- Tochterboot
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Ein Tochterboot, kurz TB, ist ein Beiboot, das auf einem größeren Wasserfahrzeug mitgeführt wird und das Mutterschiff selbständig verlassen und ohne Hilfe durch ein Hebezeug wieder hineinfahren kann.
Seenotrettung
Entwickelt wurde das Tochterboot-Prinzip in den 1950er-Jahren bei der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS), als man dort zu der Erkenntnis gelangte, dass man für einen effektiven Seenotrettungsdienst an den deutschen Küsten einerseits schnelle Fahrzeuge benötigte, andererseits aber auch im Flachwasser operieren können musste.
So wurden Seenotkreuzer entwickelt, die in einer Wanne im Heck ein kleineres Fahrzeug mitführen können, das im Bedarfsfalle durch Öffnen einer Heckklappe zu Wasser gelassen wird und danach getrennt und unabhängig vom Mutterschiff operieren kann.
Grundsatz des Tochterbootkonzepts ist, Besatzung und Geretteten trotz der geringen Fahrzeuggröße ein Maximum an Schutz und Sicherheit zu bieten. Dies erlaubt auch den Einsatz bei schwererem Seegang oder unabhängig vom Seenotrettungskreuzer, was ggf. bei einem Festrumpfschlauchboot ausgeschlossen wäre. Die Tochterboote der DGzRS sind zwischen 6,90 m (SRKs Minden, Vormann Leiss) und 9,41 m (SRK Hermann Marwede) lang. Kleinere Einheiten, wie das TB des SRK Paul Denkers oder der 19m-Klasse, würden heute nur schwer die gesetzten Standards erfüllen. Die ab 2008 eingesetzten Seenotrettungskreuzer der 20m-Klasse erhalten deshalb und aufgrund ihrer auf die sonst tochterboottypischen Flachwasserreviere abzielenden Konstruktion Festrumpfschlauchboote als Beiboote.
Zoll und Polizei
Seit einigen Jahren setzt auch die Bundespolizei Schiffe ein, die ein Tochterboot mit sich führen. Diese können z.B. andere Schiffe in Gebieten erreichen, in denen die Wassertiefe für das Hauptschiff nicht ausreichend ist; und es können Personen auf ein anderes Schiff transportiert werden, ohne dass das Hauptschiff dem anderen Schiff allzu nahe kommen muss (Kollisionsgefahr, Sicherheitsaspekte).
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