- Strafrahmen
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Der Strafrahmen ist die vom Gesetz bezeichnete mögliche Dauer einer Freiheitsstrafe oder mögliche Höhe einer Geldstrafe. In der Regel sind im Gesetz Mindest- und Höchstmaß der Strafe angegeben. Zusammen bilden diese den Strafrahmen.
Bei Geldstrafen gilt nach deutschem Strafrecht ein Strafrahmen von mindestens 5 Tagessätzen und maximal 360 Tagessätzen. Die Mindestdauer der Freiheitsstrafe ist ein Monat, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt. Gibt das Gesetz keine obere Begrenzung an, so ist die Höchstdauer 15 Jahre. Bei der Strafzumessung muss der Richter zwingend die Strafe innerhalb des Strafrahmens wählen. Nur ausnahmsweise bestehen besondere Milderungsmöglichkeiten (zum Beispiel § 49 Abs. 1 StGB). Jugendstrafen müssen in der Strafhöhe mindestens sechs Monate dauern, das absolute Maximum sind 10 Jahre.
Weblinks
- Sönke Gerhold: Die Strafrahmen der minder schweren Fälle im StGB unter farblicher Hervorhebung der Extrema
Siehe auch
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