Verbundstudium

Verbundstudium

Beim Verbundstudium handelt es sich um eine spezifische Form des Fernstudiums an nordrhein-westfälischen Fachhochschulen. Die Verbundstudiengänge richten sich in erster Linie an Berufstätige und Auszubildende.

Inhaltsverzeichnis

Allgemein

Das Verbundstudium ist ein neuartiges Studienangebot, das berufsbegleitend absolviert werden kann. Es führt Berufstätige, präzise abgestimmt auf ihre Bedürfnisse und Möglichkeiten, zum Fachhochschulabschluss. Neben Selbststudienabschnitten, die etwa 70 % des Studiums ausmachen, werden regelmäßig praxisorientierte Präsenzphasen durchgeführt. Das Verbundstudium ermöglicht die effektive Qualifikation mit dem Niveau der staatlichen Fachhochschulen.

Studiengänge

Der Verbundstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen

Der Verbundstudiengang Technische Betriebswirtschaft wurde erstmals zum Wintersemester 1994/95 angeboten. Ab Herbst 2007 wird er als Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen weitergeführt. Er wird von der Fachhochschule Südwestfalen, der Fachhochschule Bochum, der Fachhochschule Münster, und der Fachhochschule Köln angeboten.

Der Verbundstudiengang Master of Business Administration

Der Diplom-Verbundstudiengang Technische Betriebswirtschaft wurde erstmals im Jahr 1997 angeboten. Ab März 2006 wird er als Masterstudiengang Technische Betriebswirtschaft angeboten. Der Studiengang richtet sich an Ingenieure und Naturwissenschaftler, die sich berufsbegleitend BWL-Kenntnisse aneignen können, um in höhere Führungspositionen einzusteigen. Er wird von der Hochschule Bochum, der Fachhochschule Südwestfalen, der Fachhochschule Münster und der Fachhochschule Bielefeld angeboten.

Der Verbundstudiengang Wirtschaftsinformatik

Der Verbundstudiengang Wirtschaftsinformatik wurde erstmals zum Wintersemester 1996/97 angeboten. Er wird von der Fachhochschule Dortmund und der Fachhochschule Köln, Campus Gummersbach, zusammen getragen und in gemeinsamen Lehrveranstaltungen durchgeführt.

Die Verbundstudiengänge Betriebswirtschaft und Wirtschaftsrecht

Ebenfalls zum Wintersemester 1996/97 startete der Diplomstudiengang Betriebswirtschaft, Studienrichtung Wirtschaftsrecht - ein BWL-Studium mit einem erhöhten Anteil juristischer Fächer. Zum Wintersemester 2007/08 erfolgte die Umstellung auf einen Bachelorstudiengang (Abschluss: Bachelor of Arts). Außerdem gibt es seit dem Wintersemester 2007/08 noch einen Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht (LL.B. - Bachelor of Laws) und ab dem Sommersemester 2008 einen weiterbildenden Masterstudiengang Wirtschaftsrecht (LL.M. - Master of Laws). Diese Studiengänge werden angeboten von der Fachhochschule Bielefeld der Fachhochschule Südwestfalen in Hagen und der Hochschule Niederrhein in Mönchengladbach.

Studienaufbau

Die Studieninhalte, die in traditionellen Studiengängen Gegenstand von Vorlesungen sind, werden im Verbundstudium gänzlich über Selbststudienmedien vermittelt, und zwar überwiegend mittels schriftlicher Materialien, sog. Lernbriefe. Übungen und Seminare werden jeweils zur Hälfte über Lernbriefe vermittelt, zur anderen Hälfte als Präsenzveranstaltungen durchgeführt. Praktika werden vollständig in Form von Präsenzveranstaltungen angeboten. Gelernt wird in Gruppen von rund 20 Studierenden. Übersichtlich gestaltete und didaktisch aufbereitete Lernbriefe (z. B. Angabe von Lehr- /Lernzielen, Beispiele, Zusammenfassungen) sollen die Aneignung des Lernstoffs im Selbststudium erleichtern. Zusätzlich finden Sie in den Lernbriefen Aufgaben, die sowohl der Vertiefung des Stoffs als auch der Kontrolle Ihres Studienerfolgs dienen. Die Lernbriefe sind so gestaltet, dass sie als Arbeitsmaterial (z. B. durch einen breiten Rand für Notizen) genutzt werden können.

Studienorganisation

Das Studienjahr teilt sich im Verbundstudium in zwei Studienhalbjahre. Dabei ist der Zeitraum, in dem Studienmaterial zu bearbeiten ist, insgesamt länger als der Zeitraum, innerhalb dessen Präsenzveranstaltungen stattfinden (in der Regel von Mitte September bis Anfang Februar und von Ende Februar bis Anfang Juni). Nach Möglichkeit finden während der Schulferien in NRW keine Präsenzveranstaltungen statt. Das Studium beginnt mit einer eintägigen Einführungsveranstaltung. Die Präsenzphasen finden in der Regel 14täglich an ca. 8 Samstagen pro Studienhalbjahr von im Wechsel zwischen den beiden Hochschulen statt. Für Prüfungen kommen bei zügiger Absolvierung ca. 2 Samstage pro Studienhalbjahr hinzu. Die Lernbriefe werden im Rahmen der Präsenzveranstaltungen verteilt oder verschickt. Die Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen ist zu einem bestimmten Anteil Pflicht (je nach Studiengang mindestens 50% oder über 50%, erstere Regelung erlaubt es, das Studium auch in kürzerer als der Regelstudienzeit zu absolvieren).

Studienordnung

Die Studienordnung (auch Studienplan) für ein Studienfach an einer Hochschule oder einer (Aus-)Bildungseinrichtung legt die Rahmenbedingungen und Regelungen für ein ordnungsgemäßes Studium fest. Anhand der Studienordnung können die Studierenden ihr Studium planen und Stundenpläne für jedes Semester erstellen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind in den dazu gehörigen Prüfungsordnungen geregelt. Eine Studienordnung ist also gegenüber der dazugehörigen Prüfungsordnung subsidiär.

Bei der Planung und Organisation eines Hochschulstudiums hilft die Studienberatung an den jeweiligen Hochschulen.

Studienordnungen an Hochschulen beschreiben u. a.

  • Beschreibung der Studienziele (z. B. Berufsqualifizierung für bestimmte Tätigkeiten, wissenschaftliches Arbeiten, Methodenkenntnisse….
  • Studienbeginn (Winter- und/oder Sommersemester)
  • Regelstudienzeit und Umfang des Studiums (Semester, Semesterwochenstunden, Credit Points…)
  • Gliederung des Studiums (Grund- und Hauptstudium, Bachelor- und Master-Phase)
  • Definition von Lehrveranstaltungstypen (Vorlesungen, Seminare, Übungen, Praktika…)
  • Inhalt des Studiums (Einzelne Teilgebiete, zu erbringende Leistungsnachweise, wählbare Schwerpunkte)
  • Zulassungsvoraussetzungen zu einzelnen Lehrveranstaltungen (z. B. das Bestehen bestimmter Klausuren als Voraussetzung für Fortgeschrittenen-Veranstaltungen)
  • Studienplan (Stundenpläne oder Stundenplan-Empfehlungen)
  • Studien- und Prüfungsleistungen (Voraussetzungen für die Erteilung von Leistungsnachweisen).

Weblinks


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