- Telefonstreich
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Als Telefonstreich (auch Spaßtelefon, Scherzanruf oder Telefonspaß) bezeichnet man ein Telefonat mit dem Ziel den Angerufenen in eine skurrile oder ungewöhnliche Lage zu versetzen, um sich über dessen Reaktion zu amüsieren. Derartige Streiche sind heute in einigen Medien insbesondere bei Radio- und Fernsehstationen als Comedy-Elemente populär.
Geschichte
Von Erich Kästner gibt es das Gedicht Das verhexte Telefon, das Telefonstreiche schildert.[1]
Als Unterhaltung wurden sie im deutschsprachigen Raum erstmals Anfang der 1960er durch Peter Frankenfelds Valsch Ferbunden populär, in den 1980er-Jahren wiederum durch Karl Dall, dessen Telefonstreiche live im Fernsehen übertragen wurden. In der von Kurt und Paola Felix präsentierten Sendung „Verstehen Sie Spaß?“, die im ersten Programm der ARD ausgestrahlt wurde, war er u. a. als chaotischer Filmvorführer und Spaßtelefonierer vertreten. Live-Schaltungen haben sich jedoch nicht durchgesetzt. Heute werden Streiche vor allem von professionellen Telefonierern im Tonstudio aufgenommen, geschnitten und nachbearbeitet. Die Fernsehserie Crank Yankers stellt aufgenommene Telefonstreiche als Puppenspiel nach.
Seit den 1990er-Jahren werden vermehrt Telefonstreiche im Radio gesendet. Bekannte Sendungen und Protagonisten sind unter anderem Der kleine Nils, Studio Braun, Paul Panzer, Stefan Raab (Professor Hase), Radio PSR "Sinnlos Telefon" und im österreichischen Radio der Ö3-Callboy.
Heikler sind Telefonstreiche, in denen sich der Anrufer als eine reale Person vorstellt: Im September 2008 wurde die Chefin der hessischen SPD, Andrea Ypsilanti, durch einen Anrufer des Radiosenders ffn hereingelegt, der sich als Franz Müntefering ausgab und seine Stimme glaubhaft imitierte. Dies führte zu Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft, da der Mitschnitt ohne Erlaubnis der Betroffenen bei YouTube veröffentlicht wurde und bislang abrufbar ist.[2] Nach dem Telefonat lehnte Ypsilanti die Veröffentlichung des Mitschnitts im Radio ffn ab. Der genaue Weg, wie der Mitschnitt ins Internet gelang, ist nicht bekannt, sicher ist nur, dass der Youtube-Nutzer mole02008 am 15. September 2008 ein Video mit dem Verweis auf den Mitschnitt außerhalb von Youtube veröffentlichte, worin er behauptete, er könne das Video aus rechtlichen Gründen nicht direkt veröffentlichen [3]. Nach diesem Verweis wurde der Mitschnitt von verschiedenen Youtube-Usern auf Youtube veröffentlicht. Der Mitschnitt wurde insgesamt über 100.000 mal abgerufen.[4] [5] [6] In dem Gespräch entschuldigte sich Ypsilanti dafür, dass die hessischen Jusos gerade nicht "kontrollierbar" seien. Als der imitierte Franz Müntefering Ypsilanti dazu aufforderte, Hessen Roland Koch zu überlassen, reagierte sie sehr negativ und behauptete das könne sie "nicht machen".
Im Dezember des gleichen Jahres gab sich ein Unbekannter gegenüber Pakistans Präsident Asif Ali Zardari als indischer Außenminister (Pranab Mukherjee) aus und drohte mit militärischen Mitteln, falls nicht die Urheber der Anschläge von Mumbai ausgeliefert würden. Dieser Anruf sorgte für Alarmbereitschaft bei der pakistanischen Luftwaffe, bis der Irrtum aufgeklärt werden konnte.[7]
Rechtliches
Strafbar [8] ist das Mitschneiden der Anrufe auf Band ohne Einwilligung und Zustimmung des Gesprächspartners.
Gefälschte Hilferufe oder Streiche bei Rettungsdiensten, Polizei oder Feuerwehr sind grundsätzlich strafbar[9]. Telefonterror kann unter Umständen als Körperverletzung[10], Beleidigung[11] und Stalking[12] verfolgt werden.
Neben den strafrechtlichen Folgen können auch zivilrechtliche Folgen eintreten. Betroffene können einen Unterlassungsanspruch geltend machen und dafür auch eine Einstweilige Verfügung erwirken. Ferner besteht die Möglichkeit, Schmerzensgeld zu fordern.
In Österreich fällt Telefonterror seit 1. Juli 2006 unter den strafrechtlichen Tatbestand der beharrlichen Verfolgung § 107a StGB.
Einzelnachweise
- ↑ Das verhexte Telefon
- ↑ [1]
- ↑ Video mit Verweis auf den Ypsilanti-Mitschnitt
- ↑ [2]
- ↑ [3]
- ↑ [4]
- ↑ http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/274027 Scherzanruf alarmiert Pakistans Luftwaffe
- ↑ § 201 StGB
- ↑ § 145 StGB
- ↑ § 223 StGB
- ↑ § 185 StGB
- ↑ § 238 StGB
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