- Unterbezirk
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Der Begriff Unterbezirk bezeichnet bei verschiedenen deutschen Partei- und Verbandsorganisationen üblicherweise die Verbandsgliederung oberhalb der untersten Verbandsebene und unterhalb der Landesverbände, beziehungsweise der Bezirke.
Unterbezirke in der SPD
Innerhalb der Gliederung der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) bilden die Unterbezirke die zweitunterste Ebene nach den Ortsvereinen. In der Regel entspricht der Zuschnitt der SPD-Unterbezirke dem Zuschnitt der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaften:
- in kreisfreien Städten existiert zumeist ein SPD-Unterbezirk, dessen Zuschnitt dem Stadtgebiet entspricht.
- bei Landkreisen umfasst der Unterbezirk häufig die jeweils kreisangehörigen Gemeinden.
Das Organisationsstatut der SPD beschreibt in §8, Absatz 1 die Unterbezirke als eigenständige Parteigliederung und als Gremium der politischen Willensbildung der Partei: „Die SPD gliedert sich in Ortsvereine, Unterbezirke und Bezirke. In dieser Gliederung vollzieht sich die politische Willensbildung der Partei von unten nach oben.“
Weitere Verbände mit Unterbezirken
- Vor allem der SPD nahe stehende Organisationen wie die AWO oder „SJD – Die Falken“ kennen ebenfalls die Verbandsgliederung des Unterbezirks.
- Auch die vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte NPD hat Unterbezirke.
- Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) will mit einer im November 2008 angekündigten Strukturreform, die bis 2014 abgeschlossen sein soll, unterhalb der (Landes-)Bezirksebene Unterbezirke einführen, deren Zuschnitt sich an Regierungsbezirken und "vergleichbaren politischen Gliederungen" ausrichten soll.[1]
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