- Superädifikat
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Ein Superädifikat bezeichnet in Österreich ein Bauwerk, das auf einem Grundstück errichtet wurde, sich jedoch nicht im Eigentum des Grundstücksbesitzers befindet und bei dem nicht die Absicht besteht, dass es dauerhaft auf diesem Grundstück bleibt; beispielsweise Markt- und Praterhütten, Gartenhäuschen.
Der Besitzer des Superädifikats wird üblicherweise dem Grundstücksbesitzer ein Entgelt für die Grundstücksnutzung zahlen müssen.
Die nachträgliche Erzeugung eines Superädifikats ist nicht möglich. Es ist also nicht möglich, dass ein Grundstückseigentümer, auf dessen Grundstück sich bereits ein Gebäude befindet, dieses Gebäude als Superädifikat verkauft und das darunterliegende Grundstück behält.
Im deutschen Recht vergleichbar ist das Institut des Erbbaurechtes.
Siehe auch
Weblinks
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