- Stellvertreter
-
Ein Stellvertreter (auch Vize, von lateinisch vice: an Stelle, bzw. Substitut) ist eine befugte Person, die bei Abwesenheit des eigentlichen Funktionsinhabers dessen Funktion übernimmt.
Inhaltsverzeichnis
Amtsebene
Auf Amtsebene ist ein Stellvertreter eine durch einen Amtsinhaber oder dessen Vorgesetzte befugte Person zur Ausübung eines Amts während der Abwesenheit oder Verhinderung des hauptamtlichen Amtsinhabers. In Behörden, die von einem Präsidenten geleitet werden, ist der Vizepräsident dessen ständiger, allgemeiner Stellvertreter. In einem Ministerium ist der (beamtete) Staatssekretär der Stellvertreter des Ministers. Das öffentliche Recht differenziert in allgemeine und spezielle Stellvertretung sowie in ständige oder nur temporäre Stellvertretung.
Wirtschaft
Entsprechendes gilt auch für Leitungspositionen außerhalb von Ämtern und für Personen mit bestimmten Aufgaben oder Befugnissen, die vertreten werden. In der Privatwirtschaft gilt der Geschäftsführer als Vertretung des Geschäftsherrn. Die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) ist ein gesetzliches Schuldverhältnis, das in den §§ 677 ff. des BGB geregelt ist (Treuhänder).
Religion
In der Religion wird die Funktion des Stellvertreters häufig als Glaubensautorität über die Gemeinschaft der Gläubigen eingesetzt. So trägt in der römisch-katholischen Kirche der Papst den Titel Vicarius Iesu Christi, „Stellvertreter Jesu Christi“.
Archiv, Bibliothek
Im Bibliothekswesen wird Stellvertreter ein Gegenstand genannt, der für das entsprechende Buch an der richtigen Systemstelle im Regal steht. Z.B. ein Stück Pappe, das den Buchtitel als Aufschrift hat. Das Buch selbst ist meist an einem für den Leser nicht zugänglichen Ort, z.B. ein Magazin oder die Ausleihtheke. Man kann auf diese Weise möglichen Diebstahl mindern oder wertvolle Bücher vor zu viel Lichteinstrahlung schützen.
Siehe auch
- Der Stellvertreter (Theaterstück)
- Der Stellvertreter (Film)
- Sedisvakanz
- Vicarius Christi
- Vikar
Wikimedia Foundation.