Stellvertreter

Stellvertreter

Ein Stellvertreter (auch Vize, von lateinisch vice: an Stelle, bzw. Substitut) ist eine befugte Person, die bei Abwesenheit des eigentlichen Funktionsinhabers dessen Funktion übernimmt.

Inhaltsverzeichnis

Amtsebene

Auf Amtsebene ist ein Stellvertreter eine durch einen Amtsinhaber oder dessen Vorgesetzte befugte Person zur Ausübung eines Amts während der Abwesenheit oder Verhinderung des hauptamtlichen Amtsinhabers. In Behörden, die von einem Präsidenten geleitet werden, ist der Vizepräsident dessen ständiger, allgemeiner Stellvertreter. In einem Ministerium ist der (beamtete) Staatssekretär der Stellvertreter des Ministers. Das öffentliche Recht differenziert in allgemeine und spezielle Stellvertretung sowie in ständige oder nur temporäre Stellvertretung.

Wirtschaft

Entsprechendes gilt auch für Leitungspositionen außerhalb von Ämtern und für Personen mit bestimmten Aufgaben oder Befugnissen, die vertreten werden. In der Privatwirtschaft gilt der Geschäftsführer als Vertretung des Geschäftsherrn. Die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) ist ein gesetzliches Schuldverhältnis, das in den §§ 677 ff. des BGB geregelt ist (Treuhänder).

Religion

In der Religion wird die Funktion des Stellvertreters häufig als Glaubensautorität über die Gemeinschaft der Gläubigen eingesetzt. So trägt in der römisch-katholischen Kirche der Papst den Titel Vicarius Iesu Christi, „Stellvertreter Jesu Christi“.

Archiv, Bibliothek

Im Bibliothekswesen wird Stellvertreter ein Gegenstand genannt, der für das entsprechende Buch an der richtigen Systemstelle im Regal steht. Z.B. ein Stück Pappe, das den Buchtitel als Aufschrift hat. Das Buch selbst ist meist an einem für den Leser nicht zugänglichen Ort, z.B. ein Magazin oder die Ausleihtheke. Man kann auf diese Weise möglichen Diebstahl mindern oder wertvolle Bücher vor zu viel Lichteinstrahlung schützen.

Siehe auch


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Synonyme:

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

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  • Stellvertreter — Stellvertreter, im politischen Sinn, s. Vertreter …   Pierer's Universal-Lexikon

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  • Stellvertreter — Stellvertreter, derjenige, welcher in einer Verwaltung oder bei einzelnen rechtlichen Handlungen die Stelle eines andern vertritt, im Gegensatz zu einem Gehilfen, der durch seine Handlungen nur einen andern unterstützt. Es gibt notwendige oder… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Stellvertreter — ↑Vize …   Das große Fremdwörterbuch

  • Stellvertreter — Bevollmächtigter; Vize; Fürwort; Pronomen * * * Stell|ver|tre|ter [ ʃtɛlfɛɐ̯tre:tɐ], der; s, , Stell|ver|tre|te|rin [ ʃtɛlfɛɐ̯tre:tərɪn], die; , nen: Person, die beauftragt ist, deren Aufgabe es ist, jmdn. zu vertreten: während der Krankheit des… …   Universal-Lexikon

  • Stellvertreter — der Stellvertreter, (Mittelstufe) jmd., der eine andere Person vertritt Synonym: Vertretung Beispiel: Der Direktor war nicht da, deshalb habe ich mit seinem Stellvertreter gesprochen …   Extremes Deutsch

  • Stellvertreter — ↑ Stellvertreterin Ersatz, Ersatzmann, Ersatzfrau, Vertreter, Vertreterin, Vertretung, zweiter Mann; (ugs.): Nachrücker, Nachrückerin, Vize; (bildungsspr. veraltend): Substitut, Substitutin. * * * Stellvertreter,der:Vertreter;Substitut(veraltend);… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Stellvertreter (Begriffsklärung) — Stellvertreter steht für: Stellvertreter, Person mit der Befugnis, eine höhere Position in deren Vakanzfall temporär zu übernehmen Stellvertreter (Entwurfsmuster), Entwurfsmuster in der Softwarearchitektur die Stellvertretung im rechtlichen Sinne …   Deutsch Wikipedia

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