- Toleranz
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Toleranz, auch Duldsamkeit,[1] ist allgemein ein Geltenlassen und Gewährenlassen fremder Überzeugungen, Handlungsweisen und Sitten.[2] Gemeint ist damit heute häufig auch die Anerkennung einer Gleichberechtigung unterschiedlicher Individuen.[3]
Das zugrundeliegende Verb tolerieren wurde im 16. Jahrhundert aus dem lateinischen tolerare („erdulden“) entlehnt.[4] Das Adjektiv tolerant in der Bedeutung „duldsam, nachsichtig, großzügig, weitherzig“ ist seit dem 18. Jahrhundert belegt.[5] Ebenso die Gegenbildung intolerant, als „unduldsam, keine andere Meinung oder Weltanschauung gelten lassend als die eigene“.[5] Der Gegenbegriff zu Toleranz ist die Intoleranz, in der Bedeutung „Unduldsamkeit“ im 18. Jahrhundert aus dem französischen intolérance entlehnt.[5]
Inhaltsverzeichnis
Begriffsspektrum
Der Begriff der Toleranz findet sich ohne konsistente Bedeutung in Rechtslehre, der politischen Theorie, der Soziologie und der Ethik, jeweils im Zusammenhang mit dem Umgang und der Regelung von Konflikten in sozialen Systemen.[3] Viele Erlasse, die in der Geschichte (religiösen) Minderheiten Duldung zusicherten, werden auch als Toleranzedikte bezeichnet.
Entsprechend der Geschichte der Toleranzidee ist der Begriff häufig mit der religiösen Toleranzforderung verknüpft. So meint Toleranz beispielsweise den gegenseitigen Respekt der Einzelnen gegenüber den Ansichten über die „Letzten Dinge“.[2] Eine Verankerung wird beispielsweise im christlichen Liebesgebot gesehen.[2]
Im politischen und gesellschaftlichen Bereich gilt Toleranz auch als die Antwort einer geschlossenen Gesellschaft, und ihres verbindlichen Wertesystems, gegenüber Minderheiten mit abweichenden Überzeugungen, die sich in das herrschende System nicht ohne weiteres integrieren lassen.[2] Insofern schützt die Toleranz ein bestehendes System, da fremde Auffassungen zwar zur Kenntnis genommen, aber nicht zwangsläufig übernommen werden.[2] Die Toleranz schützt aber auch die Träger einer Minderheitsmeinung vor Repression und gilt insofern als eine Grundbedingung für Humanität.[2] In diesen Zusammenhängen ist Toleranz auch die Vorbedingung einer friedlichen, theoretischen, Auseinandersetzung um konkurrierende Wahrheitsansprüche.[2] Der von Herbert Marcuse geprägte Begriff repressive Toleranz kritisiert dabei, dass in einer Gesellschaft mit unklarem Wertepluralismus, in der Toleranz als Norm gilt, rationale und berechtigte Kritik wirkungslos bleiben kann.[3]
In der Philosophie ist das Problem der Toleranz mit der Frage nach Wahrheit und Freiheit verbunden: Gibt es „die Wahrheit“ im Besitz von Einzelnen bzw. Gruppen und inwiefern verhält es sich mit Freiheit gegenüber dem als „Wahrheit“ angesehenen?[2]
Für den Begriff der Toleranz werden drei Bedingungen herausgearbeitet:
- die Ablehnungsbedingung (A lehnt B wegen x ab);
- die Machtbedingung (A kann Einfluss auf B wegen x nehmen);
- die Akzeptanzbedingung (A verzichtet darauf, auf B Einfluss zu nehmen).[6]
Häufig wird allerdings von Toleranz auch ohne die Ablehnungsbedingung gesprochen, d. h. von Toleranz wird auch dann gesprochen, wenn etwas gut gefunden wird oder werden soll.
Die Akzeptanzbedingung ist unterschiedlicher Interpretation zugänglich: man kann damit ein völliges „in Ruhe lassen“ oder nur ein Verzicht auf staatliche/rechtliche/gewalttätige Mittel verstehen und den Versuch, diskurshafter Einflussnahme zulassen.
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts definierte Brockhaus im Conversations-Lexikon: "Die Toleranz - Duldung - heißt die Zulassung einzelner Personen, oder auch ganzer Gesellschaften, welche in Rücksicht der Religion anders denken, als die zur herrschenden Religion sich bekennenden Bewohner eines Ortes oder Landes."(8) Und Goethe forderte in seiner Aphorismensammlung Maximen und Reflexionen: "Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muss zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen."
„Laßt den andern glauben, was er will, aber fordert dafür auch von ihm, daß er dich nicht glauben läßt, was er glaubt. Diese Forderung ist gerecht und billig; aber ungerecht und verwerflich, verwerflicher noch als die Intoleranz des Gläubigen ist die Intoleranz des Aufgeklärten, welcher von den andern ohne Unterschied verlangt, daß sie zwar nicht so glauben, aber so denken, so frei und gescheut sein sollen, wie er selbst. Man muß auch gegen die Unfreiheit und Dummheit tolerant sein.“
– Ludwig Feuerbach (1851)
Geschichte der Toleranzidee
Toleranz und Intoleranz bilden eines der zentralen und zugleich umstrittensten Themen der Menschheitsgeschichte. Sie bestimmen bis in die Gegenwart insbesondere das Verhältnis von Religionen und Konfessionen zueinander. Seit dem Zeitalter der Glaubenskriege rücken verstärkt die Konflikte zwischen unterschiedlichen christlichen Konfessionen ins Blickfeld. Eine Befürwortung von Toleranz gilt in der Ideegeschichte auch als ein Hinweis auf eine allmähliche Differenzierung von Kirche und Staat und für die Durchsetzung eines gesellschaftlichen Pluralismus.(3) Entscheidend war in diesem Zusammenhang zudem das Zurückdrängen absoluter Geltungsansprüche einzelner religiöser Richtungen in Politik und Rechtsprechung.(3)
Toleranz und Intoleranz aus religionswissenschaftlicher Sicht
Im Hinblick auf die Religionen unterscheidet der Religionswissenschaftler Gustav Mensching formale und inhaltliche Toleranz bzw. Intoleranz. Formale Toleranz ist "das bloße Unangetastetlassen fremder Religion und Praxis" . Die formale Intoleranz "zwingt die Bekenner fremden Glaubens zur Unterwerfung unter eine sakrale Institution des Staates oder einer Kirche". Dagegen ist die inhaltliche Toleranz "die positive Anerkennung fremder Religion als echter Möglichkeit der Begegnung mit dem Heiligen." Volksreligionen, die sich auf ein einziges Volk beschränkten, übten inhaltliche Toleranz, da sie die Religion anderer Völker respektierten. Dies war beispielsweise im Römischen Reich der Fall, wo das Pantheon der Römer die Götter der besiegten Völker aufnahm. Als sich das Imperium Romanum aber durch das frühe Christentum bedroht sah, schlug die inhaltliche Toleranz in formale Intoleranz um, und es kam zu Christenverfolgungen.
Anders als bei den Volksreligionen hängt nach Mensching bei den Universalreligionen die Frage von Toleranz oder Intoleranz davon ab, ob ihre Grundstruktur "prophetischer" oder "mystischer" Art ist. Der Absolutheitsanspruch der prophetischen Religionen bedinge "eine radikale inhaltliche Intoleranz", z.B. im Parsismus und bei den Propheten Israels (Jer. 2, 10 ff; Jes. 2, 8). Auch der Islam sei "formal und inhaltlich intolerant, zumindest gegenüber den 'Götzendienern' " (Sure 9, 5). Sowohl das Christentum als auch das späte Judentum hätten Andersgläubige verfolgt. Der Konfuzianismus habe 845 n. Chr. den Buddhismus in China aufgehoben und dessen Klöster zerstört.
Dagegen seien, so Mensching, die "mystischen" Religionen wie Buddhismus, Hinduismus und Sufismus tolerant, da sie "die verschiedenen Religionen als divergente Wege zur Einheit mit dem Göttlichen" sähen.(9) Einschränkend muss jedoch hinzugefügt werden, dass es im gegenwärtigen Hinduismus militante Gruppierungen gibt, die sich mit Muslimen oder Christen immer wieder gewalttätige Auseinandersetzungen liefern.
Toleranz und Intoleranz in der Geschichte des Abendlands
Von besonderer Bedeutung weit über das Abendland hinaus war das Ringen um Toleranz im Christentum, das immer wieder vor der doppelten Aufgabe stand, Toleranz zu fordern und selbst tolerant zu sein. Dabei waren religiöse, philosophische, rechtliche, politische und wirtschaftliche Gesichtspunkte eng ineinander verschlungen. Der Kirchenhistoriker Heinrich Bornkamm unterscheidet rechtliche, öffentliche Toleranz von der Gesinnungs-Toleranz des Einzelnen und der dogmatischen Toleranz innerhalb einer Kirche und im Verhältnis der Kirchen zueinander.(10)
Die öffentliche Toleranz, die die jeweils herrschenden weltlichen Mächte in unterschiedlicher Weise gewährten oder verweigerten, durchlief nach Bornkamm drei Stadien: (1.) Konfessionelle Staatseinheit, in der Häresien unterdrückt oder geduldet wurden (Alte Kirche ab dem späten 4. Jahrhundert und Mittelalter). (2.) Konfessionelle Mannigfaltigkeit auf christlicher Grundlage, ausgelöst durch die Reformation. (3.) Nach der Spätaufklärung und im 19. Jahrhundert schloss sich die religiöse Neutralität des Staates unter Einbeziehung des Atheismus an.
Nach Bornkamm folgte die Begriffsentwicklung der Problemgeschichte. Dem Tugendbegriff tolerantia (Leidensfähigkeit, Geduld) wurde vor der Mitte des 16. Jahrhunderts die zweite Bedeutung "vorläufige Duldung" hinzugefügt. Im 17. und 18. Jahrhundert bedeutete Toleranz eine "christlich-humane Grundpflicht des Staates" und wurde in der Aufklärung "wieder eine Tugend (Weitherzigkeit, Friedfertigkeit)".(11)
Die ersten nachchristlichen Jahrhunderte waren geprägt durch die friedliche Ausbreitung des Christentums im Römischen Reich. Innere und äußere Krisen des Reichs führten jedoch zunehmend zu Verfolgungen der Christen, denen vorgeworfen wurde, den religiösen Charakter des Staates zu verletzen und die öffentliche Ordnung durch angebliche Verbrechen zu untergraben. Trotz der Unterdrückung blieb die große Mehrheit der Christen standhaft und erreichte dadurch allmähliche Duldung. 313 wurde das Christentum den anderen Religionen gleichgestellt und 380 Staatsreligion. 391 wurden alle nichtchristlichen Kulte verboten, und die Geschichte der Ketzerverfolgungen begann (z.B. Donatisten). Die theologische Begründung lieferte der Kirchenvater Augustin (354-438): "Die Kirche verfolgt aus Liebe, die Gottlosen aus Grausamkeit". Er verwarf aber die Todesstrafe und schwere Folter. "Die reichskirchliche Praxis fand ihren Abschluß in den Rechtsbüchern Thedosius' II. und Justinians. Auf ihnen beruhten noch die späteren Maßnahmen gegen Täufer und Antitrinitarier und das Judentum. Nur die Zugehörigkeit zur Kirche, d.h. zu ihren Sakramenten, ermöglicht die volle Bürgerschaft im christlichen Reich. So steht der Toleranz gegenüber Häretikern und Juden ein sakramental begründetes Recht im Wege" (H. Bornkamm).(11)
Daran änderte sich im Mittelalter nichts Grundlegendes. Kirche und Staat bildeten eine Einheit, die zwar nicht ohne Spannungen war (z.B. Investiturstreit), die aber nur durch Bewegungen wie die Albigenser, Katharer und Waldenser bestritten wurde, die die Kirche für häretisch erklärte und im 13. und 14. Jhrhundert in mehreren "Kreuzzügen" im Zusammenwirken mit weltlichen Obrigkeiten bis auf einige kleine Waldensergemeinden vernichtete. Häresie war zugleich ein weltliches Verbrechen, auf dem die Todesstrafe stand, meist durch Verbrennen. Die Inquisition übernahm ab etwa 1200 die Durchführung der Ketzerprozesse. (In Spanien und seinen Besitzungen war die kirchliche Inquisition sogar Teil des Staatsapparats.)(12) Unter Berufung auf Augustin gaben Thomas von Aquin (1225-74) und andere Gelehrte die theologische Begründung: Häretiker vergiften die Seelen der Gläubigen, sie begehen geistlichen Mord und sind entsprechend zu bestrafen. 1415 wurde John Wiclif posthum von der Kirche verurteilt und Johannes Hus verbrannt, seine Anhänger anschließend blutig verfolgt.
"Die Wende in der Geschichte der Toleranz bahnt sich erst im 16. Jahrhundert an. Freilich bringen weder der Humanismus noch die Reformation Duldung im modernen Sinn. Aber es zeigen sich die ersten, sehr voneinander verschiedenen Ansätze zu ihr" (H. Bornkamm).(13)
Der Humanist Thomas Morus griff in seinem Werk "Utopia" (1516) Ansätze von Denkern der Renaissance und des frühen Humanismus auf (Marsilio Ficino, Pico della Mirandola): Der Staat befiehlt den Glauben an einige wenige zentrale Lehren (Monotheismus, Schöpfung, Vorsehung, Unsterblichkeit der Seele). Alle darüber hinausgehenden Glaubensmeinungen sind frei. "Diese Verbindung eines Kerns von Intoleranz mit einer Hülle von Toleranz bekam allerdings erst für eine spätere Zeit paradigmatische Bedeutung (Hobbes, Spinoza)" (H. Bornkamm.(13)
Als die Reformation begann (1517ff), löste sich die verhältnismäßig kleine Gruppe der Humanisten auf. Die meisten schlossen sich der neuen Bewegung an und übernahmen neben Luther Führungsaufgaben (Melanchthon, Bucer, Hutten, Zwingli, Calvin, Oekolampad, Beza, Castellio, William Tyndale u.a.). Eine kleinere Anzahl Humanisten blieb katholisch, z.B. Reuchlin, Erasmus, Pirkheimer und Thomas Morus.(14) Erasmus und Morus änderten nun ihre Einstellung hinsichtlich der Toleranz. Morus forderte schärfste Strafen gegen die "Ketzer". Als Lordkanzler Heinrichs VIII. befahl er, in voller Überzeugung, das Richtige zu tun, die Folterung und Verbrennung von mindestens sechs Anhängern Luthers. Er verfasste unter anderem eine äußerst polemische Streitschrift gegen William Tyndale, einen engagierten Lutheraner, der große Teile der Bibel und wichtige Schriften Luthers ins Englische übersetzt hatte und vom Festland aus die heimliche Verbreitung dieser Schriften in England organisierte. Er fiel 1536 in der Nähe von Antwerpen der Inquisition in die Hände. Er wurde verurteilt, erwürgt und seine Leiche verbrannt.(15) Erasmus "mahnte, damit der Religionskrieg vermieden würde, die katholische Seite zur Geduld gegenüber den Häresien wie die reformatorische zum Warten auf den Spruch der kirchlichen Instanzen. Sollte der Gegensatz unüberwindlich bleiben, so müsse man wohl zu scharfen Mitteln greifen" (H. Bornkamm).(16) Demnach beförderte nicht der Humanismus als Ganzer die religiöse Toleranz. Vielmehr waren es die evangelisch gewordenen Humanisten, die zusammen mit Luther und den Täufern die Voraussetzungen für das Entstehen der neuzeitlichen Glaubens- und Gewissensfreiheit schufen.
Die Reformation "hat auf nahe Sicht die Intoleranz, auf weite Sicht die Toleranz gefördert" (Karl Heussi).(17) Luther löste "sich von der für das mittelalterliche Ketzerstrafrecht grundlegenden Auffassung der Häresie als Mord an den Seelen. Er konnte anerkennen, daß auch die anderen aus ihrem Gewissen handelten; man müsse sie deshalb dabei lassen (...). Die unerzwingbare Freiheit des Glaubens, die Natur des Gottesworts und die Trennung des Geistlichen vom Weltlichen (Zwei-Reiche-Lehre) machen bei ihm dem kirchlichen Inquisitionsverfahren und der staatlichen Verfolgung ketzerischer Lehre ein Ende. An dieser Anschauung hat er zeitlebens festgehalten. Spätere Vorkämpfer der Toleranz wie Sebastian Franck und Sebastian Castellio haben sich darin mit Recht auf ihn berufen. Damit war ein wesentlicher Schritt zur Toleranz getan. Dagegen blieb Luther der Auffassung von der politischen Gefährlichkeit der Ketzerei verhaftet. (...) Die politische Gefahr der Täufer erhellt für ihn aus der Ablehnung der obrigkeitlichen Ämter, des Eides, des Kriegsdienstes, zum Teil des Eigentums, aber auch des geordneten Predigtamts, in dem er eine Hilfe für den inneren Frieden sah. (...) Mit der Duldung anderer Lehre und der Freigabe des Gewissens überwand er das Mittelalter, in der politischen Sorge vor öffentlicher Toleranz blieb er mittelalterlich. Mit den prinzipiellen Ansätzen zur Glaubensfreiheit verbindet sich die historische Tatsache, daß Luther eine Bewegung ins Leben rief, die wie das frühe Christentum die Kraft besaß, sich gegen eine intolerante, sakrale Staatsidee zu behaupten" (H. Bornkamm).(18) Luthers Furcht vor der politischen Gefährlichkeit der Täufer wurde durch das Agieren von Thomas Müntzer im Bauernkrieg (1525) und durch das gewalttätige "Reich Christi" in Münster (1535) bestärkt.(19) Da er bereits 1546 starb, konnte er nicht wissen, dass sich später die Besonnenen und Friedfertigen im Täufertum durchsetzten.
Beeinflusst von Luthers Reformation, aber von ihr vor allem in der Frage der Kinder- bzw. Erwachsenentaufe unterschieden, entstand um 1520 das Täufertum. (Wieder-)Täufer wurden an vielen Orten verfolgt, sowohl von Katholiken als auch in geringerem Maße von Lutheranern und Reformierten. Unter spanischer Herrschaft wurden in den Niederlanden allein während der Regierungszeit Karls I. (V.) (1519-56) mehrere Tausend Nichtkatholiken hingerichtet, die meisten von ihnen Taufgesinnte. Eine Reihe evangelischer Theologen wie Calvin, Capito, Bucer und der Reformator Württembergs, der Lutheraner Johannes Brenz, sowie Landgraf Philipp von Hessen lehnten die Tötung von Täufern ab.(20) Zwingli forderte die Ausweisung Andersgläubiger, in einigen Fällen auch die Hinrichtung von Täuferführern. Bei dem Verfahren gegen den Antitrinitarier Michael Servet in Genf handelte es sich "nicht um Kirchenzucht, sondern um einen vom Reichsrecht bestimmten Kriminalprozeß vor einem weltlichen Gericht. Leugnung der Trinität galt noch lange allgemein als Atheismus. (...) Der wichtigste Beitrag der Täufer zur Toleranz lag darin, daß sie unermüdlich Duldung forderten und durch ihr Leiden dafür eintraten" (H. Bornkamm).(21)
Das erste neuzeitliche europäische Toleranzedikt war die Konföderation von Warschau (1573), die als Beginn der staatlich gesicherten Religionsfreiheit in Polen gilt. (Aber während der Gegenreformation und später wurden die Protestanten von Katholiken hart bedrängt.)(22) Als Vorläufer dürfen im Gefolge des Schmalkaldischen Krieges (1546/47) der Passauer Friede 1552 und der Augsburger Religionsfriede von 1555 gelten. Letzterer wurde durch das nicht mehr zu ändernde Nebeneinander der Kirchen erzwungen. Er legalisierte den eingetretenen Zustand: "Toleranz zwischen den weltlichen Reichsständen, Intoleranz in den Ländern, Parität in den Reichsstädten, Glaubensfreiheit und Auswanderungsrecht für den einzelnen. Das bedeutete einen gewaltigen Fortschritt gegenüber der totalen Intoleranz des Mittelalters, aber doch nur einen ersten Schritt in der Richtung auf wirkliche Toleranz, da neben dem Existenzrecht der beiden Konfessionen das Prinzip des Cuius regio, eius religio (Wem das Land gehört, darf die Religion seiner Untertanen bestimmen) rechtlich begründete. (...) Die Katholiken erstrebten (...) eine Beseitigung des nur als erzwungenes Interim empfundenen Religionsfriedens" (H. Bornkamm).(23)
Die Frage, ob eine religiöse Minderheit das Recht hatte auszuwandern - heute ein Menschenrecht -, wurde in Europa sehr verschieden beantwortet. In Frankreich verboten die katholischen Könige lange Zeit den Hugenotten unter Androhung der Galeeren- oder Todesstrafe, das Land zu verlassen.(24) Trotzdem gelang Tausenden die Flucht, vor allem in die evangelischen Kantone der Schweiz. Später wurden Hugenotten und Teile der Waldenser aus Frankreich vertrieben. In den deutschen lutherischen Territorien durften Andersgläubige auswandern. "Doch ließen es die Lutheraner geschehen, daß Katholiken (die von ihnen niemals für Häretiker gehalten und nirgends hingerichtet worden sind), sofern sie sich still verhielten, in ihrem Territorium blieben. Das privilegium emigrandi (das Vorrecht auszuwandern) war ein damals als Wohltat empfundener Fortschritt; hier liegt eine der Wurzeln der neueren Religionsfreiheit" (Karl Heussi).(25)
Die Gegenreformation und der 30-Jährige Krieg machten in den habsburgischen Territorien alle Religionsfreiheit zunichte. Der Westfälische Frieden (1648) bestätigte den Augsburger Frieden. Anerkannt wurden zudem die Reformierten sowie die private und häusliche Religionsausübung für die jeweiligen konfessionellen Minderheiten. "Aber so wenig sich rechtlich änderte, so tief erschütterte der Krieg doch die Überzeugung von dem selbstverständlichen Recht religiöser Intoleranz" (H. Bornkamm).(26)
In Frankreich hat "das Leiden der Hugenotten wie nichts anderes die Glaubwürdigkeit einer unduldsamen Kirche zerstört, ihre Vertreibung auch den - im 16./17. Jahrhundert noch selten betonten - wirtschaftlichen Widersinn der Intoleranz offenbar gemacht" (H. Bornkamm.(26)
In den Niederlanden konnte sich keine Staatskirche etablieren. Neben orthodoxen Calvinisten gab es die kleine Kirche der Arminianer, die Calvins Prädestinationslehre ablehnten, außerdem kleinere katholische und täuferische Gemeinden. "Die kirchliche Vielfalt wirkte auflockernd auf den Calvinismus", so Bornkamm.(26) Seit der Losreißung von Spanien (1579) waren die Niederlande unter Führung der Calvinisten neben dem protestantisch geprägten England das mit Abstand freiheitlichste Land Europas. Der Arminianer Hugo Grotius (1583-1645) konnte hier seine natürliche Theologie, sein Naturrecht und seine historisch-grammatische Bibelauslegung lehren. Das Land bot Denkern wie René Descartes (1596-1650) und Baruch Spinoza (1632-77), die die ersten großen philosophischen Systeme der Neuzeit schufen und die Aufklärung vorbereiteten, Schutz vor dem Zugriff der Inquisition. Giordano Bruno war 1600 verbrannt und Galilei 1633 zum Widerruf gezwungen worden.(27) In Spanien, Portugal und ihren Kolonien brannten Autodafés (portug. Akte des Glaubens). Die Opfer waren Juden, Muslime (Moriscos), "Lutheranos", Indios und Inder (portug. Kolonie Goa).(28) In Frankreich wurden die Hugenotten bis weit ins Aufklärungsjahrhundert hinein grausam verfolgt (Rechtssicherheit erst 1787).(29) Vorfahren Spinozas, portugiesische Juden, hatten in den Niederlanden Asyl gefunden. In Kenntnis des Galilei-Prozesses ging Descartes der katholischen Kirche bewusst aus dem Weg. Er lebte seit 1629 zurückgezogen in den Niederlanden und starb am Hof der schwedischen Königin Christine.(30) Der Reformierte Pierre Bayle (1647-1706), der zu seinen Lebzeiten fast so einflussreich war wie später Voltaire, fühlte sich in seiner französischen Heimat nicht sicher, wohl aber in den Niederlanden. Als erster Denker forderte er Toleranz auch für den Atheismus.(31) Das Land war zudem ein wichtiges Zentrum des europäischen Verlagswesens. Dort wurden auch Bücher gedruckt, die anderswo nicht veröffentlicht werden durften. Zum Beispiel ließ Galilei eine heimlich in seinem Hausarrest angefertigte Kopie seiner "Discorsi", Grundlage der neuzeitlichen Physik, in die Niederlande schmuggeln und dort publizieren.(32) Das Original wurde in einer Bibliothek des Vatikans weggeschlossen.
In England kam es zwischen der anglikanischen Staatskirche, trotz deren dogmatischer Weitherzigkeit, täuferisch-spiritualistischen Kreisen, die die Individualität des Glaubens forderten, Kongregationalisten, Quäkern und Presbyterianern zu starken Spannungen und zeitweise zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, die durch die Ablehnung der absolutistischen Machtansprüche der Könige durch die Dissenters noch verstärkt wurden. "Die selbst intolerante katholische Kirche und die Atheisten (d.h. auch die Antitrinitarier) zu dulden wurde von allen abgelehnt" (H. Bornkamm). Oliver Cromwell hatte in dem Presbyterianer John Milton einen engagierten Helfer. Milton verkörperte "alle Toleranzmotive der Zeit in großartiger Einheit. Gewissensfreiheit war ihm christliches und protestantisches Urprinzip und Grundlage aller bürgerlichen Freiheiten. Darum forderte er über Cromwell hinaus völlige Trennung von Staat und Kirche. In anderer Weise war für die Levellers Toleranz eines der Grundrechte ihrer radikalen Demokratie" (H. Bornkamm).(26) Milton sprach sich für die Zulassung der Ehescheidung aus, da die Ehe nach protestantischem Verständnis kein Sakrament sei, und er forderte Pressefreiheit.(33)
In der Glorious Revolution (1688) verlor der die Katholiken begünstigende Jakob II. die Macht an den Protestanten Wilhelm III. von Oranien. Der Act of Toleration (1689) gab den Dissenters, zu denen ab dem späten 18. Jahrhundert auch die Methodisten gehörten, Religionsfreiheit. Sie waren aber wie die Katholiken, denen die öffentliche Religionsausübung verweigert wurde, durch den Test Act von der Mitgliedschaft im Parlament und von allen öffentlichen Ämtern ausgeschlossen.(26)
Der endgültige Durchbruch der Toleranzidee, und zwar nicht nur als theoretische Forderung, sondern als gelebte Praxis, vollzog sich durch ihre unauflösliche Verbindung mit den aufkommenden demokratischen Strukturen, zuerst und am stärksten in der von der Theologie Calvins geprägten angloamerikanischen Welt. Neben die Glaubens- und Gewissensfreiheit traten, sich gegenseitig schützend und befruchtend, weitere Menschen- und bürgerliche Freiheitsrechte, z.B. das Recht auf Leben und physische Freiheit, Rede-, Presse-, Versammlungs- und Koalitionsfreiheit. Die Pressefreiheit, die für eine Demokratie unabdingbar ist, bestand in Großbritannien seit 1694; sie war eine Frucht der Glorious Revolution.(26)
Die sozialpsychologische Voraussetzung für das Entstehen einer Demokratie ist, dass sich die Mitglieder einer größeren Gruppe als gleich - im Sinne von gleichberechtigt - erfahren und infolgedessen die notwendigen Führungsaufgaben auf Zeit durch allgemeine, freie und geheime Wahlen auf befähigte Mitglieder der Gruppe übertragen. Dies geschah in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts in größerem Umfang zuerst im reformatorisch-kirchlichen Raum.(34) Im Mittelalter waren sowohl Staat und Gesellschaft als auch die Kirche streng hierarchisch gegliedert. Über- und Unterordnung herrschte in der Kirche nicht nur innerhalb des Klerus, sondern auch im Verhältnis der Kleriker zu den Laien. Letztere hatten keinerlei Einfluss auf die Leitung der Kirche; sie waren abhängig von der Heilsvermittlung durch die Priester. Aufgrund seines Verständnisses des Neuen Testaments verwarf Martin Luther (1483-1546) das Papsttum, das katholische Bischofsamt und das Sakrament der Priesterweihe. Die evangelischen Geistlichen haben keinen sakramentalen Sonderstatus. Statt dessen sprach Luther "allen Glaubenden das allgemeine Priestertum" zu. Für Luther hat jede Kirchengemeinde das Recht, ihre theologischen Lehrer (Pfarrer) frei zu wählen und gegebenenfalls wieder abzuwählen (Seine Schrift "Daß eine christliche Versammlung oder Gemeine Recht und Macht habe, alle Lehre zu beurteilen und Lehrer zu berufen, ein- und abzusetzen"; 1523).(35) Johannes Calvin (1509-64) übernahm diese Lehre. In seiner Kirchenordnung von 1541, die er vom Neuen Testament und der Genfer Verfassung ableitete, führte er neben den Ämtern der Pastoren (ministres), der Doktoren (docteurs) und Diakonen (diactres) das der Ältesten ein (anciens, Presbyter; von griech. presbýteros: alter oder älterer Mann), die zugleich gewählte Mitglieder des weltlichen Rats der Stadt Genf waren. Bei den Hugenotten, die sich Calvins Kirchenordnung zu eigen machten, sich aber als Minderheitskirche auf keine staatlichen Instanzen stützen konnten, wählten die erwachsenen männlichen Gemeindeglieder die Ältesten, ehrenamtliche Laien, aus ihren eigenen Reihen. Außerdem fügte die Hugenottenkirche diesem Presbyterialsystem gewählte Synoden auf regionaler und nationaler Ebene hinzu (erste Nationalsynode 1559). Diese demokratische presbyterial-synodale Kirchenverfassung gab den Laien einen außerordentlich starken Einfluss auf die Leitung der Kirche in allen Bereichen. Sie wurde von den anderen Reformierten (z.B. am Niederrhein, in den Niederlanden, in Osteuropa) und den schottischen Presbyterianern übernommen.(36) Auch die Kongregationalisten kennen das Wahlamt der Kirchenältesten (church elders), sie betonen aber stark die Selbständigkeit der einzelnen Kirchengemeinde (congregation). Sie setzten Luthers Auffassung vom allgemeinen Priestertum aller Gläubigen konsequent um. Geistliche und Laien sind gleichgestellt. Auch Laien dürfen sich im Gottesdienst zu Wort melden. Die Kongregationalisten (oder Inpedendenten) waren Ende des 16. Jahrhunderts aus der englischen Staatskirche hervorgegangen. Ihr Verhältnis zu dieser Kirche war unterschiedlich. Ein Teil von ihnen wollte innerhalb der Kirche bleiben, sie aber von allen Strukturelementen, die sie für katholisch hielten (z.B. Messgewänder, Gottesdienst in lateinischer Sprache) "reinigen" (purify). Sie wurden oft Puritaner genannt. Andere trennten sich völlig von der Kirche von England ("Separatisten"). Beide Gruppen waren sehr stark von Calvins Theologie geprägt. Insbesondere das Bischofsamt, das die Anglikaner beibehalten hatten, lehnten sie strikt ab.(37) Die Kirche von England war 1534 durch Heinrich VIII. von der römischen Kirche abgespalten worden. Ihre Bekenntnisgrundlage, die 39 Artikel, sind gemäßigt reformatorisch, beeinflusst vor allem von Zwingli und Calvin. Auch die Quäker entstanden im Umfeld der englischen Reformation.(38)
Entscheidend für die Übertragung der demokratischen Strukturen, die sich in ihren Kirchengemeinden bewährt hatten, auch auf die Verwaltung des weltlichen Bereichs, d.h. für die Entstehung der neuzeitlichen Demokratie, waren die nach Nordamerika ausgewanderten Kongregationalisten, die später Pilgerväter (Pilgrim Fathers) genannt wurden. "Der Ursprung der Pilgerväter liegt in dem Bestreben des Kongregationalismus, dem Gehorsam gegen Jesus Christus als den unmittelbaren Herrn seiner Gemeinde institutionellen Ausdruck zu geben. Dies führt zur Theokratie, in der sich die religiösen Motive (alttestamentlicher Bundesgedanke) zur politischen Form der Demokratie verdichten. Während diese in England nicht zu verwirklichen war, bot Nordamerika den so eingestellten Gemeinden (seit 1590 in Gainsborough, Scrooby, Austerfield) trotz der Abhängigkeit von der britischen Krone ein Möglichkeit dazu. Die Pilgerväter verließen seit etwa 1598 England, wandten sich zunächst nach Leiden, 1620 mit dem Schiff 'Mayflower' nach Massachusetts (Boston und Plymouth) in Nordamerika, nachdem sie am 19. Juni 1519 durch die London Virginia Company die Niederlassungserlaubnis vom König erhalten hatten. Ihre geschichtliche Bedeutung beruht darin, daß sie das christliche Verständnis der Demokratie als der gottgemäßen Staatsform für das nordamerikanische Bewußtsein gültig und bleibend ausgesprochen haben" (M. Schmidt).(39)
Sowohl die von Separatisten 1620 gegründete Plymouth Colony als auch die drei Jahre später von "Puritanern" ins Leben gerufene Massachusetts Bay Colony waren demokratisch und de facto republikanisch verwaltete Kolonien (self-rule). (Das Grundgesetz der Plymouth Colony war der von 41 Separatisten verfasste Mayflower Compact, ein Gesellschaftsvertrag.(42)) Hier wie dort waren die Kongregationalisten der Überzeugung, dass nur dann ein dem Willen Gottes entsprechendes Gemeinwesen Bestand haben könne, wenn ausschließlich sie die Politik und das Rechtswesen bestimmten. Sie bildeten eine Art Staatskirche (established church). Deshalb verweigerten sie andersgläubigen Kolonisten (z.B. Anglikanern) das aktive und passive Wahlrecht. Dies führte zum Bruch mit dem Theologen Roger Williams (ca. 1604-83), der zunächst Kongregationalist, später zeitweise Mitglied der Baptistenkirche war. Er schuf zusammen mit einer Gruppe von Gleichgesinnten 1636 Rhode Island, "die erste von Protestanten begründete Kolonie, die ihren Bewohnern Religionsfreiheit gewährleistete" und nach demokratischen Grundsätzen verwaltet wurde (Karl Heussi).(40)
Von Luther beeinflusst, begründete Roger Williams die uneingeschränkte Religionsfreiheit ebenfalls biblisch-theologisch: "Das Wirken des heiligen Geistes in Erwählung und Wiedergeburt erfordert völlige Glaubensfreiheit, die weltliche Natur des Staates absolute Trennung von der Kirche (The Bloody Tenent of Persecution for Cause of Conscience, 1644). Das führte nach innen zu einer strengen, wenn nötig intoleranten Heiligkeitsgemeinde, nach außen zur Säkularisation des Staates" (H. Bornkamm).(41) Die Trennung von Staat und Kirche praktizierten Hugenotten und Täufer als verfolgte Minderheitskirchen bereits seit ihrer Entstehung im 16. Jahrhundert, lange bevor Philosophen der Aufklärung sich diesem Thema zuwandten.
Der Quäker William Penn (1644-1718) unternahm 1682 das "heilige Experiment" der Gründung eines Staatswesens, "das auf rein demokratischer Verfassung und dem Grundsatz völliger Toleranz beruhte" (Karl Heussi).(40) Pennsylvania wurde zur Zufluchtsstätte für in Europa verfolgte religiöse Minderheiten (Quäker, Hugenotten, Mennoniten, Böhmische Brüder, Juden u.a.), aber auch für Denominationen wie Lutheraner, die in anderen amerikanischen Kolonien kein volles Bürgerrecht hatten. (Williams und Penn unterhielten zudem friedliche, partnerschaftliche Beziehungen zur indianischen Urbevölkerung.) Die von Penn geschaffene Verfassung seiner Eigentumskolonie Pennsylvania hatte bis 1776 Bestand. Auch das Grundgesetz von Connecticut (Fundamental Orders of Connecticut; 1639), verfasst von dem kongregationalistischen Theologen Thomas Hooker, verlangte zur Erlangung des Wahlrechts keine Glaubensprüfung von den Bürgern.(42) Zur Vorbereitung dieser Verfassung hielt Hooker "1638 eine berühmte Predigt, die das amerikanische Verständnis der Demokratie als Glaubensforderung klassisch formulierte" (M. Schmidt).(43) "Hooker war der Auffassung, dass die Grundlage der staatlichen Autorität der Wille des Volkes sein sollte und dass die Träger staatlicher Gewalt von der Bürgerschaft gewählt werden sollten" (Clifton E. Olmstead).(42)
In den katholischen Staaten und Territorien Europas bestand im 17. Jahrhundert die Einheit von Staat und Kirche fort. In den protestantischen Ländern und Territorien stand der Trennung von Kirche und Staat zunächst eine Staatsphilosophie entgegen, die die absolutistische Kirchenhoheit des Staates nicht mehr theologisch, sondern naturrechtlich begründete. Nach Hobbes (Leviathan, 1651) muss der Staat die Bürger auf einige wenige zentrale Glaubensartikel und den vorgeschriebenen Gottesdienst verpflichten, sonst aber hat jeder Mensch volle Meinungsfreiheit. Bei Spinoza steht ein verbindlicher monotheistisch-ethischer Staatskult neben einer ansonsten unbeschränkten Gedankenfreiheit. Beide Konzepte erinnern an Morus' "Utopia". Sie führen "zu einer neuen, naturrechtlich begründeten Sakralisierung des Staates" (H. Bornkamm).(41)
Zu der gegenteiligen Auffassung kam der englische Philosoph John Locke (1632-1704). Er konzipierte 1667 in englischer Sprache einen Aufsatz, der 1689 anonym in Latein unter dem Titel "Epistola de tolerantia" ("Brief über die Toleranz") erschien. Diesem folgten zwei weitere in englischer Sprache "A Second Letter Concerning Toleration" (1690) und "A Third Letter Concerning Toleration" (1692).(7)
Locke wurde für die weitere Entwicklung der neuzeitlichen Demokratie, der religiösen Toleranz und anderer Menschenrechte außerordentlich bedeutsam, insbesondere für die amerikanische Revolution. Da beide Eltern "Puritaner" (Kongregationalisten) waren (44), war er von klein auf mit den demokratischen Strukturen im Gemeindeleben der Kongregationalisten, Presbyterianer, Baptisten und Quäker vertraut. Locke war, was seine Auffassungen von Staat, Toleranz und Religion anging, wie die Protestanten in den amerikanischen Kolonien im reformatorischen Denken und Glauben verwurzelt.
Aus dem englischen Täufertum waren Anfang des 17. Jahrhunderts die Baptisten hervorgegangen, die theologisch von Calvin beeinflusst waren, vor allem die Particular Baptists.(45). Baptistische Theologen wie John Smyth, Thomas Helwys, John Murton und Roger Williams verfassten eine reiche Literatur, in der sie vehement für Glaubens- und Gewissensfreiheit eintraten.(46; 41) Hinzu kam, dass unter Führung Oliver Cromwells in dem Verfassungsentwurf der Independenten (Kongregationalisten) "Agreement of the People" ("Übereinkunft des Volkes") von 1647 aufgrund demokratischer Tendenzen kräftig die Gleichheit der Menschen betont wurde.(47) Geistliche und weltliche Führer der amerikanischen Kolonisten wie John Winthrop, William Bradford, Thomas Hooker, Roger Williams und andere berichteten in Schriften, die auch im Mutterland gelesen wurden, ausführlich über alle Aspekte des Lebens in den Kolonien. Die ausgewanderten Kongregationalisten, Quäker, Baptisten und Presbyterianer erbrachten den Beweis, dass demokratisch, republikanisch und rechtsstaatlich regierte Gemeinwesen, von denen einige absolute Religionsfreiheit gewährten, funktionsfähig waren, und zwar auf Dauer. Das alles war Locke bekannt und fand Einlass in sein Denken. "Seine Religionstheorie vereint mit einer entschieden rationalistischen, den Deismus anbahnenden Betrachtungsweise einen maßvollen, am Dogma, an den Wundern und an der Inspiration festhaltenden Supranaturalismus. Zugleich war Locke einer der einflußreichsten literarischen Vorkämpfer der Toleranz; die katholische Kirche und den Atheismus nimmt Locke von der Duldung aus. Entsprechend der positiv-gläubigen Stellung Lockes zur Religion ist seine Forderung der Toleranz durchaus religiös begründet; sie steht unter der Einwirkung des englischen Täufertums. ('Letters on toleration', 1689-92; 'The reasonableness of Christianity', 1695, u.a.)" (Karl Heussi).(48) Nach Locke darf sich der Staat nicht in die religiösen Überzeugungen seiner Bürger einmischen. Er hat sich religiös-weltanschaulich neutral zu verhalten. Dagegen können die Kirchen nach innen intolerant sein. Diese liberale Staatsidee wurde richtungsweisend, wenn sie auch in Europa nur Schritt für Schritt verwirklicht wurde. Wesentlich verstärkt wurde dieser Prozess durch Einflüsse aus Nordamerika, wo man in dieser Hinsicht seit dem frühen 17. Jahrhundert schon sehr viel weiter war.
Die in Rhode Island, Connecticut und Pennsylvania gewährte Glaubens- und Gewissensfreiheit erstreckte sich auch auf Katholiken.(49) Sie waren als Minderheit (50) nicht in der Lage, die Protestanten militärisch anzugreifen, zu besiegen und dann mit den Mitteln der Inquisition oder Terrormaßnahmen wie der Bastonade oder der gefürchteten Dragonade zum Übertritt in die katholische Kirche zu zwingen.(51) Anders als in Europa blieben deshalb den Protestanten in Nordamerika Religionskriege erspart. So konnten sie ihre biblisch-reformatorischen Anschauungen von Demokratie, Religionsfreiheit und anderen Menschenrechten ungehindert entwickeln und umsetzen. Roger Williams und William Penn waren mit ihrer uneingeschränkten Glaubensfreiheit Locke einen großen Schritt voraus, da dieser einige Jahrzehnte später, gegen Ende des 17. Jahrhunderts, aufgrund der negativen Erfahrungen in England und anderen europäischen Ländern den Katholizismus von der staatlichen Tolerierung ausschloss. Beispielsweise hatte die katholische Königin Maria Tudor ("die Blutige") (1553-58), eine Tochter Heinrichs VIII., gegen 300 Protestanten hinrichten lassen, darunter den höchsten Repräsentanten der anglikanischen Kirche, den Erzbischof von Canterbury Thomas Cranmer.(52) Die zu Lockes Lebzeiten regierenden britischen Könige Karl I., Karl II. und Jakob II. begünstigten den Katholizismus (53), was Locke mit großer Sorge erfüllte, da er dadurch sein Hauptanliegen, die Freiheit des Einzelnen, gefährdet sah.
Im Zeitalter der Aufklärung wird die Toleranzidee zur Forderung einer Duldung aller Konfessionen, der Bedeutungsbereich des Toleranzbegriffs wird über das Religiöse hinaus erweitert, auf eine allgemeine Duldung anders Denkender und Handelnder.(3) So gilt in Lessings 1779 veröffentlichtem Drama "Nathan der Weise" die Ringparabel als eine zeitgenössische Formulierung des Toleranzgedankens, bezogen auf die drei großen monotheistischen Religionen. In Frankreich machte sich Voltaire 1763 in seiner Schrift "Traité sur la tolérance" ("Abhandlung über den Toleranzgedanken") zum Fürsprecher einer uneingeschränkten Glaubens- und Gewissensfreiheit.(7)
Im deutschen Protestantismus des 18. Jahrhunderts setzte sich die Toleranzidee auf mehrfache Weise weiter durch. Naturrechtsjuristen wie die Lutheraner Samuel Pufendorf und Christian Thomasius plädierten für sie, um ihr absolutistisches Staatskirchenrecht abzumildern, forderten Duldsamkeit aber vor allem von den Kirchen selbst. Eine ganze Reihe von theologischen Richtungen - lutherische und reformierte Orthodoxie, Übergangstheologie, Neologie, Pietismus, theologischer Rationalismus u.a. - mussten lernen, nebeneinander zu existieren. Damit wurde unter anderem die dogmatische Toleranz innerhalb der evangelischen Kirchen und zwischen den Konfessionen gefördert.(54)
Die Verwirklichung der öffentlichen Toleranz in den modernen Staaten vollzog sich stufenweise. Zunächst wurde in einigen europäischen Ländern zwar die Kirchenhoheit des Staates beibehalten, aber religiösen Minderheiten - auch Juden - Zugeständnisse gemacht, vor allem durch Friedrich den Großen (Allgemeines Preußisches Landrecht, 1794), in begrenzter Form durch Joseph II. in den habsburgischen Territorien (Toleranzpatent, 1781). Entscheidend wurde die Proklamation der Religionsfreiheit im Rahmen der Menschenrechte in der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung, die von der großen Mehrheit der Protestanten und Katholiken des Landes befürwortet wurde.(55)
Im First Continental Congress, der zum ersten Mal 1774 zusammentrat und der 1776 die Unabhängigkeitserklärung beschloss, und in der Constitutional Convention, die 1787 die Verfassung der Vereinigten Staaten und 1791 die (amerikanische) Bill of Rights ausarbeitete, waren praktisch allen Denominationen vertreten, einschließlich der Katholiken. Sie knüpften an die seit dem frühen 17. Jahrhundert in den Kolonien entwickelten Verfassungsgrundsätze an. Übernommen wurde die Gewissens- und Glaubensfreiheit, die sich in Pennsylvania ununterbrochen durchgehalten hatte, in die amerikanische Verfassung beziehungsweise die Bill of Rights (die ersten zehn Verfassungszusätze). Letztere enthält zentrale Menschen- und Bürgerrechte (Recht auf Leben, (physische) Freiheit, Eigentum, geordnetes Gerichtsverfahren, Religions-, Rede-, Presse-, Versammlungs-, Koalitionsfreiheit u.a.). Vor allem die Baptisten und Presbyterianer setzten sich mit großer Entschiedenheit für die Trennung von Kirche und Staat ein.(56).
Die Unabhängigkeitserklärung begründete sowohl die Menschenrechte als auch das Recht der amerikanischen Siedler, sich vom britischen König, der sich als "von Gottes Gnaden" in sein Amt eingesetzt verstand, zu trennen und in Zukunft ihr gesamtes politisches Leben in die eigene Hand zu nehmen, nicht philosophisch-naturrechtlich, sondern als vom "Schöpfer" geschenkt, also theologisch.(57). Damit war die Zustimmung der Angehörigen aller in den Kolonien vertretenen Kirchen - und Juden - gewährleistet, unabhängig davon, ob ihre theologische Position konservativ oder fortschrittlich war. (Ein Teil der Kirchengemeinden, insbesondere der Kongregationalisten und Presbyterianer, hatte sich deistischen, universalistischen oder unitarischen Einflüssen geöffnet.)(58) Auch die Revolutionsführer hatten nicht dieselbe religiöse oder weltanschauliche Einstellung. Neben Mitgliedern anglikanischer Gemeinden wie George Washington gab es Deisten wie Thomas Jefferson und Benjamin Franklin. Zwei Drittel der Unterzeichner der Unabhängigkeitserklärung waren Anglikaner. "Die christlichen Kirchen unterstützten die Sache der Unabhängigkeit, nicht weil sie sich davon materielle Vorteile versprachen, sondern weil sie fest davon überzeugt waren, dass jeder Mensch das Recht hat, in Freiheit zu leben und seinen Schöpfer so zu verehren, wie es ihm sein Gewissen befiehlt" (C.E. Olmstead).(59)
Die amerikanische Demokratie erhielt schon rasch nach ihrem Entstehen, noch stärker aber im 19. und 20. Jahrhundert Modellcharakter. Sie beeinflusste tief die politische Entwicklung in vielen Teilen der Erde (z.B. Lateinamerika), hauptsächlich aber in Europa. Der Marquis de la Fayette, der als französischer Offizier einen Teil des amerikanischen Revolutionsheers befehligt hatte, wurde in beiden Ländern als siegreicher Kriegsheld gefeiert. Als begeisterter Anhänger der amerikanischen Verfassungsgrundsätze rief er die anderen Staaten auf, dem amerikanischen Vorbild zu folgen. La Fayette hatte in Amerika George Washington und andere Protestanten kennen und schätzen gelernt. Deshalb setzte er sich bei Ludwig XVI. dafür ein, in Frankreich ebenfalls Religionsfreiheit zu gewähren. (Auch Voltaire und andere Philosophen hatten sich für Toleranz ausgesprochen.) Der König willigte 1787 ein, was vor allem den zahlenmäßig stark geschrumpften Hugenotten zugute kam. Sie hatten 1724 und von 1743 bis 1752 noch einmal furchtbare Verfolgungen erdulden müssen.(60) La Fayette wurde einer der Anführer der Französischen Revolution in ihrer ersten Phase. Er strebte eine konstitutionelle Monarchie an und lieferte den überzeugendsten Entwurf zur "Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte" (Déclaration des droits de l'homme et du citoyen)(61), die von der Nationalversammlung angenommen wurde, allerdings mit der Maßgabe, dass die öffentliche Ordnung durch die Ausübung dieser Rechte nicht gefährdet werden dürfe. Diese Einschränkung wurde in der Spätphase der Revolution als Vorwand benutzt, um eine scharf antireligiöse, politisch motivierte Intoleranz durchzusetzen, der Tausende von Menschen zum Opfer fielen. Das Entsetzen über diese Schreckensherrschaft war groß, innerhalb und außerhalb Frankreichs. Dennoch stärkte die Französische Revolution auf mittlere und längere Sicht in Europa die Tendenz zu mehr Toleranz, auch gegenüber den Juden.
Der englische Philosoph und Ökonom John Stuart Mill verwendete in der Mitte des 19. Jahrhunderts den Begriff der Toleranz nicht als Terminus, sondern sprach von religiöser Toleranz im traditionellen Sinne.(3) Seine Betonung individueller Freiheiten gilt jedoch als wegweisend für die Toleranzidee und die Ausdehnung des Bedeutungsrahmens: Insbesondere seit Mill wird von Toleranz nicht nur in Bezug auf das Verhältnis zwischen Gruppen, sondern auch in Bezug auf Gruppen zu Individuen und Individuen zu Individuen gesprochen.(3)
Seit Ende des 18. Jahrhunderts setzten sich "im Ringen von Restauration und Liberalismus (...) zwei Auswirkungen des öffentlichen Toleranzgedankens durch: a) Die Bindungen zwischen Kirche und Staat werden gelockert, b) bestehende Schranken für Kultus oder bürgerliche Betätigung ganz oder teilweise aufgehoben, so in England (1791 katholische Kultusfreiheit), 1828ff Gleichberechtigung für Katholiken und Dissenters, 1829 auch in Irland, Belgien (1830), Österreich (Protestantenpatent 1861), Dänemark (1849), Norwegen (1845ff), Schweden (1860ff, 1951), Schweiz (1848, mit gewissen Einschränkungen). (...) Im 19. und 20. Jahrhundert hat sich, wo es nicht schon früher geschehen war, im gesamten Protestantismus die Überzeugung durchgesetzt, daß öffentliche Toleranz eine Forderung des Glaubens selbst, nicht nur der Menschlichkeit oder des politischen Zusammenlebens sei" (H. Bornkamm).(55)
In Deutschland war die vom Frankfurter Parlament 1848/49 geschaffene Verfassung stark vom amerikanischen Vorbild geprägt. Ihre liberalen Religionsartikel wurden in die Verfassungen der Länder übernommen, teilweise nach heftigen Konflikten (z.B. Kulturkampf). Die Weimarer Verfassung garantierte die Religionsfreiheit, dasselbe gilt, zusammen mit anderen Menschen- und Bürgerrechten, für das Grundgesetz der Republik Deutschland.(62) Die Prinzipien der amerikanischen Verfassung und der französischen Menschen- und Bürgerrechtserklärung fanden zudem Eingang in die Charta und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die den demokratischen Bürger- und den Menschenrechten universelle Gültigkeit zusprechen.(63)
"Die römisch-katholische Kirche hat wie im Mittelalter und wie in der Gegenreformation (Ungültigkeitserklärung des Westfälischen Friedens 1648) auch im 19. Jahrhundert Toleranz wiederholt scharf abgelehnt (Protest gegen die bürgerliche Gleichberechtigung der Protestanten in Bayern 1803, Enzykliken Mirari vos Gregors XVI. 1832 und Quanta cura Pius' IX. mit Syllabus 1864)" (H. Bornkamm).(55) In katholischen Ländern stellte die Inquisition erst Anfang des 19. Jahrhunderts ihre Tätigkeit ein (z.B. Spanien 1808, Portugal 1820).(64) Papst Leo XIII. wandte sich 1885 scharf "gegen die 'zügellosen liberalen Theorien'. Die Kirche könne Gewissensfreiheit, Meinungs- und Religionsfreiheit als 'perverse Verstöße gegen das christliche Recht und das Naturgesetz nicht ertragen' " (Paul Kreiner).(65). Pius XII. bekräftigte 1953 den "grundsätzlichen Anspruch auf Alleinherrschaft der katholischen Kirche im Staat" (H. Bornkamm). Wo es möglich war, wurde dieser Anspruch in die Praxis umgesetzt, z.B. in Spanien, wo der Protestantismus behindert wurde. Beispielsweise wurde 1952 das evangelische Vereinigte Theologische Seminar in Madrid von staatlichen Behörden geschlossen. Eine staatsbürgerliche Gleichberechtigung der Nichtkatholiken gab es noch 1962 nicht.(66) Im selben Jahr stellte H. Bornkamm fest: "So fordert die römische Kirche in protestantishen oder paritätischen Ländern Toleranz (z.B. in dem seit 1900 mehrfach wiederholten 'Toleranzantrag' des Zentrums), ohne sie selbst überall zu gewähren."(67) Aber unter dem Eindruck der veränderten politischen und gesellschaftlichen Situation nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, besonders in der westlichen Welt, akzeptierte die katholische Kirche im Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-65) den demokratischen, weltanschaulich neutralen Staat und die Religionsfreiheit. Dagegen lehnt die Priesterbruderschaft St. Pius X., die 2009 wieder in die Kirche aufgenommen wurde, die Religionsfreiheit ab und fordert die Rückkehr zum "katholischen Staat". Der Atheismus sei aus den Menschenrechten hervorgegangen. Deshalb seien diese abzulehnen. Jede andere Position hält die Priesterbruderschaft für Apostasie (Abfall vom Glauben). Was die Kirche 1700 Jahre lang gelehrt habe, könne kein Irrtum gewesen sein.(68)
Totalitäre Staaten
Totalitäre Staatsideologien wie die des Dritten Reiches oder der Sowjetunion und ihrer Verbündeten praktizierten eine scharf antireligiöse Intoleranz, zugleich verweigerten diese Staaten ihren Bürgerinnen und Bürgern fundamentale Menschen- und Bürgerrechte. Ähnlich verhielten sich die Roten Khmer in Kambodscha (1975-79). Die rücksichtslose Durchsetzung dieser Ideologien forderte Millionen Menschenleben.
Gegenwärtige Lage
Weltweit gesehen bietet sich in der Gegenwart hinsichtlich der öffentlichen Toleranz ein sehr uneinheitliches Bild. In einer Reihe von Staaten, insbesondere in der westlichen Welt einschließlich Japans, verhalten sich die Regierungen weltanschaulich und religiös neutral und garantieren sowohl freie Religionsausübung als auch die demokratischen Freiheits- und Bürgerrechte. In anderen Staaten sind diese Rechte zwar in den jeweiligen Verfassungen ebenfalls verankert, aber sie werden ähnlich wie in der Spätphase der Französischen Revolution unter dem Vorwand, die Ausübung der Freiheitsrechte störe die öffentliche Ordnung oder gefährde sogar die Existenz des Staates, mehr oder weniger stark eingeschränkt. In einigen Ländern kommt es zudem immer wieder zu Übergriffen aus der Mehrheitsgesellschaft heraus auf ethnische oder religiöse Minderheiten (z.B. Christen), oder diese werden auf andere Weise diskriminiert.
Literatur
Allgemein
- Hamid Reza Yousefi, Ina Braun: Interkulturalität. Eine interdisziplinäre Einführung; Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2011; ISBN 978-3-534-23824-8
- Artikel „Toleranz“ in: Geschichtliche Grundbegriffe
- Rainer Forst: Toleranz im Konflikt: Geschichte, Gehalt und Gegenwart eines umstrittenen Begriffs. Suhrkamp, Frankfurt a. M. 2004, ISBN 3-518-29282-X (Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft; 1682).
- Toleranz: philosophische Grundlagen und gesellschaftliche Praxis einer umstrittenen Tugend. Hrsg. von Rainer Forst. Campus, Frankfurt a.M. 2000, ISBN 3-593-36405-0 (Theorie und Gesellschaft; 48).
- Hamid Reza Yousefi: Angewandte Toleranz: Gustav Mensching interkulturell gelesen. Bautz, Nordhausen 2008, ISBN 978-3-88309-447-2 (Interkulturelle Bibliothek; 49).
- Toleranz vor Augen: Das Projekt von Karl-Martin Hartmann in der Wernerkapelle Bacharach in Zusammenarbeit mit dem Bauverein Wernerkapelle. Hrsg. vom Bauverein Wernerkapelle Bacharach e.V. Universitätsdruckerei H. Schmidt, Mainz 2010, ISBN 978-3-935647-49-6. (Dokumentation einer Vortragsreihe (2008/09) zum Thema Toleranz, u. a. mit Beiträgen von Gerhart Baum, Winfried Hassemer, Necla Kelek, Bernd Kortländer, Ruth Lapide und Leo Trepp.)
- Meinolf Schumacher: „Toleranz, Kaufmannsgeist und Heiligkeit im Kulturkontakt mit den 'Heiden': Die mittelhochdeutsche Erzählung 'Der guote Gêrhart' von Rudolf von Ems“. In: Zeitschrift für interkulturelle Germanistik, H. 1, 2010. S. 49-58
- Gustav Mensching: Toleranz und Wahrheit in der Religion,Stuttgart 1955 (3. Aufl. hg. von Udo Tworuschka, Weimar 1996)
Anthologien
- Religiöse Toleranz. Dokumente zur Geschichte einer Forderung. Eingel., komm. u. hrsg. von Hans R. Guggisberg. Frommann-Holzboog, Stuttgart-Bad Cannstatt 1984, ISBN 3-7728-0873-5 (Neuzeit im Aufbau; 4).
- Wege zur Toleranz. Geschichte einer europäischen Idee in Quellen. Hrsg., eingeleitet und erl. von Heinrich Schmidinger. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2002, ISBN 3-534-16620-5.
- Die Toleranz und das Intolerable, Andrei Plesu, Vortrag zu Burckhardt-Gespräche auf Castelen, Schwabe-Verl./Basel 2004, ISBN 3-7965-2109-6.
Weblinks
Wikiquote: Toleranz – Zitate- Literatur zum Schlagwort Toleranz im Katalog der DNB und in den Bibliotheksverbünden GBV und SWB
Einzelnachweise und Fußnoten
- ↑ Synonymie nach Mackensen Deutsches Wörterbuch, 11. Auflage, Südwest Verlag, München, 1986, Lemma Toleranz
- ↑ a b c d e f g h Satz nach Max Müller und Alois Halder Kleines Philosophisches Wörterbuch, 3. Auflage, Herder, 1973, Lemma Toleranz
- ↑ a b c Satz nach Dieter Teichert: Toleranz in Jürgen Mittelstraß (Hrsg.): Enzyklopädie Philosophie und Wissenschaftstheorie, 4. Band, Metzler, 1996
- ↑ Satz nach Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, 24. Auflage, 2002, Lemma tolerieren
- ↑ a b c Satz nach Duden «Etymologie» – Herkunftswörterbuch der deutschen Sprache, 2. Auflage, Dudenverlag, 1989, Lemma tolerieren
- ↑ nach Stoecker, Ralf: Toleranz. In: Jordan/Nimtz (Hrsg.): Lexikon Philosophie. Hundert Grundbegriffe. Reclam, Stuttgart 2009, S. 263 (264)
9. Gustav Mensching: Toleranz. Religionsgeschichtlich. In: Die Religion in Geschichte und Gegenwart, 3. Aufl., Band VI (1962), Spalten 932-933.
10. Heinrich Bornkamm: Toleranz. In der Geschichte des Christentums. In: Die Religion in Geschichte und Gegenwart, 3. Aufl. Band VI (1962), Sp. 933-934.
11. Bornkamm, Sp. 935.
12. A. Erler: Inquisition. In: Die Religion in Geschichte und Gegenwart, 3. Aufl., Bd. III (1959), Sp. 769-772. - Karl Heussi: Kompendium der Kirchengeschichte, 11. Aufl. (1957), S. 222-224.
13. Bornkamm, Sp. 936.
14. Heussi, S. 269-274, 290, 298-301, 316f, 320-326.
15. G. Beetz: Morus, Thomas. In: Die Religion in Geschichte und Gegenwart, 3. Aufl., Bd. IV (1960), Sp. 1142. - Peter Ackroyd (1999): The Life of Thomas More, pp. 298-306. - Richard Marius (1986): Thomas More. A Biography. London: Collins, Fount Paperbacks, p. 407. - M. Schmidt: Tyndale, William. In: Die Religion in Geschichte und Gegenwart, 3. Aufl., Bd. VI (1962), Sp. 1092.
16. Bornkamm, Sp. 937.
17. Heussi, S. 316.
18. Bornkamm, Sp. 937-938.
19. Heussi, S. 335.
20. Heussi, S. 316, 328.
21. Bornkamm, Sp. 939.
22. Heussi, S. 350f, 427f.
23. Bornkamm, Sp. 940.
24. R. Voeltzel: Frankreich - Kirchengeschichte. In: Die Religion in Geschichte und Gegenwart, 3. Aufl, Bd. II (1958), Sp. 1039.
25. Heussi, S. 316.
26. Bornkamm, Sp. 941.
27. Heussi, S. 362, 376.
28. A. Erler: Inquisition. In: Die Religion in Geschichte und Gegenwart, 3. Aufl., Bd. III (1959), Sp. 769-772.
29. Heussi, S. 333, 346, 373, 428.
30. Carl Friedrich von Weizsäcker: Descartes, René. In: Die Religion in Geschichte und Gegenwart, 3. Aufl., Bd. II (1958), Sp. 88.
31. Heussi, S. 396ff. - H. Knittermeyer: Bayle, Pierre. In: Die Religioin in Geschichte und Gegenwart, 3. Aufl., Bd. I (1957), Sp. 947.
32. Bertolt Brecht: Leben des Galilei, Bild 15.
33. G. Müller-Schwefe: Milton, John. In: Die Religion in Geschichte und Gegenwart, 3. Aufl., Bd. IV (1961), Sp. 954-956.
34 W. Wertenbruch: Menschenrechte. In: Die Religion in Geschichte und Gegenwart, 3. Aufl., Bd. IV (1960), Sp. 869f.
35. B. Lohse: Priestertum. In: Die Religion in Geschichte und Gegenwart, 3. Aufl., Bd. V (1961), Sp. 579-580.
36. Heussi, S. 325, 327.
37. Heussi, S. 349-350, 378-384.
38. Heussi, S. 328-330, 382.
39. M. Schmidt: Pilgerväter. In: Die Religion in Geschichte und Gegenwart, 3. Aufl., Bd. V (1961), Sp. 384. - Vgl. Nathaniel Philbrick (2006): Mayflower: A Story of Courage, Community, and War. New York: Penguin Group. ISBN 0-670-03760-5. - Christopher Fennell (1998): Plymouth Colony Legal Structure. (http://www.histarch.uiuc.edu/plymouth/ccflaw.html). - Stephen Waldman (2008): Founding Faith: Providence, Politics, and the Birth of Religious Freedom in America. Random House, pp. 173-176. - James Deetz and Patricia Scott Deetz (2000): The Times of Their Lives: Life, Love, and Death in Plymouth Colony. New York: W.H. Freeman and Co. ISBN 0-7167-3830-9.
40. Heussi, S. 387. - James Ernst (1932): Roger Williams: New England Firebrand. Macmillan, p. 82. - Edwin S. Gaustad (1999): Liberty of Conscience: Roger William in America. Valley Forge: Judson Press, p. 28. - Glenn W. FaFantasie, ed. (1988): The Correspondence of Roger Williams. University Press of New England, Vol. 1, pp. 12-23. - Hans Fantel (1974): William Penn. Apostle of Dissent. New York: William Morrow & Co. ISBN 0-688-00310-9. - Hanover Historical Texts Project (http://history.hanover.edu/texts/masslib.html).
41. Bornkamm, Sp. 943. - Chr. Graf von Krockow: Hobbes, Thomas. In: Die Religion in Geschichte und Gegenwart, 3. Aufl., Bd. III (1960), Sp. 371-373.
42. Clifton E. Olmstead (1960): History of Religion in the United States, p. 64ff.- Horst Dippel: Geschichte der USA. - E.J. Carter (2004): The Mayflower Compact. ISBN 1-4034-0803-3. - Philip Brooks (2004): The Mayflower Compact. ISBN 0-7565-0681-6.
43. M. Schmidt: Hooker, Thomas. In: Die Religion in Geschichte und Gegenwart, 3. Aufl. Bd. III (1959), Sp. 449.
44. Kein Einzelnachweis vorhanden; vgl. Wikipedia (English): John Locke.
45. Heussi, S. 382.
46. Bornkamm, Sp. 943. - H. Stahl: Baptisten. In: Die Religion in Geschichte und Gegenwart, 3. Aufl. Bd. I (1957), Sp. 863. - Vgl. Wikipedia (English): Roger Williams, p. 4.
47. W. Wertenbruch: Menschenrechte. In: Die Religion in Geschichte und Gegenwart, 3. Aufl., Bd. IV (1960), Sp. 869.
48. Heussi, S. 398.
49. Heussi, S. 387.
50. Olmstead, pp. 92-95, 233-236.
51. Vgl. Heussi, S. 373, 428.
52. Heussi, S. 329.
53. Heussi, S. 378-384.
54. Bornkamm, Sp. 943. - Heussi, S. 403-415. - Karl Barth: Die protestantische Theologie im 19. Jahrhundert. Ihre Geschichte und Vorgeschichte. 3. Aufl. (1960). Evangelischer Verlag AG, Zürich, S. 16ff.
55. Bornkamm, Sp. 944.
56. Olmstead, pp. 192-218.
57. Olmstead, p. 216.
58. Heussi, S. 505.
59. Olmstead, pp. 196, 199, 209. - J.H. Smylie: Vereinigte Staaten von Amerika (USA). I. Kirchengeschichte. In: Die Religion in Geschichte und Gegenwart, 3. Aufl., Bd. VI (1962), Sp. 1275-1295.
60. Heussi, S. 428.
61. R. Voeltzel: Frankreich - Kirchengeschichte. In: Die Religion in Geschichte und Gegenwart, Bd. II (1958), Sp. 1039.
62. Bornkamm, Sp. 944. - K. Kupisch: Frankfurter Parlament. In: Die Religion in Geschichte und Gegenwart, 3. Aufl., Bd. II (1958), Sp. 1024-1028.
63. G. Jasper: Vereinte Nationen. In: Die Religion in Geschichte und Gegenwart, 3. Auf., Bd. VI (1962), Sp. 1328-1329. - G. Schwarzenberger: Völkerrecht. In: Die Religion in Geschichte und Gegegnwart, 3. Aufl., Bd. VI (1962), Sp. 1420-1423.
64. A. Erler: Inquisition. In: Die Religion in Geschichte und Gegenwart, 3. Aufl., Bd. III (1959), Sp. 770.
65. Paul Kreiner: Die Mützen der Heiligen Drei Könige. In: Stuttgarter Zeitung vom 18. Dezember 2010.
66. R. Konetzke: Spanien. In: Die Religion in Geschichte und Gegenwart, 3. Aufl., Bd. VI (1962), Sp. 228.
67. Bornkamm, Sp. 944-945.
68. Paul Kreiner: Schweigend ins Gespräch vertieft. In: Stuttgarter Zeitubng vom 23. Januar 2010. - Bischof Gérard Fellay: Predigt in Ecône (2. April 2006), www.einsicht-aktuell.de. - Erzbischof Marcel Lefebvre: Predigt in Ecône (1. November 1990), www.fsspx.at.
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