Nationaler Ethikrat

Nationaler Ethikrat

Der Deutsche Ethikrat (bis August 2007 Nationaler Ethikrat) ist „ein unabhängiger Sachverständigenrat“, der „die ethischen, gesellschaftlichen, naturwissenschaftlichen, medizinischen und rechtlichen Fragen sowie die voraussichtlichen Folgen für Individuum und Gesellschaft verfolgt, die sich im Zusammenhang mit der Forschung und den Entwicklungen insbesondere auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften und ihrer Anwendung auf den Menschen ergeben“. Er trat am 8. Juni 2001 zu seiner konstituierenden Sitzung in Berlin zusammen. Seine 25 Mitglieder wurden vom Bundeskanzler direkt berufen, so dass die Zusammensetzung des Rates keine gesellschaftliche Repräsentativität, wie z. B. die Enquetekommissionen des Deutschen Bundestages, vorweisen konnte. Ab 1. August 2007 ist das Ethikratgesetz gesetzliche Grundlage. Die nun 25 Mitglieder werden hälftig von Bundesregierung und Bundestag vorgeschlagen und vom Bundestagspräsidenten berufen. Durch das Gesetz „sollen unterschiedliche ethische Ansätze und ein plurales Meinungsspektrum vertreten sein“. Die Unabhängigkeit soll u.a. durch das Verbot der Mitgliedschaft in Parlament und Regierung sichergestellt werden.

Der Deutsche Ethikrat erfüllt eine Doppelfunktion als Dialogforum und Beratungsgremium. In seiner Funktion als ethisches Dialogforum soll der Deutsche Ethikrat gemäß seiner rechtlichen Grundlage wissenschaftliche Spezialdiskurse zusammenführen (zentralisieren) und die gesellschaftliche Diskussion insbesondere durch öffentliche Veranstaltungen fördern. In seiner Funktion als biopolitisches Beratungsgremium hat der Deutsche Ethikrat die Aufgabe, eigenständige Berichte sowie Stellungnahmen im Auftrag von Bundesregierung und Deutschem Bundestag zu erarbeiten und außerdem die Zusammenarbeit mit anderen Ethikkommissionen auf nationaler und internationaler Ebene zu gewährleisten. Der Nationale Ethikrat erstattet dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung - früher dem Bundeskanzler - einmal jährlich Bericht über seine Aktivitäten und den Sachstand der gesellschaftlichen Debatte.

Inhaltsverzeichnis

Arbeitsweise

Der Deutsche Ethikrat tagt in der Regel einmal monatlich (in der Regel sind die Sitzungen öffentlich). Ergänzend zu diesen Plenarsitzungen wird die inhaltliche Arbeit im Vorfeld der Veröffentlichung von Stellungnahmen überwiegend in Ad-hoc-Arbeitsgruppen geleistet, die auf Beschluss des Plenums themenspezifisch gebildet werden und sich in unregelmäßigen Intervallen zu Arbeitstreffen zusammenfinden.

Einmal jährlich, im Oktober, findet die öffentliche Jahrestagung des Deutschen Ethikrat in Berlin statt. Mehrmals jährlich veranstaltet der Deutsche Ethikrat ein Forum zur Bioethik in Berlin. Diese Abendveranstaltungen, die für gewöhnlich durch Gastvorträge eingeleitet werden, sind ebenso wie die Jahrestagungen darauf ausgerichtet, konkrete biopolitische Themen unter der Beteiligung von Öffentlichkeit zu diskutieren. Darüber hinaus hat der Nationale Ethikrat im Jahr 2004 zwei auswärtige Tagungen in Augsburg und Münster veranstaltet.

Die Arbeit des Deutschen Ethikrates wird von einer Geschäftsstelle gestützt, die an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften angesiedelt ist. Der dem Nationalen Ethikrat vom Bund zur Verfügung gestellte jährliche Gesamtetat umfasst 2,14 Mio. €.

Gründung als Nationaler Ethikrat Deutschlands

Der Nationale Ethikrat wurde am 2. Mai 2001 durch Beschluss der damaligen rot-grünen Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder eingesetzt. Seine Gründung fällt zeitlich mit einem Wendepunkt in der deutschen Debatte um die Einfuhr embryonaler Stammzelllinien zu Forschungszwecken zusammen. Am 3. Mai 2001 präsentierte die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ihren Kurswechsel in der Stammzellforschung (Drei-Stufen-Plan). Noch im Jahr 1999 hatte die DFG deutlich für die Priorisierung von Alternativmöglichkeiten zur Forschung an embryonalen Stammzellen und für eine Förderung des öffentlichen Meinungsbildungsprozesses votiert (Stellungnahme zum Problemkreis humane embryonale Stammzellen). Nun entfachte sie mit ihren Forderungen nach Einfuhrmöglichkeiten von embryonalen Stammzellen und einer eventuellen Erzeugung eigener Stammzelllinien eine breite öffentliche Diskussion. Mit der parlamentarischen Grundsatzdebatte vom 31. Mai 2001 und der Entscheidung über die Einfuhr embryonaler Stammzellen vom 30. Januar 2002 nahm der Gesetzgeber die Debatte auf. Bereits am 24. März 2000 hatte der 14. Deutsche Bundestag die Einsetzung einer Enquete-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin beschlossen, welche am 15. Mai 2000 unter dem Vorsitz der Juristin Margot von Renesse (SPD) ihre Arbeit aufnahm. Bundeskanzler Gerhard Schröder nahm erstmals im Dezember 2000 öffentlich zur Biopolitik Stellung. Bis dahin hatten sich die Ministerinnen Edelgard Bulmahn (Bildungsministerin, SPD), Herta Däubler-Gmelin (Justizministerin, SPD) und Andrea Fischer (Gesundheitsministerin, Bündnis 90/Die Grünen) zur Forschung an embryonalen Stammzellen eher skeptisch bis ablehnend geäußert. Dem gegenüber plädierte der Bundeskanzler nun für einen pragmatischen Umgang mit bioethischen Problemstellungen und für eine „Diskussion ohne Scheuklappen“. Der Nationale Ethikrat, der nicht aufgrund eines Gesetzes, sondern eines Kabinettsbeschlusses konstituiert wurde, sah sich von Anbeginn dem Verdacht seiner Kritiker ausgesetzt, bloßes Legitimationsgremium liberaler Forschungspolitik oder „biopolitischer Weichmacher des Bundeskanzlers“ (Maria Böhmer) zu sein. Am 19. Februar 2003 entschied der 15. Deutsche Bundestag, erneut eine Enquetekommission, diesmal mit der Bezeichnung Ethik und Recht der modernen Medizin, unter dem Vorsitz des Biologen René Röspel (SPD) einzurichten.

Gelegentlich wird das Konkurrenzverhältnis zwischen den parlamentarischen Enquetekommissionen und dem Nationalen Ethikrat thematisiert. Jene sind demokratisch legitimiert, aber nur für die Dauer einer Legislaturperiode eingesetzt. Der Nationalen Ethikrat ist - trotz der begrenzten Amtszeit seiner Mitglieder - der erste Versuch, eine ständige Bioethikkommission in der Bundesrepublik als unabhängiges Gremium zu etablieren. Problematischer dürfte sein, dass der Ethikrat eine von der Regierung eingesetzte und also eine demokratisch nur schwach legitimierte Kommission ist, die aber über Normen diskutiert, die für die Gesamtgesellschaft verbindlich sein sollen. So ist es freilich auch mit allen anderen Regierungskommissionen, deren bekannteste unter Hartz und Rürup ganze Gesetzeswerke ausgearbeitet haben.

Besetzung

Der Deutsche Ethikrat ist ein Sachverständigengremium, das sich mit den ethischen, rechtlichen und sozialen Folgen biowissenschaftlicher Forschung und ihrer Anwendung befasst.

Der Nationale Ethikrat hatte bis zu 25 Mitglieder, die überwiegend biowissenschaftliche, aber auch andere wichtige wissenschaftliche und gesellschaftliche Teilbereiche repräsentieren. Alle Mitglieder werden vom Bundeskanzler jeweils für die Dauer von vier Jahren, mit der Möglichkeit einmaliger Wiederberufung, ernannt. Der Nationale Ethikrat hält sich, obwohl seine Zusammensetzung vom politischen Willen des jeweiligen Bundeskanzlers abhängig ist, für ein politisch unabhängiges Gremium (§ 4 Einrichtungserlass, § 1 Geschäftsordnung). Eine Mitgliedschaft aktiver Bundes- oder Landespolitiker wird daher explizit ausgeschlossen (§ 3 Abs. 2 Einrichtungserlass). Zudem kann gemäß § 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung ein Mitglied im Einzelfall von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen werden, insofern ein konkreter Interessenkonflikt vorliegt.

Aktuelle Mitglieder des Deutschen Ethikrates (Februar 2008)

Am 13. Februar 2008 ernannten das Bundeskabinett und der Bundestag die 26 Mitglieder des Deutschen Ethikrates für die Zeit bis 2012:

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