- Traditionssegler
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Der Begriff Traditionsschiff hat zwei verschiedene Bedeutungen. Im Volksmund werden als „Traditionsschiffe“ ältere Schiffe und Boote bezeichnet, die weitgehend in ihrem ursprünglichen Zustand erhalten sind oder in einen derartigen Zustand zurückversetzt wurden, aber nicht zwingend einen Originalzustand ihrer Historie darstellen.
Traditionsschiffe werden von Museumshäfen, Einzelpersonen oder Betreibergesellschaften und -gemeinschaften unterschiedlicher Rechtsform in oft mühesamer Arbeit unterhalten, um Einblick in frühere Epochen der Schifffahrt, des Schiffbaus oder der Seemannschaft zu gewähren (siehe auch Geschichte der Seefahrt).
Inhaltsverzeichnis
Traditionsschiffe (Seeschiffe) in Europa
Daneben ist Traditionsschiff zumindest in den Ländern
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- den Niederlanden
- Norwegen
- Schweden als „Traditionsfartyg“
- Spanien und dem
- Vereinigten Königreich als „traditional ship“
ein rechtlich bindender Begriff, der bei der Absprache über die gegenseitige Anerkennung von Zeugnissen für den sicheren Betrieb von Traditionsschiffen in europäischen Gewässern und von Befähigungszeugnissen für Besatzungsmitglieder von Traditionsschiffen (Memorandum of Understanding) [1] benutzt wird. Das Übereinkommen regelt die gegenseitige Anerkennung der Sicherheitszeugnisse und Befähigungszeugnisse der Traditionsschiffe unter den dort genannten Bedingungen durch die Unterzeichnerstaaten.
Im Dachverband der Europäischen Traditionsschiffe, European Maritime Heritage, kooperieren die nationalen Dachverbände der Europäischen Traditionsschiffahrt. Neben regelmäßigen Kongressen und einem Newsletter ist eine wesentliche Veröffentlichung die "Charta von Barcelona"[2], welche die Mindestansprüche bezüglich Restaurierung und Konservierung von Traditionsschiffen darstellt.
Der politische Auftrag an die Regierungen ist dokumentiert in der Recommendation 1486(2000)[3] des Europaparlaments und lautet: "The Assembly therefore recommends that the Committee of Ministers:... support and encourage public and private bodies and voluntary associations which preserve historic vessels, or life-size or large scale replicas, in working order; encourage the display and use of these vessels for the education and enjoyment of the general public; encourage further development of a system of mutual acceptability by the maritime authorities of nation states of standards for the safe operation of traditional vessels in European waters."
Traditionsschiff See in Deutschland
Der Betrieb als Traditionsschiff nach der Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe ermöglicht dem Eigner mit seinem Schiff im Zuge maritimer Traditionspflege Gästefahrten gegen Entgelt (zum Erhalt des Fahrzeugs) anzubieten.
Das deutsche Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat auf Grund von § 6 Abs. 1 der Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) [4] vom 18. September 1998 die Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe erlassen, um die Anforderungen an die Schiffssicherheit von Traditionsschiffen im Sinne der §§ 3 und 7 bis 9 des Schiffssicherheitsgesetzes (SchSG) [5] zu spezifizieren. Gültig ist zurzeit (2009) noch die Fassung von 2003.
Seit dem 15. April 2001 benötigen Schiffe, um unter dieser Sicherheitsrichtlinie als Traditionsschiffe anerkannt zu werden, ein Sicherheitszeugnis für Traditionsschiffe oder eine Prüfbescheinigung der See-Berufsgenossenschaft nach § 9 Abs. 4 SchSV.
Die „Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe“ [6], hier in der überarbeiteten Form GSHW (Stand 17. April 2003), definiert Traditionsschiffe als
- historische Wasserfahrzeuge, welche die deutsche Bundesflagge führen,
- die hauptsächlich mit den Originalwerkstoffen im Original oder als Einzelnachbildung gebaut worden sind,
- deren Rumpflänge (Abstand zwischen den äußersten Punkten des Vor- und Hinterstevens) 55 Meter nicht übersteigt,
- deren Betrieb ausschließlich ideellen Zwecken dient,
- die zur maritimen Traditionspflege, zu sozialen oder vergleichbaren Zwecken, zum Beispiel von der Sail Training Association Germany, als Seeschiffe eingesetzt werden.
Der Gesetzgeber hat einige praktische Aufgaben zur Durchführung der Sicherheitsrichtlinie an den deutschen Dachverband für Traditionsschiffe Gemeinsame Kommission für historische Wasserfahrzeuge, GSHW e.V. delegiert.
In den §§ 3 und 4 der „Verordnung über den Erwerb von Sportsee- und Sporthochseeschifferscheinen und die Besetzung von Traditionsschiffen“ (SportSeeSchV) [7] überträgt der Gesetzgeber dem Verein rechtliche Zuständigkeiten z.B. bei der Festlegung der besonderen fachlichen Anforderungen an die Befähigung von Schiffern auf Traditionsschiffen.
Die GSHW koordiniert auch die Antragstellung auf ein Sicherheitszeugnis für Traditionsschiffe, ist damit der See-Berufsgenossenschaft als der zeugniserteilenden Instanz vorgeschaltet, übernimmt dabei aber selbst keine hoheitlichen Aufgaben. Für die Antragsstellung wird neben dem Sicherheits-Gutachten eines Sachverständigen für Traditionsschiffe auch ein Betriebskonzept gefordert, aus dem der Betrieb des Fahrzeugs zu ausschließlich ideellen Zwecken und zur maritimen Traditionspflege oder zu sozialen oder vergleichbaren Zwecken hervorgehen soll. Dieses Betriebskonzept wird von einer Kommission begutachtet. Aufgabe dieser Kommission ist es, gegenüber dem Bundesministerium ein Votum abzugeben, ob ein Schiff ein Traditionsschiff im Sinn der oben genannten Richtlinie ist. Es wird immer eine entsprechende Einzelprüfung vorgenommen.
Traditionsschifffahrt im Sinne der Richtlinie ist eine Betriebsform, die den Erhalt von Schiffen in Fahrt ermöglichen soll, die nicht mehr ihrem ursprünglichen Zweck dienen und der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Für alle diese Schiffe gilt, dass sie besonders zum Erkenntnis- und Erfahrungsgewinn dienen, beispielsweise dem Erlernen von traditioneller Seemannschaft.
Traditionsschiff Binnen in Europa
Die technische Zulassung von Binnenschiffen wird mit den „Technischen Vorschriften für Binnenschiffe“ Richtlinie 2006/86/EG[8] geregelt.
Diese EG-Richtlinie enthält ein – zurzeit (Februar 2009) – noch leeres Kapitel 19 „Historische Wasserfahrzeuge“. Der JWG [9] der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt und der Europäischen Kommission liegen für dieses Kapitel verschiedene nationale Entwürfe vor, die zum Teil unter Mitarbeit der jeweiligen nationalen Dachverbände für Traditionsschiffe (für Deutschland unter Mitarbeit der GSHW und dem Deutschen Schiffahrtsmuseum) entstanden sind, als auch ein Entwurf[10] des Inland Vessel Council des Europäischen Dachverbandes der Traditionsschiffe EMH.
Traditionsschiff Binnen in Deutschland
Die nationale Umsetzung der EG-Richtlinie in deutsches Recht ist die „Verordnung über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt“ (Binnenschiffsuntersuchungsordnung) vom 6. Dezember 2008 [11] plus Anlageband[12] Hier wird das „Historische Wasserfahrzeug“ der EU-Richtlinie unter dem Begriff „Traditionsfahrzeug“ als untergeordneter Begriff der Fahrgastschiffe geführt. (Definition und Kapitel ohne Inhalt).
Einzelnachweise
- ↑ „London MoU 2005“
- ↑ "Charta von Barcelona"
- ↑ Recommendation 1486(2000) des Europa-Parlaments
- ↑ Schiffssicherheitsverordnung
- ↑ Schiffssicherheitsgesetz
- ↑ Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe
- ↑ Verordnung über den Erwerb von Sportsee- und Sporthochseeschifferscheinen und die Besetzung von Traditionsschiffen
- ↑ Richtlinie 2006/87/EG
- ↑ „Ständige Gemeinsame Arbeitsgruppe“ (JWG) (siehe Memorandum of Understanding der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt und der Europäischen Kommission über die gemeinsame Durchführung von Aktivitäten im Zusammenhang mit der Binnenschifffahrt siehe Protokoll S.50 ff.)
- ↑ Entwurf des EMH Inland Vessel Council
- ↑ Binnenschiffsuntersuchungsordnung
- ↑ Anlageband der Binnenschiffsuntersuchungsordnung
Weblinks
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