- Unfallrate
-
Als Unfallrate wird in der Unfallforschung die Anzahl aller Unfälle eines bestimmten Systems innerhalb eines untersuchten örtlichen und zeitlichen Rahmens in Relation zur allgemeinen Benutzungshäufigkeit und der Größe dieses Systems bezeichnet. Sie trifft also eine Aussage über das Unfallrisiko eines Benutzers dieses Systems.
So ist etwa die Zahl der Straßenverkehrsunfälle einer bestimmten Straße pro Jahr allein noch keine Aussage über die Gefährlichkeit dieser Straße, da auf besonders verkehrsbelasteten oder besonders langen Straßen auch besonders viele Unfälle geschehen. Erst die Unfallrate, d.h. der Quotient aus Unfallzahl und dem Produkt aus Verkehrsstärke und Abschnittslänge, ergibt eine brauchbare Aussage über das Risiko, auf dieser Straße in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden.
Datengrundlage zur Berechnung der Unfallrate im Straßenverkehr sind die Unfallzahlen (i.d.R. pro Jahr), die Abschnittslängen und die aufgrund amtlicher Zählungen errechnete Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) eines möglichst aktuellen Bezugsjahrs.
Unfallraten können auch in anderen Zusammenhängen berechnet werden. Grundlage ist hierbei immer der Quotient aus Unfallzahl und Benutzungshäufigkeit. Letztere entspricht etwa bei Arbeitsunfällen der Anzahl der Mitarbeiter oder Mannstunden/-jahre eines Unternehmens bzw. einer Abteilung, oder etwa bei Sportunfällen der Zahl der (z.B. jährlichen) Benutzer einer Sportanlage.
Wird in den Zähler des Quotienten nicht die absolute Zahl der Unfälle, sondern die volkswirtschaftlichen Unfallkosten eingesetzt, spricht man von der Unfallkostenrate oder Unfallkostendichte.
Kategorien:- Straßenverkehrsunfall
- Wirtschafts- und Sozialstatistische Kennzahl
- Unfalluntersuchung (Straßenbau)
- Arbeitsschutz
Wikimedia Foundation.