- Streckenfernsprecher
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Ein Streckenfernsprecher ist eine Kommunikationseinrichtung an einer Bahnstrecke oder bei einer Betriebsstelle, mit der Bahnmitarbeiter andere Betriebsstellen erreichen können. Unbesetzte Streckenfernsprecher sind in Kästen untergebracht, um sie gegen Missbrauch und Witterungseinflüsse zu schützen. Gekennzeichnet sind diese Kästen mit einem schwarzen F auf weißem Grund. Sie stehen auf freier Strecke in vorgegebenen Abständen. Es wird zwischen Signal- und Streckenfernsprecher unterschieden, die Funktionsweise ist aber grundsätzlich gleich.
Nutzung
Hauptsächlich wird der Streckenfernsprecher an Strecken mit älterer Sicherungstechnik vom Stellwerkspersonal benutzt. Mit ihm werden unter anderem die Zugmeldungen, also die Kommunikation zwischen zwei benachbarten Bahnhöfen, getätigt. Dabei wird die Zugnummer des abfahrenden Zuges sowie die voraussichtliche Abfahrtszeit durchgegeben. Die Zugmeldung erfolgt zwischen den beiden benachbarten Zugmeldestellen. Die Zugmeldung wird von den dazwischen liegenden Betriebsstellen wie Schrankenposten und Blockstellen mitgehört. Die voraussichtliche Abfahrtszeit ist vor allem für die Schrankenposten wichtig, damit diese wissen, wann die Schranken geschlossen werden müssen.
Auch bei Bauarbeiten spielen die Fernsprecher eine wichtige Rolle. Sie werden zur Kommunikation zwischen dem Aufsichtsführenden vor Ort und dem Fahrdienstleiter genutzt. Darüber hinaus kann es – zum Beispiel bei Arbeiten am Stellwerk oder nach Unfällen – notwendig sein, einen eigentlich automatischen Bahnübergang manuell mit Absperrbändern zu sichern. Daher ist an jedem Bahnübergang ein solcher Fernsprecher zu finden, der dann von den BÜ-Posten benutzt wird.
Für die Kommunikation zwischen Triebfahrzeugführer und Betriebsstellen hat der Zugfunk den Streckenfernsprecher weitgehend abgelöst. Es existieren jedoch noch Strecken ohne Zugfunk. Im Falle eines Ausfalls des Zugfunks dienen die Streckenfernsprecher als Rückfallebene. Am Streckenfernsprecher kann der Triebfahrzeugführer mindestens die Fahrdienstleiter der benachbarten Zugmeldestellen erreichen. Je nach Bedarf können auch weitere Teilnehmer gerufen werden, zum Beispiel Schrankenposten, Blockstellen, Bediener von anderen Stellwerken oder weitere Fernsprechstellen.
Im Zugleitbetrieb können Fernsprecher auch dazu verwendet werden, die Zuglaufmeldungen mit dem Zugleiter durchzuführen. In den Fernsprechkästen ist das Fernsprechbuch gemäß Konzernrichtlinie 436 der Deutschen Bahn ausgelegt.
Gespräche, die über die Streckenfernsprecher geführt werden, müssen laut Eisenbahnbetriebsordnung in der Regel durch Sprachspeicher aufgezeichnet werden.
Technik
Technisch sind die Telefone alle parallel an die Leitung geschaltet, was bedeutet, dass an allen Telefonen die Gespräche mitgehört werden können. Da besonders auf Strecken mit alter Sicherungstechnik unter Umständen mehrere dauerhaft besetzte Betriebsstellen liegen, gibt es Rufzeichen, um signalisieren zu können für wen ein Gespräch bestimmt ist. Jedem Teilnehmer an der Strecke ist ein Morsezeichen zugeordnet. Darüber hinaus gibt es Rufzeichen für einen Sammelruf und für die Zugmeldung. Diese Klingelzeichen werden an vielen Bahnhöfen auch an Klingeln abgegeben, die vor dem Stellwerk befestigt sind und sind damit auch für Reisende hörbar.
Literatur
- Streckenfernsprecher bei Zeno.org. Artikel aus: Viktor von Röll (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, 2. Aufl. 1912–1923, Bd. 9, S. 242
- Eisenbahnbetriebsordnung
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