- Betriebsaufsicht
-
Als Betriebsaufsicht bezeichnet sich der technische Unfallhilfsdienst einiger großer Verkehrsbetriebe oder Verkehrsgesellschaften in Deutschland mit Straßenbahnbetrieb; beispielsweise in Berlin von der BVG oder in Duisburg von der DVG.
Die Einsatzfahrzeuge sind von ihrer Stellung und Ausstattung in etwa vergleichbar mit dem Unfallhilfsfahrzeugen der Notfallmanager der Deutschen Bahn, aber speziell auf die Belange des Stadtverkehres ausgestattet. Im Einsatzfall, also bei Verkehrsunfällen an denen Busse und Bahnen der Verkehrsbetriebe beteiligt sind, wird die Betriebsaufsicht durch die öffentlichen Leitstelle von Polizei und Feuerwehr mit alarmiert und dürfen im Alarmfall Wegerecht nutzen, welches durch fest installierte Sondersignalanlagen (Blaulicht) erkennbar ist.
An der Einsatzstellen sind die Mitarbeiter als direkter Ansprechpartner der Verkehrsbetriebe für Polizei und Feuerwehr und koordinieren, wenn erforderlich die Maßnahmen der Verkehrsbetriebe, gegenüber anderen Mitarbeitern sind die Mitarbeiter der Betriebsaufsicht im Einsatzfall weisungsbefugt.
Kategorie:- Öffentlicher Personennahverkehr (Deutschland)
Wikimedia Foundation.