Trampbus

Trampbus
Funktionsprinzip Trampbus: weitläufige Linienführung durch dünnbesiedelten Bereiche, Haltestellen nach Bedarf

Trampbusse sind Teil des normalen Linienverkehrs im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Sie bieten zusätzlich die Möglichkeit, entlang des Linienweges auf Anforderung auch außerhalb von oder zwischen den Haltestellen Fahrgäste aussteigen zu lassen. Unter Umständen ist auch ein Einstieg nach Handzeichen vom Straßenrand aus möglich. Trampbusse sind insbesondere in dünnbesiedelten Bereichen oder zu Zeiten mit schwacher Verkehrsnachfrage eine sinnvolle Ergänzung des Angebots. Diese Möglichkeiten können auch für den Nachtverkehr genutzt werden, da viele Fahrgäste (besonders Frauen) in der Dunkelheit keine langen Fußwege zurücklegen möchten. Ähnliche Angebote können Anruflinien, insbesondere Anrufsammeltaxen bieten, die ihre Fahrgäste bis vor die Haustür befördern.

Allerdings erfordern Linienverkehre nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) grundsätzlich feste Haltestellen – Trampbusse sind danach also nicht zulässig. Nach § 2 (7) PBefG ist aber eine zeitlich auf vier Jahre befristete Genehmigung zur praktischen Erprobung neuer Verkehrsmittel möglich. Nach dieser Experimentierklausel wurden von 1990 bis 1994 in Pinneberg und von 1991 bis 1995 im Regionalverkehr in Schleswig-Holstein Trampbusse getestet. Gegenwärtig werden beim Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON) Trampbusse erprobt.

Halten auf Wunsch

Bei dem Zusatzangebot Ausstieg zwischen den Haltestellen im ÖPNV, das auch als Halten auf Wunsch bezeichnet wird, kann ein Fahrgast zu bestimmten Zeiten (meist abends) auch zwischen den regulären Haltestellen aussteigen, wenn er diesen Wunsch rechtzeitig dem Fahrpersonal bekanntgegeben hat und der Ausstieg nach dessen Anmaßen aus rechtlichen und sicherheitsrelevanten Punkten (Haltverbot, außerhalb des Fahrbahnrandes, an Vorfahrtszeichen, bei Schnee/Eis/Rutschgefahr, an Baustellen oder anderen gefährlichen Punkten) gesehen durchführbar erscheint. Das Verfahren wird meist auf den Bus- oder Anruf-/Linientaxi-Linien städtischer Nahverkehrsbetriebe angeboten. Mit der Nutzung können insbesondere längere Heimwege am Abend, vor allem in ländlichen Gegenden mit größeren Haltestellenintervallen, vermieden werden. Bei den meisten Verkehrsbetrieben kann nur an der vorderen Tür der Busse (außer bei Rollstuhlfahrern, Fahrgästen mit Kinderwagen u.ä.) ausgestiegen werden. Es wird der Tarif der nächsten folgenden Haltestelle zugrunde gelegt.

In dünn besiedelteren Ländern wie in Skandinavien ist ein Halt auf Anforderung schon seit Jahren üblich.

Siehe auch


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