- Sterbedatum
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Die Sterbeurkunde bescheinigt den Tod eines Menschen, sowie Ort und Zeitpunkt des Todes.
Deutschland
Die Sterbeurkunde wird in Deutschland von den Standesämtern ausgestellt.
Grundlage für die Ausstellung einer Sterbeurkunde ist der Sterbeeintrag im Sterbebuch (ab 1. Januar 2009 Sterberegister) des Standesamtes. Die Urkunde weist Geburts- und Sterbedatum (und -zeit) und -orte sowie den Namen des möglicherweise vorhandenen oder vorverstorbenen Ehepartners sowie das Dienstsiegel des ausstellenden Standesamtes und den Namen des beurkundenden Standesbeamten aus.
Basis der Sterbeurkunde ist der ärztliche Totenschein. Maßgebliches Todeskriterium ist nach allgemeiner Ansicht der Hirntod des betroffenen Menschen.
Amtlich beglaubigte Abschriften der Sterbeurkunde werden i.d.R. für das Nachlassgericht für den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins benötigt sowie für Rentenanträge und andere Versicherungsleistungen.
Seit Angang 2009 ist die Erhebung von Gebühren und Auslagen nach § 72 Personenstandsgesetz Ländersache.
Die meist mit der Beisetzungszeremonie bzw. dem Trauergottesdienst betrauten Pfarrer bzw. Pastoren erstellen beglaubigte Kopien unentgeltlich. Beglaubigte Kopien dieser Würdenträger werden in der Regel im Rechtsverkehr anerkannt. Unbeglaubigte Kopien reichen für sonstige Zwecke wie die oben beispielhaft genannten Kündigungen von Verträgen meist aus.
Siehe auch
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