- Stärke- und Ausstattungsnachweisung
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Die Stärke- und Ausstattungsnachweisung (StAN) der Bundeswehr bestimmt, welches Personal (Stärke und Zusammensetzung nach Funktionen und Ausbildung) und Material (z. B. Fahrzeuge, Ausrüstungen und Verbrauchsmaterialien) in Dienststellen, Einheiten und Verbänden als planmäßige Ausstattung festgelegt sind.
Verwendung findet die StAN bei der Bundeswehr, beim Technischem Hilfswerk und bei verschiedenen Hilfsorganisationen. Außerdem gab es sie für den Katastrophenschutz, den Luftschutzhilfsdienst und für das Zivilschutzkorps.
Inhaltsverzeichnis
Bundeswehr
In der Bundeswehr gab es bis zum Beginn der Transformation sogenannte F-StAN, V-StAN und FV-StAN. F steht hier für Frieden, V für Verteidigungsfall. Ein F-StAN war nur im Frieden gültig und existierte bspw. für Ausbildungskompanien, die nur die Allgemeine Grundausbildung der Rekruten durchführten oder für die Schulen. Wäre der Verteidigungsfall ausgerufen worden, wären Einheiten mit F-StAN deaktiviert worden. Aktiviert worden wären hingegen Einheiten mit V-StAN, die nur im V-Fall existierten, im Frieden aber nicht. Dies waren alle nichtaktiven Truppenteile, deren Personal aus (mob-)eingeplanten Reservisten bestand. Einheiten mit FV-StAN existierten sowohl im Frieden als auch im V-Fall. Dies war bei den meisten Einheiten vor allem des Heeres der Fall. Personal und Material (soweit es nicht schon vorhanden und eingelagert war) der V-StAN musste erst einberufen werden, Material der F-StAN wäre abgegeben oder eingelagert worden.
Aktuell gibt es bei der Bundeswehr für die meisten Einheiten nach Auflösung der nichtaktiven Truppenteile nur noch eine StAN. Bestimmte Dienstposten sind dann als Verstärkungsdienstposten (V-DP) ausgewiesen, für die Reservisten eingeplant sind. Ansonsten existiert für Einheiten mit nichtaktiven Truppenteilen weiterhin eine StAN in der oben beschriebenen Dreiteilung.
In der StAN ist neben den oben beschriebenen Inhalten auch eine detaillierte Beschreibung des Auftrages der entsprechenden Dienststelle zu finden.
Beispiel für eine StAN der Bundeswehr:
Katastrophenschutz
Bis 1997 war der Katastrophenschutz in Züge, Gruppen und Einrichtungen aufgeteilt, deren Größe und Ausstattung in den Stärke- und Ausstattungsnachweisungen für die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes aufgeführt waren. Diese Vorschriften sind jedoch seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Zivilschutzes (ZSNeuOG) am 25. März 1997 nicht mehr gültig.[1]
Alle durch Landesrecht aufgestellten Einheiten zum Katastrophenschutz übernehmen danach auch die Aufgabe des Schutzes der Bevölkerung im Verteidigungsfall. Hierfür erhalten Einheiten der Bereiche Brandschutz, ABC-Schutz, Sanitätswesen und Betreuung ergänzende Ausstattung.[2]
Verweise
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
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