- Vergatterung
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Die Vergatterung ist beim Militär eine zeitweise Unterstellung eines oder mehrerer Soldaten während des Wachdienstes unter einen Wachvorgesetzten, im zivilen Leben wird der Begriff auch umgangssprachlich für Belehrungen verwendet.
Militär
Ein Soldat, der Wachdienst leistet, wird durch die Vergatterung für die Dauer des Wachdienstes aus dem eigentlichen Unterstellungsverhältnis herausgelöst und einem Wachvorgesetzten unterstellt. Der Begriff leitet sich von einer frühneuzeitlichen Gepflogenheit ab, dass Soldaten die einen Wachdienst zu übernehmen hatten, vor dem Antritt des Dienstes eingesperrt („eingegattert“) wurden, um sicherzustellen, dass sie ihre Aufgaben im nüchternen Zustand voll erfüllen konnten.
Bei der Bundeswehr erhalten der Wachhabende und stellvertretende Wachhabende ihre Vorgesetztenbefugnisse für den besonderen Aufgabenbereich „Übernahme des Wachdienstes“. Die erforderlichen Dienstgrade für das Wachpersonal (Offizier vom Wachdienst, Wachhabender, Wachmannschaften) sind in der „Besonderen Wachanweisung“ des Standortes definiert. Technisch betrachtet überzeugt sich der Wachvorgesetzte bei der Vergatterung von der vollzähligen Anwesenheit und Dienstfähigkeit der ihm unterstellten Soldaten. Diese wiederum werden über das Inkrafttreten der wachspezifischen Vorschriften informiert. Mit der abschließenden Aussprache des Befehls „Vergatterung!“ durch den Wachvorgesetzten wird die vorübergehende Unterstellung vollzogen. Jeder Wachsoldat ist danach während des Dienstes „Vorgesetzter mit besonderem Aufgabenbereich“ und nach § 3 Vorgesetztenverordnung (VorgV) weisungsbefugt gegenüber allen anderen Soldaten und Zivilisten in seinem Aufgabenbereich.
Schul- und Universitätsausbildung
Bei Gymnasien ist die Vergatterung der Abiturienten eine Veranstaltung, in der die Schüler auf die Abiturregularien hingewiesen werden. Sie findet in der Regel kurz vor den schriftlichen Prüfungen statt.
In Universitäten ist die Vergatterung der Doktoranden der offizielle Abschluss der Promotion, bei der eine Belehrung über die gute wissenschaftliche Praxis erfolgt.
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