Valentin Heins (Rechtsanwalt)

Valentin Heins (Rechtsanwalt)

Valentin Heins (* 1894; † 1977) war ein deutscher Rechtsanwalt.

Heins war nach 1945 Gründungsherausgeber der Neuen Juristischen Wochenschrift. Darüber hinaus war er anwaltliches Mitglied des Anwaltssenats des Bundesgerichtshofs und Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer München.

Bekannt wurde Heins vor allem durch die Vertretung Thomas Manns wegen der während der Zeit des Nationalsozialismus vorgenommenen Beschlagnahme des Vermögens der Familie Mann. Thomas Mann mandatierte den Münchner Anwalt im April 1933 mit dem Ziel, die Freigabe des nach seiner Emigration beschlagnahmten Vermögens, insbesondere auch der Handschriften der Buddenbrooks, des Zauberberg und anderer Werke zu erreichen.

Trotz erheblicher Bemühungen und mehrmaliger Reisen nach Berlin bleibt Heins jedoch in dieser Sache - wohl ohne eigenes Verschulden - erfolglos. Zeitweilig wird auch der Reisepass des Anwalts eingezogen, um diesem ein Treffen mit Mann unmöglich zu machen.

Am 28. Februar 1938 wird das Vermögen der Eheleute Thomas und Katia Mann aufgrund des Gesetzes über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens endgültig eingezogen; allerdings ist es Heins möglicherweise gelungen, die Manuskripte in Besitz zu nehmen.

Das Verhältnis zwischen Heins und seinem Mandanten verschlechtert sich zusehends. Heins hatte sich einige ihm entstandene Auslagen zum Missfallen Manns von dessen Verleger unter Anrechnung auf die Vergütungsansprüche Manns auszahlen lassen. Einer Aufforderung Thomas Manns, die Manuskripte an seinen Emissär Rolf Nürnberg herauszugeben, der mit einem tschechoslowakischen Diplomatenpass nach Deutschland gereist war, kam Heins nicht nach, was ihm Thomas, Katia und Erika Mann stark verübelten, obwohl Heins kaum eine Möglichkeit hatte, die Manuskripte anders vor dem Zugriff der damaligen Machthaber zu schützen, als indem er deren Besitz strikt abstritt. Die Manuskripte sind im Kriege verschollen und wohl bei einem Brand in der Kanzlei von Heins vernichtet worden.

Am Ende wurde Heins seitens der Familie Mann vorgeworfen, nur durch hohe Honorarforderungen aufgefallen zu sein, in der Sache jedoch nichts bewegt zu haben, Vorwürfe, mit denen Mann schließlich auch die Rechtsanwaltskammer München befasste.

Heins selbst warf dem Dichter menschliches Versagen in seiner Haltung ihm gegenüber vor.

Literatur

  • Hansgeorg Blechschmid: Thomas Mann und das Recht. peniope, München 2004, ISBN 3-936609-08-X, (Thomas-Mann-Schriftenreihe 3), Inhalt.
  • Hansgeorg Blechschmid: Der Schriftsteller und sein Anwalt. Thomas Mann und Valentin Heins. In: Neue Juristische Wochenschrift 58, 2005, ISSN 0341-1915, S. 536 ff.

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