Bankkaufmann

Bankkaufmann

Bankkaufmann ist eine Berufsbezeichnung für ausgebildete Mitarbeiter im Banken- und Kreditwesen, die sowohl in Deutschland als auch in Österreich verwendet wird. Die Bezeichnung gilt auch für den Ausbildungsberuf.

Inhaltsverzeichnis

Berufsbild

In Deutschland erfordert die Führung der Berufsbezeichnung Bankkaufmann eine erfolgreich abgelegte Ausbildung inklusive Abschlussprüfung gemäß § 34 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vor der Industrie- und Handelskammer (IHK). In Österreich gelten ganz ähnliche Bestimmungen, die im entsprechenden Berufsausbildungsgesetz festgelegt sind.

Die Hauptaufgaben des Bankkaufmanns bestehen in der Kundenberatung und im Verkauf. Im Vordergrund steht die Beratung des Kunden in allen Fragen der Kontoführung, des Zahlungsverkehrs, von Krediten, Baufinanzierungen sowie der Geld- und Vermögensanlage. Außerdem sind Bankkaufleute auch in internen Abteilungen wie Zahlungsverkehr, Marketing, Marktfolge aktiv (Kreditsachbearbeitung), Marktfolge passiv (Wertpapier- und Sparabteilung), Interne Revision, Rechnungswesen, Controlling, Personal und in sonstigen verwaltenden Abteilungen tätig.

Ausbildung

Deutschland

Im Jahr 2010 wurden in Deutschland 13.397 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen. Auf der Rangliste der Ausbildungsberufe nach Neuabschlüssen in Deutschland steht der Ausbildungsberuf damit auf Rang 10.[1]

Die Ausbildung erfolgt im dualen Ausbildungssystem bei einem Geld- oder Kreditinstitut sowie an einer Berufsschule. Nach einer einjährigen Grundbildung folgt die zweijährige Fachbildung. Als schulische Mindestvoraussetzung wird zumeist ein Mittlerer Bildungsabschluss verlangt. Oftmals werden Bewerber mit einem höheren Schulabschluss, wie dem Abitur (Allgemeine Hochschulreife) oder der Fachhochschulreife, bevorzugt. Die Ausbildung dauert laut Ausbildungsordnung drei Jahre. Hat der Bewerber die Mittlere Reife, so kann die Ausbildungszeit im Einvernehmen mit dem Ausbildungsbetrieb um bis zu einem halben Jahr verkürzt werden; liegt mindestens die Fachhochschulreife vor, um bis zu 12 Monate. Unabhängig davon kann der Auszubildende auf Grund guter Leistungen einen Antrag stellen, vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden.

Als persönliche Voraussetzung ist neben einem soliden Sprachvermögen, guten Umgangsformen und der Fähigkeit, gut mit Zahlen umgehen zu können, zumeist ein gepflegtes äußerliches Erscheinungsbild notwendig, um eine Ausbildungsstelle zu erhalten. Im heutigen Bankgeschäft sind kommunikative Persönlichkeiten mit fundiertem Wissen über alle Bereiche des Bankgeschäftes gefragt. Eine der Kernanforderungen besteht darin, auf Kundenwünsche flexibel eingehen zu können und die passenden Finanzdienstleistungen auch dem Laien verständlich zu erläutern.

Zur Höherqualifizierung werden an besonderen Akademien weiterführende Studiengänge, zum Beispiel zum Bankfachwirt und Bankbetriebswirt, angeboten. Für höhere Führungspositionen ist zumeist ein wirtschaftswissenschaftliches oder juristisches Hochschulstudium Voraussetzung.

Bis 1995 gab es in Deutschland auch die Ausbildung zum Sparkassenkaufmann.

Österreich

Voraussetzung für den Beginn der Lehre ist das Absolvieren der 9 Pflichtschuljahre. Die meisten Lehrlinge besitzen aber einen Abschluss der Hauptschule und/oder Polytechnischen Schule. Analog zu Deutschland erfolgt die dreijährige Ausbildung im dualen System und wird mit der Lehrabschlussprüfung beendet.[2] Diese Prüfung ermöglicht in Österreich auch die Zulassung zur Berufsmatura (Berufsreifeprüfung) und in Folge zu weiteren Höherqualifizierungen. So werden facheinschlägige Lehrgänge und Studien an Universitäten und Fachhochschulen angeboten, wie z.B. Finanz- oder Risikomanagement.[3]

Einzelnachweise

  1. Rangliste der Ausbildungsberufe des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)
  2. Ausbildungsverordnung des österreichischen Wirtschaftsministeriums, abgerufen am 27. Juli 2010
  3. Ausbildungs- und Weiterbildungsinfos des Instituts für Bildungsforschung der Wirtschaft: BerufsInformationsComputer (BIC) abgerufen am 27. Juli 2010

Weblinks


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