben die Bezeichnung der Wahlliste wider):
- Die Unabhängigkeitspartei (Sjálfstæðisflokkur, D, konservativ, wirtschaftsfreundlich)
- Die Fortschrittspartei (Framsóknarflokkur, B, bäuerlich-liberal)
- Die Sozialdemokratische Volkspartei (Alþýðuflokkurinn, A, sozialdemokratisch, proeuropäisch)
- Die Volksallianz (Alþýðubandalagið, G, sozialistisch)
Des Weiteren waren folgende Parteien mindestens einmal bei Parlamentswahlen erfolgreich vertreten (siehe oben):
- Volkserwachen (Þjóðvaki, VA, linkspopulistisch)
- Die Frauenliste (Samtökin um Kvennalista; SUK)
- Die isländischen Liberalen (Frjálslyndi flokkurinn; F, nationalkonservativ, vertritt die Kleinfischer)
- Die Bürgerbewegung (Borgarahreyfing; H; Bürgerprotest gegen die Viererpartei [der etablierten Parteien])
Bei dem Versuch, in den späten 1990ern die sozialdemokratisch orientierte, aber auf ein Intelligenzbürgertum begrenzte Volkspartei mit der sozialistisch orientierten Volksallianz sowie der Frauenliste zu vereinen, um eine schlagkräftige Neue Linke aufzubauen, kam es wiederum zur Spaltung in die heutige sozialdemokratische und europafreundliche
- Allianz oder Sammlungsbewegung (Samfylkingin (Abk. Sf); S)
und die links-grün-patriotisch orientierte
- Links-Grüne Bewegung (Vinstri hreyfing-Grænt framboð; ((kurz VG); V)
die somit das Erbe der beiden früheren linken Volksparteien angetreten haben.
Da durch Parteienvielfalt und Wahlsystem in der Praxis keine Partei eine alleinige Mehrheit erringt, sind Koalitionen an der Tagesordnung. Es haben sich im Laufe der Jahrzehnte bevorzugte Konstellationen ergeben, allerdings haben sich zumindest die vier etablierten Parteien zu Koalitionen mit allen Kombinationsmöglichkeiten einer 2er und sogar 3er-Koalitionen zusammengefunden.
Gewerkschaften
Es gibt in Island verschiedene Branchengewerkschaften und einen Gewerkschaftsbund (ASÍ); mehr als 90 % der abhängig Beschäftigten sind darin organisiert. Das Genossenschaftswesen spielt, wenn auch tendenziell abnehmend, eine weltweit fast einmalig starke Rolle. Nahezu alle wichtigen Lebensbereiche (Renten, Urlaubssonderzahlungen, Gesundheitswesen, der Schule nachgeordnete Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, viele Kulturveranstaltungen, Fischereifahrzeug-poole und deren Ertragsverteilung u.v.m.) sind teilweise oder vollständig genossenschaftlich geregelt.
Verwaltungsgliederung
Politisch ist Island in acht Regionen unterteilt: Höfuðborgarsvæðið, Suðurnes, Vesturland, Vestfirðir, Norðurland vestra, Norðurland eystra, Austurland und Suðurland.
Die acht Regionen werden (traditionell, aber nicht administrativ) in 23 sýslur (Syssel, etwa Landkreise) und 20 kreisfreie Gemeinden (acht kaupstaðir, sieben bæir, ein borg und vier weitere) gegliedert.
Auf der untersten Verwaltungsebene gibt es 79 Sveitarfélög (Gemeinden) (Stand 2007), einschließlich der acht kaupstaðir (Stand 2005).
Mitgliedschaften in internationalen Organisationen
Island ist Mitglied bei folgenden Organisationen: FAO (seit 1945), Vereinte Nationen (seit 1946), NATO (seit 1949), Europarat (seit 1949), Nordischer Rat (seit 1952), EFTA (seit 1960), OECD (seit 1961), UNESCO (seit 1964), OSZE (seit 1975/1992), Westnordischer Rat (seit 1985/1997), Barentssee-Rat (seit 1993), EWR (seit 1994), WTO (seit 1995), Ostseerat (1995), Arktischer Rat (seit 1996), seit Oktober 2002 wieder Mitglied in der Internationalen Walfangkommission, neben diesen Mitgliedschaften ist für Island das Verteidigungsabkommen mit den USA (seit 1951) besonders wichtig.
Am 17. Juli 2009 überreichte Island ein Beitrittsgesuch zur Europäischen Union.
Literatur
- Detlef Jahn, Grétar Eythórsson: Das politische System Islands. In: Wolfgang Ismayr (Hrsg.): Politische Systeme in Westeuropa. Dritte völlig überarbeitete Auflage. UTB / Leske & Budrich, 2003, S. 167–186
- Carsten Wilms: Island. In: Jürgen Bellers, Thorsten Benner, Ines M. Gerke (Hrsg.): Handbuch der Außenpolitik. R. Oldenbourg Verlag, München/Wien 2001, S. 120–124
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