Taupitz

Taupitz

Jochen Taupitz (* 1953) ist Jurist und spezialisiert auf Gesundheitsrecht und Medizinethik. Seit 2001 ist er außerdem Mitglied im Nationalen Ethikrat.

Inhaltsverzeichnis

Lebenslauf

Von 1973 bis 1978 studierte Jochen Taupitz Rechtswissenschaften in Göttingen und Freiburg im Breisgau und promovierte 1981. 1982 folgte die zweite juristische Staatsprüfung und 1988 schließlich die Habilitation. Im gleichen Jahr bekam er seine erste Professur in Göttingen und die Lehrbefugnis für die Fächer Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung. Seit 1989/90 ist er Ordinarius für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Mannheim. Von 1996 bis 2002 war er außerdem Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe im Nebenamt. Seit 1998 ist Jochen Taupitz Geschäftsführender Direktor des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim.

Mitgliedschaften

Die Berufung von Jochen Taupitz in den Nationalen Ethikrat erfolgte 2001 durch Beschluss des Bundeskabinetts. Er ist außerdem Vorstandsmitglied der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer, Mitglied der Ethikkommission für die Medizinische Fakultät der Universität Heidelberg, Mitglied des Beirats für Grundsatzfragen des Arbeitskreises Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland, Mitglied des Ausschusses für ethische und medizinisch-juristische Grundsatzfragen der Bundesärztekammer, Mitglied der Senatskommission für Grundsatzfragen der Genforschung der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Mitglied der Arbeitsgruppe "Gesundheitsstandards" der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Mitglied des Kollegiums der Europäischen Akademie zur Erforschung von Folgen wissenschaftlich-technischer Entwicklungen Bad Neuenahr-Ahrweiler, Vorstandsmitglied der Akademie für Ethik in der Medizin und Mitglied des Erweiterten Vorstands der Zivilrechtslehrervereinigung. Seit März 2007 ist Prof. Taupitz zudem zum Ordentlichen Mitglied der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste (EASA) berufen worden.

Ausgewählte Publikationen

  • Menschliches Blut: verwendbar nach Belieben des Arztes? - Zu den Formen erlaubter Nutzung menschlicher Körpersubstanzen ohne Kenntnis des Betroffenen; Stuttgart 1991 (gemeinsam mit Michael Schröder)
  • Europäische Privatrechtsvereinheitlichung heute und morgen; Tübingen 1993
  • Das Recht im Tod: Freie Verfügbarkeit der Leiche? - Rechtliche und ethische Probleme der Nutzung des Körpers Verstorbener; Dortmund 1996
  • Arztfehler - unter dem Mantel des Schweigens? Zur Rechtspflicht des Arztes, unaufgefordert eigene Behandlungsfehler zu offenbaren; Dortmund 1998
  • Das apothekenrechtliche Verbot des?Fremd- und Mehrbesitzes? aus verfassungs- und europarechtlicher Sicht; Heidelberg 1998
  • Empfehlen sich zivilrechtliche Regelungen zur Absicherung der Patientenautonomie am Ende des Lebens?, Gutachten A zum 63. Deutschen Juristentag Leipzig 2000; München 2000
  • Genetische Diagnostik und Versicherungsrecht; Karlsruhe 2000
  • Humangenetische Diagnostik - Wissenschaftliche Grundlagen und gesellschaftliche Konsequenzen (gemeinsam mit Claus R. Bartram / Jan P. Beckmann / Friedrich Breyer / Georg H. Fey / Christa Fonatsch / Bernhard Irrgang / Felix Thiele / Klaus-M. Seel); Berlin 2000
  • Biomedizinische Forschung zwischen Freiheit und Verantwortung - Der Entwurf eines Zusatzprotokolls über biomedizinische Forschung zum Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin des Europarates; Berlin 2002
  • Rechtliche Regelung der Embryonenforschung im internationalen Vergleich; Berlin 2003

Jochen Taupitz ist außerdem Mitherausgeber des Archivs für die civilistische Praxis.

Weblinks


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