Umlage U2

Umlage U2

Die deutsche Umlage U2 – Mutterschaft ist ein Verfahren für Arbeitgeber zum Ausgleich der finanziellen Belastungen aus dem Mutterschutz. Die Arbeitgeber erhalten durch dieses Ausgleichsverfahren alle nach dem Mutterschutzgesetz zu zahlenden Bezüge von der für die Arbeitnehmerin zuständigen Krankenkasse erstattet. Dazu werden von allen Arbeitgebern Beiträge - die Umlage - erhoben. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (AAG). Die Umlage U 2 ist seit dem 1. Januar 2006 für alle Arbeitgeber Pflicht. Zuvor waren größere Arbeitgeber von Beitragszahlung und Leistungen ausgeschlossen.

Inhaltsverzeichnis

Leistungen

Aus dem U2-Verfahren erhalten Arbeitgeber 100 % der Entgeltfortzahlung bei individuellen Beschäftigungsverboten sowie 100 % der darauf entfallenden Arbeitgeberanteile zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag von der für die Arbeitnehmerin zuständigen Krankenkasse erstattet. Außerdem erhalten sie während der Mutterschutzfrist (grundsätzlich 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt) den von ihnen ausgezahlten Zuschuss zum Mutterschaftsgeld in voller Höhe erstattet. Die Satzungen der Krankenkassen dürfen Regelungen zur pauschalisierten Erstattung der Arbeitgeberanteile vorsehen. Eine Beschränkung der Erstattung wie im U1-Verfahren ist den Krankenkassen nicht erlaubt.

Beiträge

Die Beiträge für die U2-Umlage werden aus der Summe aller rentenversicherungspflichtigen Entgelte der Arbeitnehmer berechnet und sind vom Arbeitgeber alleine zu tragen. Sie werden mit den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen nachgewiesen und mit ihnen auch fällig.

Hintergrund

Nach einer Auflage des Bundesverfassungsgerichts war der Gesetzgeber verpflichtet, ab 1. Januar 2006 eine Neuregelung der Umlage U2 durchzuführen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Ungleichbehandlung von männlichen und weiblichen Beschäftigten bei der Verbeitragung beanstandet.

Siehe auch

Quellen


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