- Stabsobermeister (Volksmarine)
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Der Stabsbootsmann (Abk. StBtsm, in Listen SB) bezeichnet in Deutschland einen Soldaten im zweithöchsten Feldwebeldienstgrad bei der Bundeswehr innerhalb der Deutschen Marine. In den anderen Teilstreitkräften heißt dieser Dienstgrad Stabsfeldwebel, in der ehemaligen Volksmarine der DDR Stabsobermeister. Angehörige der Laufbahngruppe der Offiziere durchlaufen diesen Dienstgrad in der Regel nicht.
Soldaten in diesem Dienstgrad können innerhalb der durch die Vorgesetztenverordnung (VorgV) gesetzten Grenzen Mannschaften und Unteroffizieren ohne Portepee Befehle erteilen.
Für Berufsunteroffiziere gelten nach Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 20/7 Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten (Stand 2005) Nr. 128 zur Beförderung zum Stabsbootsmann folgende Dienstzeitvoraussetzungen: "16 Jahre seit Ernennung zum Bootsmann (14 Jahre für Fliegendes Personal, Personal, das im KSK für besondere Einsätze verwendet wird, Kampfschwimmerinnen/Kampfschwimmer); davon mindestens 3 Jahre seit Ernennung zum Hauptbootsmann". StBtsm werden nach der Besoldungstabelle des Bundes mit A9 besoldet.
Die mündliche Anrede lautet Herr Stabsbootsmann, in der weiblichen Form Frau Stabsbootsmann. In der Deutschen Marine, wie auch in den Marinen der angelsächsischen Länder, ist es zudem jedoch traditionell gebräuchlich, dass Soldaten in diesem Dienstgrad von dienstgradhöheren Soldaten ohne die Dienstgradbezeichnung angesprochen werden, also z. B Herr Müller anstelle von Herr (Dienstgrad).
Niedrigerer Dienstgrad
Hauptbootsmann
Oberfähnrich zur SeeUnteroffizierdienstgrad
StabsbootsmannHöherer Dienstgrad
OberstabsbootsmannEinordnung: Mannschaften – Unteroffiziere o.P. – Unteroffiziere m.P. – Leutnante – Hauptleute – Stabsoffiziere – Generale/Admirale
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