- Gebäudetypologie
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RinglokschuppenWasserschloss Haus Dellwig bei DortmundDom Santa Maria del Fiore (Florenz)
Ein Gebäude - umgangssprachlich auch oft als Haus bezeichnet - ist ein Bauwerk, das Räume umschließt, betreten werden kann und zum Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen dient. Ein Gebäude besitzt nicht zwingend Wände oder einen Keller, jedoch immer ein Dach. Ansonsten treffen die Eigenschaften eines Bauwerks auch auf ein Gebäude zu. Manche Definitionen fassen den Begriff etwas enger und beschränken ihn auf Bauwerke, die sich über der Erde erheben[1].
Die Landesbauordnungen der deutschen Bundesländer definieren in der Regel wie folgt: „Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.“ (Musterbauordnung[2]).
Inhaltsverzeichnis
Differenzierung
Wie bei dem Begriff Bauwerk gibt es auch hier keine einheitliche oder verbindliche, allgemein anerkannte Kategorisierung. Man kann nach verschiedenen Aspekten differenzieren:
nach Konstruktion und Material
Zum Beispiel:
- Massivbau, Schottenbauweise oder Skelettbauweise
- Mauerwerksbau, Lehmbau oder Holzbau
siehe dazu auch: Kategorie:Baukonstruktion, Bauartklasse
nach Funktion
auch bei der Unterscheidung nach Funktionen gibt es keine einheitliche oder verbindliche Kategorisierung. Siehe dazu auch die Liste von Bauwerken nach Funktion. Einige Funktionen sind:
- Wohnen: Wohngebäude, Wohnhaus
- Arbeiten: z. B. Bürogebäude, Fabrik, Werkstatt
- Handel, Lagerung, Warenumschlag: Speicher, Kaufhaus
- Gesellschaftliches Leben: z. B. Öffentliche Gebäude wie Rathäuser, Regierungsgebäude
- Gesundheit und Fürsorge: z. B. Krankenhäuser, Heime, Strafvollzugsanstalten
- Kultur: z. B. Versammlungsgebäude, Bibliotheken, Konzerthäuser, Opernhäuser
- Religion: z. B. Sakralgebäude wie Tempel, Kirchengebäude
- Freizeit: z. B. Sporthallen, Schwimmbäder
- Verkehr: z. B. Parkhäuser, Bahnhöfe, Busbahnhöfe, Fluggastabfertigungsgebäude
nach Gestalt
Es existieren freistehende Gebäude (Einzelhaus) genauso wie Doppelhäuser und Reihenhäuser. Auch zusammenhängende Gebäudeeinheiten können als einzelne Gebäude gelten, wenn sie jeweils ein eigenes Erschließungssystem (eigener Eingang und eigenes Treppenhaus), ein eigenes Ver- und Entsorgungssystem besitzen und einzeln nutzbar sind. Auch Ensembles verschiedenartig genutzter Gebäude können eine gestaltliche Einheit darstellen, z. B. Dreiseithof oder Vierseithof.
siehe dazu auch: Kategorie:Bauform und Kategorie:Gebäudeensemble
nach rechtlichen Gesichtspunkten
- im Baurecht: öffentliches Gebäude, Privatgebäude, Landwirtschaftliches Nebengebäude, …
- im Sachenrecht: Immobilie, Superädifikat (Österreich),…
- Kriterien der Gebäudeversicherung: Bauartklasse, Nebengebäude, Garage, …
nach Energiestandard
Es gibt Niedrigenergiehäuser, Passivhäuser bis hin zu sogenannten Plusenergiehäusern. Das sind verschiedene Energiestandards, die eine Aussage über den Energiebedarf des Gebäudes treffen.
siehe dazu auch: Kategorie:Energiestandard (Gebäude)
Siehe auch
- Portal:Architektur und Bauwesen, Architektur, Bauingenieurwesen
- Die Kategorie:Liste (Bauwerk) enthält diverse Gebäudelisten
Literatur
- Ernst Seidl (Hg.): Lexikon der Bautypen, Stuttgart: Reclam 2006
Quellen
- ↑ Hans Koepf, Bildwörterbuch der Architektur ISBN 3-520-19402-3 mit einem Hinweis auf J. u. W. Grimm, Deutsches Wörterbuch, 1878
- ↑ http://www.is-argebau.de/lbo/VTMB100.pdf
Weblinks
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