Ust.-ID

Ust.-ID

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (abgekürzt USt-IdNr. in Deutschland oder UID[1] in Österreich) ist eine eindeutige EU-weite Kennzeichnung eines Umsatzsteuerpflichtigen. Sie dient innerhalb des Europäischen Binnenmarktes zur Abrechnung der Umsatzsteuer durch die Finanzämter. Benötigt wird sie von einem Unternehmer, der am innergemeinschaftlichen Warenverkehr der EU teilnehmen möchte, also Waren innerhalb des EU-Gemeinschaftsgebietes liefern oder erwerben möchte. Sie darf jedoch nicht mit der allgemeinen Steuernummer verwechselt werden, die für die Veranlagung einer Vielzahl von Steuern einschließlich der Umsatzsteuer von den Finanzbehörden den Steuerpflichtigen zugeteilt wird. Die USt-IdNr. darf auch nicht mit der nun neu auszugebenden Steuer-Identifikationsnummer verwechselt werden.

Beim Export in ein anderes Land der EU wird keine Umsatzsteuer berechnet (steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung), wenn der gewerbliche Abnehmer im Empfängerland eine Umsatzbesteuerung mit dem Steuersatz des Ziellandes vornimmt. Das Vorliegen dieser Voraussetzung wird unterstellt, wenn der Empfänger seine USt-IdNr. angibt. Durch dieses Bestimmungslandprinzip wird die Besteuerung im Wege des innergemeinschaftlichen Erwerbs in das Empfängerland verlagert.

Durch die Verwendung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch den Leistungsempfänger ist es - ggf. unter gewissen weiteren Voraussetzungen - möglich, den Besteuerungsort bestimmter sonstiger Leistungen wie Vermittlungsleistungen, Leistungen an beweglichen körperlichen Gegenständen und innergemeinschaftliche Beförderungsleistungen in einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union zu verlagern, wo diese Leistung durch den Leistungsempfänger im Wege des sogenannten Reverse-Charge-Verfahrens[2] versteuert wird.

Ob eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gültig ist, kann durch das MwSt-Informationsaustauschsystem (MIAS) der Europäischen Kommission geprüft werden.[3] Bei Zweifeln an der Gültigkeit einer Identifikationsnummer ist eine qualifizierte Anfrage an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu stellen, das die ID-Nummer und den Empfänger überprüft. Außerdem sind weitere formale Vorschriften bei Lieferung und Abholung zu beachten (Zusammenfassende Meldung), andernfalls wird die USt vom Finanzamt beim Lieferer nachverlangt.

In Deutschland wird eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf Antrag vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erteilt.[4] Der Antrag kann auch online[5] gestellt werden. In Österreich erfolgt die Vergabe durch das zuständige Finanzamt.

Gesetzliche Grundlage ist in Deutschland § 27a Umsatzsteuergesetz (UStG).

Inhaltsverzeichnis

Aufbau der Identifikationsnummer

Umsatzsteuer-Identifikationsnummern beginnen immer mit einem Präfix bestehend aus zwei Großbuchstaben, meistens[6] mit dem zweistelligen ISO-3166-Alpha-2-Code desjenigen EU-Landes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, und folgen einem durch Prüfziffern festgelegten Schema. Die USt. eines in Deutschland ansässigen Unternehmens beginnt also immer mit DE.
Deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummern haben nach dem DE-Präfix neun Ziffern, von denen die letzte eine Prüfziffer ist.[7][8] Österreichische UID-Nummern beginnen nach dem AT-Präfix immer mit dem Buchstaben U Dies führt öfters zu Irritationen, denn auch wenn jede österreichische UID-Nr. mit ATU anfängt, ist das Länderkürzel für Österreich AT und somit zweistellig.

Die Europäische Kommission macht keine verbindlichen Angaben zum Format der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, weist aber die folgende Tabelle als Information aus.[9]

ISO 3166 Land Code Beschreibung
AT Österreich ATU99999999[10] 1 Block von 9 Zeichen deren erstes Zeichen zwingend ein 'U' ist.
BE Belgien BE0999999999[11] 1 Block von 10 Ziffern
BG Bulgarien BG999999999 oder

BG9999999999 (DE)

1 Block von 9 Ziffern oder

1 Block von 10 Ziffern

CY Zypern CY99999999L 1 Block von 9 Zeichen
CZ Tschechische Republik CZ99999999 oder

CZ999999999 oder

CZ9999999999

(DE)

1 Block von entweder 8, 9 oder 10 Ziffern
DE Deutschland DE999999999 1 Block von 9 Ziffern
DK Dänemark DK99 99 99 99 4 Blöcke von 2 Ziffern
EE Estland EE999999999 1 Block von 9 Ziffern
EL Griechenland EL999999999 1 Block von 9 Ziffern
ES Spanien ESX9999999X[12] 1 Block von 9 Zeichen
FI Finnland FI99999999 1 Block von 8 Ziffern
FR Frankreich FRXX 999999999 1 Block von 2 Zeichen, 1 Block von 9 Ziffern
GB Vereinigtes Königreich GB999 9999 99 oder

GB999 9999 99 999[13] oder

GBGD999[14] oder

GBHA999[15] (DE)

1 Block von 3 Ziffern, 1 Block von 4 Ziffern und 1 Block von 2 Ziffern; oder das obige gefolgt von einem Block von 3 Ziffern, oder 1 Block von 5 Zeichen
HU Ungarn HU99999999 1 Block von 8 Ziffern
IE Irland IE9S99999L 1 Block von 8 Zeichen
IT Italien IT99999999999 1 Block von 11 Ziffern
LT Litauen LT999999999 oder

LT999999999999 (DE)

1 Block von 9 Ziffern, oder 1 Block von 12 Ziffern
LU Luxemburg LU99999999 1 Block von 8 Ziffern
LV Lettland LV99999999999 1 Block von 11 Ziffern
MT Malta MT99999999 1 Block von 8 Ziffern
NL Niederlande NL999999999B99 1 Block von 12 Zeichen[16]


PL Polen PL9999999999 1 Block von 10 Ziffern
PT Portugal PT999999999 1 Block von 9 Ziffern
RO Rumänien RO999999999 1 Block von mindestens 2 und maximal 10 Ziffern
SE Schweden SE999999999999 1 Block von 12 Ziffern
SI Slowenien SI99999999 1 Block von 8 Ziffern
SK Slowakei SK9999999999 1 Block von 10 Ziffern

Schreibweise

Länge und Aufbau sind je nach Land unterschiedlich[17], es folgen nach den zwei Buchstaben des Länderkürzels aber höchstens 12 weitere alphanumerische Zeichen, die ohne Leer- oder sonstige Trennzeichen hintereinander in einem fort geschrieben werden. Die Leerzeichen in obiger Tabelle dienen nur der besseren Lesbarkeit und sind nicht Teil der Identifikationsnummer.

Europäische Identifikationsnummern

Eine Ausnahme stellen EU-USt-IdNrn dar: Das sind Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, die mit den Buchstaben EU beginnen und die an nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer vergeben werden, die im Gemeinschaftsgebiet als Steuerschuldner ausschließlich sonstige Leistungen auf elektronischem Weg (§ 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG) an in der EU ansässige Nichtunternehmer erbringen. Rechtsgrundlage ist die durch § 18 Abs. 4c und 4d UStG zum 1. Juli 2003 eingeführte Sonderregelung, die wiederum auf europarechtliche Vorgaben[18] zurückgeht. EU-Umsatzsteuernummern kommen also nur zwischen außereuropäischen Unternehmen und europäischen Nichtunternehmen zum Einsatz; sie brauchen (und können) deswegen weder vom BZSt noch vom MIAS validiert werden. Diese Nummern gelten nur in der EU. Nicht EU Staaten haben keine eigene ST-ID Nr.

Anmerkungen und Verweise

  1. Umgangssprachlich ist in Österreich auch die Abkürzung ATU-Nummer verbreitet, da jede österreichische UID mit der Zeichenfolge ATU beginnt.
  2. in Deutschland: Abzugsverfahren, § 13c UStG
  3. MwSt-Informationsaustauschsystem (MIAS) der Europäischen Kommission
  4. Informationen zur USt-IdNr. beim Bundeszentralamt für Steuern
  5. Formularmanagementsystem der Bundesfinanzverwaltung
  6. Ausnahme ist Griechenland, dessen Α.Φ.Μ mit EL beginnen, dessen ISO-3166-Alpha-2-Code jedoch GR lautet.
  7. Erläuterung zum Aufbau, gültigen Wertebereichen, Klassifikation und Prüfsummenberechnung sowie PHP Library zur Überprüfung von UStIdNr.
  8. Die Berechnung der Prüfziffer der UStIdNr. für verschiedene Länder wird z.B. hier erklärt.
  9. FAQ (englisch)
  10. Die erste Position nach dem Präfix ist immer "U".
  11. Die erste Ziffer nach dem Präfix ist immer eine Null.
  12. Das erste und letzte Zeichen können entweder numerisch oder alphanumerisch sein, aber sie dürfen nicht beide numerisch sein.
  13. Identifiziert Filialhandlungen in Großbritannien.
  14. Identifiziert Öffentliche Einrichtungen (Behörden) in Großbritannien.
  15. Identifiziert Gesundheitseinrichtungen in Großbritannien.
  16. Die 10te Stelle nach dem Präfix ist immer "B".
  17. Der länderspezifische Aufbau ist in einem Merkblatt (PDF) des Bundeszentralamts für Steuern dargestellt.
  18. Europarechtliche Vorgaben zur EU-USt-IdNr.
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

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